Rabattverträge

BVDAK will neue Austauschmöglichkeiten auch nach der Krise behalten

Berlin - 17.04.2020, 12:15 Uhr

Der BVDAK fordert die in der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung vorgesehenen weitreichenden Austauschmöglichkeiten auch nach der Krise beizubehalten, erklärt der Vorsitzende des Verbandes Dr. Stefan Hartmann. (c / Foto: BVDAK)

Der BVDAK fordert die in der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung vorgesehenen weitreichenden Austauschmöglichkeiten auch nach der Krise beizubehalten, erklärt der Vorsitzende des Verbandes Dr. Stefan Hartmann. (c / Foto: BVDAK)


Der Bundesverband Deutscher Apothekenkooperationen (BVDAK) bezieht in einer aktuellen Pressemitteilung Stellung zur SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung. Der Verband fordert darin unter anderem, die weitreichenden Austauschmöglichkeiten auch nach der Krisenzeit beizubehalten, um Lieferkettenprobleme mittelfristig beseitigen zu können. 

Der Bundesverband Deutscher Apothekenkooperationen (BVDAK)  freut sich in seiner Stellungnahme zur SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung besonders über die gelockerte Abgabe von Rabattarzneimitteln, denn Rabattverträge seien hauptursächlich für die Lieferprobleme, erklärt BVDAK-Vorsitzende Dr. Stefan Hartmann. Nicht nur, da die Zahl der Apothekenbesuche reduziert werde. „Wir erwarten, dass nach der Krise die nun geltende Praxis beibehalten wird und endlich die Lieferkettenprobleme mittelfristig durch eine sichere inländische Produktion beseitigt werden“, so Hartmann.

Die Vergütung des Botendienstes schafft nötige Anerkennung des Angebots

Der Verband äußert sich außerdem zu den Botendienstregelungen: Die Gewährung von Zuschlägen für die Lieferung von Arzneimitteln im Wege des Botendienstes werde ausdrücklich begrüßt – auch wenn 5 Euro netto die tatsächlichen Kosten zwar nicht deckten, da hierfür stets Personal der Apotheke einzusetzen sei. Allerdings sei dies ein „angemessene[r] Beitrag zum Schutz der Risikogruppen von Seiten der gesetzlichen Krankenversicherung“, heißt es. Weiterhin verdeutliche die Regelung, dass der Botendienst als Teil eines hochqualifizierten Angebots der stationären Apotheken verstanden werden müsse. Der GKV-Spitzenverband selbst hatte sich vergangene Woche in seiner Stellungnahme hingegen kritisch zu der allgemeinen Vergütung von Botendiensten für Apotheken geäußert. Diese Dienste würden schließlich bereits heute in großem Umfang zur Kundenbindung genutzt.

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Svea Türschmann
redaktion@daz.online


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