Rabattverträge

BVDAK will neue Austauschmöglichkeiten auch nach der Krise behalten

Berlin - 17.04.2020, 12:15 Uhr

Der BVDAK fordert die in der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung vorgesehenen weitreichenden Austauschmöglichkeiten auch nach der Krise beizubehalten, erklärt der Vorsitzende des Verbandes Dr. Stefan Hartmann. (c / Foto: BVDAK)

Der BVDAK fordert die in der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung vorgesehenen weitreichenden Austauschmöglichkeiten auch nach der Krise beizubehalten, erklärt der Vorsitzende des Verbandes Dr. Stefan Hartmann. (c / Foto: BVDAK)


Honorierung des Zusatzaufwands angebracht

Grundsätzlich begrüße der BVDAK auch die Erkenntnis der Politik, wie rasch und umfassend die stationären Apotheken im Voraus und ohne wirtschaftliche Absicherung sich im Interesse der Patienten auf die Coronakrise eingestellt hätten. Der zusätzliche finanzielle und personelle Aufwand der Apotheken durch den stark gestiegenen Beratungsbedarf sowie Aufwendungen in den Apothekenbetriebsräumen müssten allerdings angemessen vergütet werden – und das jenseits des einmaligen Sonderbeitrages von 250,00 EUR je Apotheke. „Der BVDAK schlägt deshalb vor, für die Zeit der Pandemie den Fixzuschlag nach § 3 Abs. 1 Arzneimittelpreisverordnung entsprechend rückwirkend ab dem 16. März 2020 zu erhöhen oder aber zumindest den Kassenabschlag nach § 130 Abs. 1 SGB auszusetzen“, erläutert Hartmann.

Mehr zum Thema

Flexible Arbeitsabläufe garantieren

Dass die Verordnung den regional zuständigen Behörden einen weiten Spielraum geben soll, Abweichungen vom Arzneimittelgesetz oder von der Apothekenbetriebsordnung zu gestatten, befürwortet der Verband ebenfalls. So könnten die Behörden vor Ort flexibel auf plötzlich auftretende Probleme in der Arzneimittelversorgung reagieren. Dabei dürfe die Pandemie zu keinem Zeitpunkt zum Anlass genommen werden, die Sicherheit der Patienten durch die Vernachlässigung von geltenden Standards, so wie sie von den deutschen Vor-Ort-Apotheken auch in diesen Zeiten eingehalten werden, zu gefährden.



Svea Türschmann
redaktion@daz.online


Diesen Artikel teilen:


Das könnte Sie auch interessieren

Hartmann: Rückwirkende Erhöhung ab 16. März 2020

BVDAK fordert mehr Fixzuschlag

ABDA legt Stellungnahme zum Entwurf für ein Krankenhaus-Zukunftsgesetz vor

2,50 Euro decken Botendienstkosten nicht

SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung

Neue Austauschmöglichkeiten: ABDA wünscht sich Klarstellungen

SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung

Nacht- und Notdienstfonds schüttet Botendienst-Pauschale aus

ABDA zur SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung

Schmidt: Spahns Entwurf entspricht weitestgehend unseren Vorschlägen

Umsetzung der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung

Botendienstpauschale kommt Ende September

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.