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Vermeidung von Apothekenschließungen
Hessen: Gesundheitsämter sollen RKI-Empfehlungen bei Apotheken berücksichtigen
Bei Ärger kümmert sich der Geschäftsführer persönlich
Kammergeschäftsführer Laut schreibt dazu: „Wir freuen uns, dass durch diese Entscheidung der Organisationsdruck und das Schließungsrisiko von Apotheken verringert und diese nun auch ausdrücklich als systemrelevant eingestuft wurden.“ Sollte ein Gesundheitsamt oder eine sonstige Stelle diese Einstufung anders vornehmen und die Apotheke vorschnell schließen, sollen Apotheker nicht zögern, sich unverzüglich mit einer kurzen Schilderung des Vorgangs an den Geschäftsführer persönlich zu wenden, heißt es weiter. Dies sei der schnellste und sicherste Weg, dass die Kammer Kontakt mit dem Öffentlichen Gesundheitsdienst und dem Ministerium aufnehmen kann.
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Gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen umsetzten!
Darüber hinaus hat die Kammer in Hessen laut dem Rundschreiben ihren Mitgliedern im Rahmen ihrer Zuständigkeit ein Schreiben der Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt des RP Darmstadt zur Verfügung gestellt. Damit informiert das Fachzentrum für medizinischen Arbeitsschutz Hessen (Landesgewerbearzt), über gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen für den Schutz von Arbeitnehmern in Betrieben mit Kundenkontakt (Kassenarbeitsplätze, Verkaufstheken, Warenverräumung), darunter Apotheken, im Rahmen der aktuellen Pandemie mit SARS-CoV-2. Man geht allerdings seitens der Kammer davon aus, dass die aufgeführten Maßnahmen in den hessischen Apotheken bereits umgesetzt werden, heißt es im Rundschreiben weiter. Sollte dies allerdings noch nicht geschehen sein, sei dafür Sorge zu tragen, dass die Maßnahmen umgesetzt werden.
3 Kommentare
Bonus
von Silke Schmid am 17.04.2020 um 20:29 Uhr
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LAK Hessen
von Dr.Diefenbach am 17.04.2020 um 11:51 Uhr
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Beamter 19 ...
von Christian Timme am 17.04.2020 um 10:43 Uhr
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