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Nach massiver Kritik
Telefon-Krankschreibung doch weiter möglich
Krankschreibungen wegen Erkältungen sind in der Corona-Krise nun doch weiterhin auch per Telefon möglich. Das teilte der Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), Josef Hecken, am Montag mit. Der Bundesausschuss werde sich im Laufe des Tages erneut mit dem Thema befassen und mit „hoher Wahrscheinlichkeit“ eine Verlängerung der Regelung bis zum 4. Mai 2020 beschließen.
Wer wegen leichten Atemwegsbeschwerden eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung benötigt, sollte dafür seit dem heutigen Montag eigentlich wieder zum Arzt gehen müssen. Die telefonische Anamnese war seit 23. März aufgrund der Corona-Pandemie möglich und der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte die bis 19. April geltende Frist zur telefonischen Krankschreibung zunächst nicht verlängert. Das entfachte jedoch eine öffentliche Debatte: Von Ärzteverbänden, Gesundheitspolitikern und Verbraucherschützern hatte es anhaltende Kritik am Ende der telefonischen Krankschreibung gegeben.
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Das Handelsblatt hatte am heutigen Montag berichtet, dass Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) darauf pochte, dass Ärzte ihre Patienten wieder am Telefon krankschreiben dürfen. Nach Handelsblatt-Informationen hatte dagegen Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) auf ein Ende der Ausnahmeregelungen bestanden, um Missbräuche auszuschließen.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn sagte der Deutschen Presse-Agentur am Montag schließlich, er sei nach Gesprächen mit allen Beteiligten zuversichtlich, dass der Gemeinsame Bundesausschuss im Gesundheitswesen „im Lichte der Debatte zeitnah eine gute Lösung“ zur telefonischen Krankschreibung finden werde.
Und tatsächlich: Ebenfalls am heutigen Montag meldet die Deutsche Presse-Agentur (dpa) jetzt, dass Krankschreibungen wegen Erkältungen in der Corona-Krise doch weiterhin auch per Telefon möglich sein sollen.
Ärzte können „im Vorgriff“ telefonische Krankschreibungen ausstellen
Der Gemeinsame Bundesausschuss im Gesundheitswesen werde sich im Laufe des Tages erneut mit dem Thema befassen und mit „hoher Wahrscheinlichkeit“ eine Verlängerung der Regelung bis zum 4. Mai 2020 beschließen, heißt es. Ärzte könnten „im Vorgriff auf diese Entscheidung“ weiterhin aufgrund telefonischer Anamnese Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausstellen.
Die Dauer einer telefonischen Krankschreibung soll demnach auf eine Woche begrenzt werden und könne „bei fortdauernder Erkrankung“ einmal verlängert werden. „Alle Verantwortlichen müssen derzeit tagesaktuell und auf unsicherer Erkenntnislage neu abwägen und entscheiden, wie eine schrittweise Herstellung des regulären Medizinbetriebes unter Wahrung des gebotenen Infektionsschutzes möglich ist“, sagte Hecken laut dpa.
Fälle von Missbrauch – kein Grund die Sonderregelung aufzuheben
Von Ärzteverbänden hatte es zuvor massive Kritik am Auslaufen der Sonderregelung für telefonische Krankschreibungen gegeben. Die Entscheidung habe bei Ärzten, „aber auch bei vielen anderen patientennahen Akteuren“, für blankes Entsetzen gesorgt, sagte der Vorsitzende des Deutschen Hausärzteverbandes, Ulrich Weigeldt, am Montag der dpa. „Es kann nicht sein, dass einerseits an einem weitgehenden Kontaktverbot festgehalten wird und andererseits Patienten mit Infekten jetzt wieder die Praxen aufsuchen.“
Das Ende der Krankschreibung per Telefon komme zu früh, hatte Bundesärztekammerpräsident Klaus Reinhardt gesagt. „Es bedeutet eine gesundheitliche Gefährdung der Praxisteams und auch der Patienten.“ Er hatte gefordert, „zunächst für mindestens zwei Wochen an der pragmatischen Sonderlösung festzuhalten“. Fällen von Missbrauch müsse selbstverständlich nachgegangen werden. „Sie sind aber kein Grund, die Regelung jetzt für alle aufzuheben.“
Der Berufsverband Deutscher Internisten (BDI) hatte mitgeteilt, die Entscheidung gefährde nicht nur Patienten und Ärzte, sondern lasse die Selbstverwaltung des Gesundheitswesens auch in keinem guten Licht erscheinen. Die Krankschreibung per Telefon müsse so lange wieder möglich sein, bis ausreichend Schutzkleidung vorhanden sei.
Nach solcher Kritik hatte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn am Montag schließlich Gespräche angekündigt: Er verwies zwar darauf, dass die Entscheidung von der Selbstverwaltung von Ärzten, Kliniken und Krankenkassen getroffen wurde. Dennoch werde man im Lichte der Debatte das Gespräch mit der Selbstverwaltung suchen, hieß es vor der mittlerweile getroffenen Entscheidung.
Merkel kritisiert „Öffnungsdiskussionsorgien“ – Rückfallrisiko erhöht
Unabhängig von der Diskussion um telefonische Krankschreibungen berichtete die dpa ebenfalls am Montag, dass Kanzlerin Angela Merkel die Diskussionen über weitergehende Lockerungen der Beschränkungen im Kampf gegen das Coronavirus außergewöhnlich scharf kritisiert hat. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur aus Teilnehmerkreisen machte Merkel am Montag in einer Schaltkonferenz des CDU-Präsidiums deutlich, wie unzufrieden sie sei, dass die Botschaft vorsichtiger Lockerungen in einigen Ländern zu „Öffnungsdiskussionsorgien“ geführt habe. Dies erhöhe das Risiko eines Rückfalls sehr stark.
Sie mache sich größte Sorgen, dass sich die gute Entwicklung bei den Corona-Infektionen wieder umkehre, weil sich zu wenige Menschen an die Kontaktbeschränkungen halten würden, machte Merkel demnach deutlich. Die Diskussion über Lockerungen sei nicht hilfreich.
Die Kanzlerin verwies nach diesen Angaben auf die am 30. April geplanten nächsten Verhandlungen von Bund und Ländern über das weitere Vorgehen. Wichtiger sei allerdings noch, wie es eine Woche später aussehe. Erst am 8. oder 9. Mai werde man einen Überblick darüber haben, wie man in der Wirtschaft vorankomme und wie es in den Schulen aussehe. Merkel habe klar gemacht, dass sie darauf setze, dass sich alle an die bestehenden Kontaktregeln hielten. Sie sei da aber skeptisch.
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