Baden-Württemberg

Apotheker sollen Bestände von COVID-19-relevanten Arzneimitteln in Portal eintragen

Berlin - 28.04.2020, 15:15 Uhr

Die Landesapothekerkammer Baden-Württemberg hat mit der Landesregierung ein Bestandsportal für COVID-19-relevante Arzneimittel ins Leben gerufen. (c / Foto: imago images / Westend61)

Die Landesapothekerkammer Baden-Württemberg hat mit der Landesregierung ein Bestandsportal für COVID-19-relevante Arzneimittel ins Leben gerufen. (c / Foto: imago images / Westend61)


Baden-Württemberg hat nach Bayern bislang die zweitmeisten COVID-19-Todesfälle. Laut Robert Koch-Institut wurden bislang etwa 31.000 Menschen positiv auf das Coronavirus getestet. Erst kürzlich forderte die Landesapothekerkammer die Apotheken im Land auf, für die Behandlung von Corona-Patienten relevante Arzneimittel vermehrt zu lagern. Jetzt haben die Kammer und die Landesregierung gemeinsam ein Portal für diese Arzneimittel erstellt. Apotheken und Klinikapotheken sollen dort ihre Bestände von COVID-19-relevanten Medikamenten eintragen, um im Bedarfsfall besser und schneller reagieren zu können.

Anfang April sorgte eine Meldung der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg für Aufsehen im Apothekenmarkt. Die Kammer wies die Apotheken im Bundesland darauf hin, dass damit zu rechnen sei, dass einige schwer erkrankte Corona-Patienten auch ambulant versorgt werden müssen. Die Apotheken sollen sich daher mit Morphin und sedierenden Arzneimitteln bevorraten. Konkret würden nicht nur in Kliniken Medikamente zur palliativmedizinischen Sedierung (beispielsweise Wirkstoffe wie Midazolam, Diazepam, Lorazepam, Levomepromazin, Phenobarbital, Propofol) benötigt, hieß es in dem Schreiben an die Apotheken. Die Bitte ging offenbar auf die Ärzte im Land zurück: Im Krisenstab hätten sich die Mediziner die Bevorratung der Medikamente gewünscht, hieß es.

Kammer: In manchen Apotheken gibt es Überbestände

Nun haben die Kammer und die Landesregierung in dieser Angelegenheit nachgelegt. Entwickelt wurde ein Internetportal, in das Apotheken fortan ihre Bestände an COVID-19-relevanten Arzneimitteln eintragen sollen. Auch Klinikapotheken sollen integriert werden. Ziel ist es, schneller zu erfahren, wo welche Arzneimittel im Bedarfsfall erhältlich sind. In einer begleitenden Pressemitteilung heißt es, dass der Bedarf an bestimmten Arzneimitteln stark gestiegen sei seit Beginn der Corona-Pandemie. Hinzu kämen Lieferengpässe, mit denen die Apotheken bereits seit mehreren Jahren zu kämpfen haben und die sich durch die derzeit hohe weltweite Nachfrage in Kombination mit Produktionsausfällen in China weiter verschärft haben.

So ist laut Kammer aktuell bei vielen Apotheken ein Mangel an diversen Covid-19-relevanten Arzneimitteln zu verzeichnen. In anderen Apotheken hingegen würden die entsprechenden Arzneimittel nicht benötigt und es entstehe gegebenenfalls ein Überbestand. Dieser Problematik solle das Portal entgegenwirken. Der „bedarfsgerechte Austausch“ dieser Arzneimittel zwischen den Apotheken im Land würde somit ermöglicht. Um welche Wirkstoffe es sich dreht, ging aus der Pressemitteilung nicht hervor. Eine Frage von DAZ.online dazu wollte die Kammer nicht beantworten, diese Informationen würden intern behandelt, hieß es.

Das COVID-19-Arzneimittelportal steht den baden-württembergischen Apothekeninhaberinnen und -inhabern laut LAK schon seit dem 24. April 2020 auf der Homepage der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg (www.lak-bw.de) zur Verfügung.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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