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Verordnungsentwurf des Wirtschaftsministeriums
BMWi will EU-ausländische Übernahmen von Herstellern künftig prüfen
Hintergründe
Die Verordnung bezieht sich auch auf Fälle, bei denen nur selbstständige Betriebsteile oder alle wesentlichen Betriebsmittel des Unternehmens übernommen werden. Durch die Verordnung werden außerdem die Regeln für die Prüfung konkretisiert. Sie beziehen sich wesentlich auf eine diesbezügliche EU-Screening-Verordnung mit Prüfkriterien. Maßgeblicher Tatbestand sei dabei, dass der Investor direkt oder indirekt von der Regierung eines Drittstaates kontrolliert werde. Außerdem gehe es um das Risiko, dass der Erwerber an illegalen Aktivitäten beteiligt sei.
Die betroffenen Verbände sind aufgefordert, bis Mittwochnachmittag um 16 Uhr zum Verordnungsentwurf Stellung zu nehmen. Der Tenor der Verordnung dürfte den Bemühungen der Apotheker entgegenkommen, zumindest die wichtigsten Arzneimittel innerhalb der EU zu produzieren. Doch bleibt festzuhalten, dass viele der von der Verordnung erfassten Produkte seit langem außerhalb der EU hergestellt werden.
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