indirekter Erregernachweis

SARS-CoV-2-Antikörpertest jetzt Kassenleistung

Stuttgart - 11.05.2020, 15:15 Uhr

Ärzte können jetzt Antikörpertests auf SARS-CoV-2 abrechnen. ( r / Foto: littlebell/ stock.adobe.com)

Ärzte können jetzt Antikörpertests auf SARS-CoV-2 abrechnen. ( r / Foto: littlebell/ stock.adobe.com)


Labortests auf Antikörper gegen SARS-CoV-2 können von Vertragsärzten nun zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet werden. Das teilte Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) am vergangenen Donnerstag mit. Ein positiver Test gilt demnach als indirekter Erregernachweis und ist somit meldepflichtig. Schnelltests werden jedoch nicht übernommen.

Als Goldstandard zum Nachweis einer Infektion mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 gilt nach wie vor der direkte Erregernachweis mittels PCR. Nachgewiesen wird hier virale RNA, das ist bereits wenige Tage nach der Ansteckung möglich. In bestimmten Fällen können bei COVID-19-typischer Symptomatik jedoch auch Antikörpertests sinnvoll sein. Zweckmäßig könne diese Untersuchung zur Bestimmung des Titeranstiegs oder zum Nachweis einer Serokonversion eine Woche nach Symptombeginn sein, so die KBV.  So ist nämlich bei milden Verläufen ab der zweiten Woche nach Symptombeginn der direkte Erregernachweis mittels PCR-Test oft nicht mehr möglich. Dann kann eine SARS-CoV-2-Infektion aber indirekt durch serologische Verfahren, wie einen Antikörpertest, nachgewiesen werden.

Wie die KBV vergangene Woche mitteilte, können diese Tests nun auch auf Kassenkosten durchgeführt werden – und zwar extrabudgetär. Übernommen werden allerdings nur Labortests, keine Schnelltests.

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Zwei Blutproben notwendig

Für den Test muss sich der Patient zweimal im Abstand von 7 bis 14 Tagen Blut abnehmen lassen. Dabei soll die zweite Probe nicht vor der dritten Woche nach Symptomeintritt entnommen werden. Außerdem muss die Untersuchung beider Proben für ein aussagekräftige Ergebnis im selben Labor erfolgen. Zum Einsatz kommt dann immer das Verfahren, das im jeweiligen Labor verwendet wird. In der Regel hängt das davon ab, welche Geräte, also von welchem Hersteller, dort zum Einsatz kommen.

Untersucht wird auf Gesamtantikörper oder spezifisch auf IgG-Antikörper, die sich erst im späteren Verlauf der Infektion bilden. Von IgA- und IgM-Antikörper-Bestimmungen rät die KBV ab, weil sie eine deutlich niedrigere Spezifität aufweisen, wie es heißt. Das bedeutet, dass die Gefahr eines falsch positiven Ergebnisses besteht, weil der Test auch auf Antikörper gegen ähnliche Erreger, wie andere Coronaviren, anschlägt.

Die KBV weist außerdem darauf hin, dass ein positiver Befund als indirekter Erregernachweis gelte und somit meldepflichtig sei. Wie beim PCR-Test müssten daher sowohl der veranlassende Arzt als auch der Laborarzt die Infektion dem zuständigen Gesundheitsamt melden. Die lokalen Gesundheitsämter reichen die Meldungen dann an das RKI weiter.

KBV: Test nur mit direktem zeitlichem Bezug zu COVID-19-Symptomatik

Ohne direkten zeitlichen Bezug zu einer klinischen COVID-19-Symptomatik, zum Beispiel um herauszufinden, ob man irgendwann einmal Erregerkontakt hatte und möglicherweise immun ist, soll nach Ansicht der KBV nicht zulasten der GKV getestet werden. Die Spezifität der Verfahren sei bei der niedrigen Prävalenz von SARS-CoV-2-Infektionen nicht ausreichend. Daher sei das derzeit keine vertragsärztliche Leistung.

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Test auf eigene Kosten

Wer sich ohne direkten zeitlichen Bezug zu einer klinischen COVID-19-Symptomatik testen lassen will – auf eigene Kosten, versteht sich – , dem stehen Angebote wie das der Tübinger Firma CeGaT zur Verfügung. Diese bewirbt ihren laut eigener Aussage CE-zertifizierten ELISA-Test damit, dass er ausschließlich IgG-Antikörper gegen die S1-Domäne (RBD) des Spike-Proteins detektieren und so bestmögliche Spezifität auf SARS-CoV-2 gewährleisten soll. 

Privatpersonen müssen sich für einen Test im Webportal registrieren und die firmeneigenen barcodierten Röhrchen anfordern. Nach Erhalt muss jedes Röhrchen im Webportal registriert werden mit Patientendaten sowie dem Befund- und Rechnungsempfänger. Die Blutabnahme erfolgt dann beim Hausarzt. Im Anschluss wird das Röhrchen an CeGaT geschickt. Dort wird die Probe analysiert und der Befund versendet. Das Ergebnis kann auch im Webportal eingesehen werden. Zudem bietet die Firma einen Blutabnahmeservice auf ihrem Gelände in Tübingen an. Die Kosten für den Test belaufen sich auf 25 Euro, dazu kommen möglicherweise die Kosten für die Blutabnahme beim Arzt.

Was sagt ein positiver Test aus?

Zur Aussagekraft des Tests schreibt die Firma auf ihrer Website: „Bei Personen mit Antikörpern wird davon ausgegangen, dass diese eine Corona-Infektion hinter sich haben und mit hoher Wahrscheinlichkeit immun sind.“ 

Gewissheit für die Immunität gibt es dafür allerdings bislang nicht, das gilt aber für alle Antikörpertests. Denn noch konnte nicht sicher bewertet werden, ob das Vorhandensein von Antikörpern gegen SARS-CoV-2 Menschen Immunität gegen eine spätere Infektion mit diesem Virus verleiht und wenn das der Fall sein sollte, wie lange diese Immunität anhält. Zudem gibt es Menschen, bei denen trotz nachgewiesener Infektion keine Antikörper gefunden werden. Das deutet daraufhin, dass bei der Bekämpfung des Virus auch noch andere Mechanismen eine Rolle spielen könnten. Darüber hinaus gilt es auch bei diesen Patienten die Frage zu beantworten, ob sie bei einer erneuten Exposition gegenüber SARS-CoV-2 in irgendeiner Weise geschützt sind.



Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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