indirekter Erregernachweis

SARS-CoV-2-Antikörpertest jetzt Kassenleistung

Stuttgart - 11.05.2020, 15:15 Uhr

Ärzte können jetzt Antikörpertests auf SARS-CoV-2 abrechnen. ( r / Foto: littlebell/ stock.adobe.com)

Ärzte können jetzt Antikörpertests auf SARS-CoV-2 abrechnen. ( r / Foto: littlebell/ stock.adobe.com)


KBV: Test nur mit direktem zeitlichem Bezug zu COVID-19-Symptomatik

Ohne direkten zeitlichen Bezug zu einer klinischen COVID-19-Symptomatik, zum Beispiel um herauszufinden, ob man irgendwann einmal Erregerkontakt hatte und möglicherweise immun ist, soll nach Ansicht der KBV nicht zulasten der GKV getestet werden. Die Spezifität der Verfahren sei bei der niedrigen Prävalenz von SARS-CoV-2-Infektionen nicht ausreichend. Daher sei das derzeit keine vertragsärztliche Leistung.

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Test auf eigene Kosten

Wer sich ohne direkten zeitlichen Bezug zu einer klinischen COVID-19-Symptomatik testen lassen will – auf eigene Kosten, versteht sich – , dem stehen Angebote wie das der Tübinger Firma CeGaT zur Verfügung. Diese bewirbt ihren laut eigener Aussage CE-zertifizierten ELISA-Test damit, dass er ausschließlich IgG-Antikörper gegen die S1-Domäne (RBD) des Spike-Proteins detektieren und so bestmögliche Spezifität auf SARS-CoV-2 gewährleisten soll. 

Privatpersonen müssen sich für einen Test im Webportal registrieren und die firmeneigenen barcodierten Röhrchen anfordern. Nach Erhalt muss jedes Röhrchen im Webportal registriert werden mit Patientendaten sowie dem Befund- und Rechnungsempfänger. Die Blutabnahme erfolgt dann beim Hausarzt. Im Anschluss wird das Röhrchen an CeGaT geschickt. Dort wird die Probe analysiert und der Befund versendet. Das Ergebnis kann auch im Webportal eingesehen werden. Zudem bietet die Firma einen Blutabnahmeservice auf ihrem Gelände in Tübingen an. Die Kosten für den Test belaufen sich auf 25 Euro, dazu kommen möglicherweise die Kosten für die Blutabnahme beim Arzt.

Was sagt ein positiver Test aus?

Zur Aussagekraft des Tests schreibt die Firma auf ihrer Website: „Bei Personen mit Antikörpern wird davon ausgegangen, dass diese eine Corona-Infektion hinter sich haben und mit hoher Wahrscheinlichkeit immun sind.“ 

Gewissheit für die Immunität gibt es dafür allerdings bislang nicht, das gilt aber für alle Antikörpertests. Denn noch konnte nicht sicher bewertet werden, ob das Vorhandensein von Antikörpern gegen SARS-CoV-2 Menschen Immunität gegen eine spätere Infektion mit diesem Virus verleiht und wenn das der Fall sein sollte, wie lange diese Immunität anhält. Zudem gibt es Menschen, bei denen trotz nachgewiesener Infektion keine Antikörper gefunden werden. Das deutet daraufhin, dass bei der Bekämpfung des Virus auch noch andere Mechanismen eine Rolle spielen könnten. Darüber hinaus gilt es auch bei diesen Patienten die Frage zu beantworten, ob sie bei einer erneuten Exposition gegenüber SARS-CoV-2 in irgendeiner Weise geschützt sind.



Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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