Telematikinfrastruktur

TI-Refinanzierung steht, Apotheker können Hardware bestellen

Berlin - 12.05.2020, 16:30 Uhr

Künftig soll es dank Telematikinfrastruktrur digitaler in der Apotheke zugehen. Jetzt gibt es endlich auch eine Einigung zur Finanzierung der nötigen Geräte, Karten und sonstigen Leistungen. (m / Foto: ABDA)

Künftig soll es dank Telematikinfrastruktrur digitaler in der Apotheke zugehen. Jetzt gibt es endlich auch eine Einigung zur Finanzierung der nötigen Geräte, Karten und sonstigen Leistungen. (m / Foto: ABDA)


Nun steht sie wirklich: die Refinanzierungsvereinbarung für die Telematikinfrastruktur. Wie die ABDA am heutigen Dienstag mitteilt, haben sich Deutscher Apothekerverband (DAV) und GKV-Spitzenverband über die Erstattungsfragen geeinigt. Damit können Apotheken nun sicher die nötige Hardware bestellen, die sie benötigen, um sich an die „Datenautobahn“ im Gesundheitswesen anzubinden. Abgewickelt wird die Kostenerstattung über den Nacht- und Notdienstfonds des DAV. 

Bis Ende September dieses Jahres müssen Apotheken an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen sein. Dies hat der Gesetzgeber Ende vergangenen Jahres mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz beschlossen. Diese Anbindung ist Voraussetzung, damit digitale Angebote wie die elektronische Patientenakte, das E-Rezept und der elektronische Medikationsplan verwirklicht werden können. Doch nicht nur die Datenautobahn, auf der künftig die Informationen zwischen Leistungserbringern und Krankenkassen fließen sollen, muss stehen – die Akteure müssen auch ausgerüstet sein, diese „Autobahn“ zu befahren: mit Konnektor, Kartenlesegeräten und den sie als Heilberufler und entsprechende Betriebsstätte ausweisenden Karten (Heilberufsausweis und Institutionskarte/SMC-B). 

Die letztgenannten Karten können mittlerweile bei immer mehr Landesapothekerkammern beantragt werden. Beispielsweise hat die Apothekerkammer Westfalen-Lippe ihr Antragsportal – in inhaltlicher und technischer Abstimmung mit der Apothekerkammer Nordrhein – am 4. Mai 2020 freigeschaltet. Laut AKWL haben seitdem bereits mehr als 32 Prozent der Apothekenbetriebe in Westfalen-Lippe Anträge gestellt, zudem 22 Prozent aller Inhaber/innen.

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Zurückhaltend waren die Apotheker jedoch bei der Hardware, zumal diese finanziell deutlich schwerer ins Gewicht fällt. Zahlreiche Apotheken-Dienstleister hatten den Apothekern in den vergangenen Wochen bereits umfangreiche Angebote zur Ausstattung und Einrichtung der neuen TI-Komponenten gemacht. Der DAV riet aber, mit dieser Investition noch abzuwarten. Denn die große Frage war: Wird das, was derzeit angeboten wird, auch von der GKV finanziert? Anfang 2019 hatten DAV und GKV-Spitzenverband zwar schon einmal eine Refinanzierungsvereinbarung mit Pauschalen verkündet. Demnach sollten Apotheker unter anderem für ein „Erstausstattungspaket“ (ein Konnektor und zwei Lesegeräte) einmalig 1362 Euro abrechnen können. Doch es folgten Nachverhandlungen

Wie es heißt, war die Refinanzierungsvereinbarung aus formaljuristischen Gründen nicht in Kraft getreten. Doch jetzt steht die neue Vereinbarung. Sie regelt laut der aktuellen Mitteilung der ABDA die Erstattung der Kosten, die dem Apothekeninhaber durch die Einführung und den Betrieb der TI entstehen. Dazu gehören ein Internetanschluss, eine Institutionskarte (SMC-B), ein Heilberufsausweis (HBA), ein Konnektor (inkl. VPN-Zugangsdienst), stationäre und mobile Kartenterminals sowie ein Update für das Apothekenverwaltungssystem (AVS). Während die Finanzierungsvereinbarung nur für den schon seit 2016 definierten E-Medikationsplan gilt, kann der Konnektor mit einer Erweiterung für das E-Rezept ab 1. Januar 2022 weiterverwendet werden, heißt es weiter.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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