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2. Bevölkerungsschutzgesetz
Länder lassen Maßnahmenpaket zum Pandemieschutz passieren
Höheres Kurzarbeitergeld, mehr Zuverdienstmöglichkeiten
Neben dem Pandemieschutzgesetz beschloss der Bundesrat auch ein Sozialschutzpaket. Dieses sieht unter anderem Änderungen beim Kurzarbeitergeld vor, um die Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf den Arbeitsmarkt etwas abzufedern. Normalerweise zahlt die Bundesagentur für Arbeit, wenn Beschäftigte auf Kurzarbeit sind, 60 Prozent des letzten Nettolohns oder 67 Prozent für Menschen mit Kindern. Nun soll es ab dem vierten Monat des Bezugs 70 Prozent beziehungsweise 77 Prozent geben, ab dem siebten Bezugsmonat 80 Prozent oder 87 Prozent. Dies soll bis längstens 31. Dezember 2020 gelten.
Außerdem weitet das Gesetz die Hinzuverdienstmöglichkeiten für Kurzarbeiter aus: Ab 1. Mai 2020 dürfen sie in allen Berufen bis zur vollen Höhe ihres bisherigen Monatseinkommens hinzuverdienen. Die Beschränkung auf systemrelevante Berufe wird aufgehoben. Die Regelungen gelten bis Jahresende. Diese Bestimmungen sind erst durch den gestrigen Bundestagsbeschluss in den ursprünglichen Gesetzentwurf aufgenommen worden.
Erleichterungen kommen auch für Arbeitslose, deren Anspruch auf Arbeitslosengeld zwischen dem 1. Mai und dem 31. Dezember 2020 endet: Sie erhalten drei Monate länger Arbeitslosengeld.
Die Gesetze werden nun dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung zugeleitet. Danach erfolgt die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt, einen Tag später treten sie in Kraft.
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