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52,20 Euro je Test
Die Ergebnisse der Testungen sollen transparent sein: Die Kassenärztlichen Vereinigungen werden verpflichtet dem BMG monatlich die Zahl der durchgeführten Laborleistungen zu übermitteln – differenziert nach ihrem Grund und der Art der Einrichtung oder des Unternehmens, in dem getestet wurde.
Übernommen werden die Laborkosten (pauschal 52,50 Euro je Test) für den definierten Personenkreis und unabhängig von der Versicherung. In der Regel kann der Test einmal wiederholt werden. Der Verordnungsentwurf beziffert nicht, welche Gesamtausgaben erwartet werden. Das hänge davon ab, in welchem Umfang die öffentlichen Gesundheitsdienste Tests anordnen. Es wird nur die einfache Rechnung aufgemacht, dass je eine Million Tests Mehrausgaben von 52,5 Millionen Euro anfallen. Finanziert werden die Kosten aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds. Das BMG macht aber auch etwas Hoffnung: Mit den vermehrten Tests könnten auch Ansteckungen besser verhütet werden und Kosten für Krankenbehandlungen in nicht quantifizierbarer Höhe vermieden werden.
Losgelegt werden kann jetzt schon: Die Regelung gilt rückwirkend zum 14. Mai 2020. Die Verordnung tritt außer Kraft, wenn die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite aufgehoben ist – spätestens aber mit Ablauf des 31. März 2021.
2 Kommentare
Man kann auch
von Hans Gehard am 11.06.2020 um 14:48 Uhr
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Finanziert werden die Kosten aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds.
von Michael Mischer am 28.05.2020 um 8:03 Uhr
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