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Wie Corona die Apothekenwelt verändert (Teil 5)
Coronakrise: Finanzspritzen für Apotheken in mehreren Ländern
Hierzulande bekommen Apotheker seit Ende April erstmals Pauschalen für Botendienste. Die Regierung will die Apotheken bei der spontanen Ausweitung der Lieferungen unterstützen. Auch in anderen Ländern haben Apotheken kurzfristige finanzielle Hilfen bekommen, um die Mehrarbeit während der Coronakrise besser stemmen zu können. Mithilfe von Daten des EU-Apothekerverbands PGEU werfen wir in unserer Mini-Serie „Wie Corona die Apothekenwelt verändert“ einen Blick auf die neuen Vergütungen.
Um Menschen in Quarantäne oder Patienten, die zu einer Risikogruppe gehören, möglichst risikofrei zu versorgen, haben die Apotheken während der Coronakrise ihre Botendienste deutlich ausgeweitet. Laut einer Umfrage von Dr. Hagen Sexauer vom Marktforschungsunternehmen bench-breaking.com hat fast jeder zehnte Betrieb die Auslieferungen um mindestens 50 bis 100 Prozent gesteigert. Seit Ende April wird diese Mühe nun auch entlohnt: Das Bundesgesundheitsministerium hatte die SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung erlassen. Anschließend einigten sich Kassen und Apotheker auf eine Vorgehensweise bei der Abrechnung. Seitdem können die Apotheker einmalig 250 Euro und dann für jeden Botendienst 5 Euro (jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer) abrechnen.
England: Ende März hat sich die britische Regierung darauf verständigt, eine kurzfristige „Cash-Spritze“ in Höhe von 300 Millionen Britischen Pfund in den Apothekenmarkt Englands zu stecken. Der Apothekerverband PSNC teilt auf seiner Webseite mit, dass die Regierung damit auf den „bedeutenden Druck auf die Liquidität“ der Branche in der Krise reagieren wolle. Allerdings erfolgen die Zahlungen nicht zusätzlich, sondern sind nur Vorschüsse aus den vom NHS (National Health Service) zur Verfügung gestellten Budgets der kommenden Monate. Heißt konkret: Die derzeit gezahlten Finanzspritzen werden nach der Coronakrise von den üblichen Vergütungen abgezogen. Inzwischen haben die Apotheken zwei Teilzahlungen über 200 und 100 Millionen Pfund erhalten.
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Darüber hinaus bekommen die Apotheker seit Mitte Mai eine erhöhte, zusätzliche Vergütung in Höhe von 15 Millionen Pfund für die Abgabe von Arzneimitteln aus der Kategorie „M“. Zu dieser Kategorie gehören etwa 500 sehr häufig abgegebene Generika. Der Apothekerverband erklärt auf seiner Internetseite allerdings, dass er die Finanzspritzen der Regierung bislang für unzureichend hält. Der Verband weist auf die rückgängige Anzahl der Verordnungen und OTC-Verkäufe hin, die zu einer stark gesunkenen Liquidität im Markt führen.
Hilfsfonds für bedrohte Apotheken in Frankreich
Schottland: Der Gesundheitsdienst NHS in Schottland funktioniert unabhängig vom NHS für die anderen Teile Großbritanniens. Die oben beschriebenen Finanzhilfen gelten daher nicht für Apotheken in Schottland. Allerdings hat auch der NHS Schottland kurzfristig Geld ausgeschüttet. Laut einem Dekret der schottischen Regierung aus dem April dieses Jahres sollen die Apotheker einmalig 5,5 Millionen Britische Pfund mehr erhalten. In der Begründung dazu heißt es, dass die Apotheken in den ersten Wochen der Krise erheblich mehr gearbeitet hätten. Mit der Zusatzvergütung sollen unter anderem die Überstunden der Mitarbeiter sowie die in den Apotheken installierten Schutzmaßnahmen (beispielsweise Plexiglasscheiben) refinanziert werden.
Schottlands Gesundheitsministerin Jeane Freemann sagte dazu: „Ich bedanke mich für die unglaublich harte Arbeit der Apotheken während dieser Pandemie. Sie leisten einen unmessbaren Aufwand, um sicherzustellen, dass die Menschen weiterhin wichtige Arzneimittel und Zuneigung bekommen, in einer solchen, noch nie da gewesenen Aufgabe für den NHS. (…) Nach Gesprächen mit dem Apothekerverband haben wir uns auf diese anfängliche, zusätzliche Zahlung für Apotheken geeinigt, um ihnen bei der Deckung einiger COVID-19-Kosten zu helfen und um sie dabei zu unterstützen, ihre bedeutenden Dienstleistungen weiterhin anzubieten.“
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Schon Ende März hatte die Regierung die Apotheken kurzfristig dazu ermächtigt, neue Dienstleistungen anzubieten und auch abzurechnen. Konkret geht es um eine Ausweitung des „Minor Ailment Service“, also Dienstleistungen zur Behandlungen leichter Erkrankungen. Die Apotheker sind nun dazu befähigt, bei einer größeren Anzahl von Indikationen eine Erstdiagnose zu stellen und ein entsprechendes Präparat auch ohne Absprache mit dem Arzt mitzugeben, um Besuche in Arztpraxen zu verringern. Zu diesen Indikationen gehören zum Beispiel Akne, Rückenschmerzen, Heuschnupfen und Verdauungsprobleme.
Frankreich: In Frankreich wurde ein Hilfsfonds für selbstständige Heilberufler geschaffen, die aufgrund der Coronakrise Umsatzeinbußen haben und somit wirtschaftlich bedroht sind. Konkret berechnet sich die Beihilfe, die ausdrücklich auch für Apotheker gilt, an der Höhe des Umsatzrückgangs. 22 Prozent dieses Verlusts können die Apothekeninhaber aus dem Fonds beantragen, dazu gibt es eine Pauschale von 4.305 Euro. Der Apothekerverband des Landes teilte im April mit, dass die Beilhilfen ab Mai ausgezahlt werden sollen. Allerdings gilt die Regelung vorerst nur für dieses Kalenderjahr.
2 Kommentare
250EUR-Einmalzahlung für Botendienste
von Karling Barbara am 03.06.2020 um 18:04 Uhr
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AW: 250EUR-Einmalzahlung für Botendienste
von BH am 03.06.2020 um 19:52 Uhr
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