Coronakrise

Österreich: Fremdeln die Apotheker mit dem E-Rezept?

Remagen - 02.06.2020, 12:15 Uhr

Während der Coronakrise wurden einige Teile der Arzneimittelversorgung in Österreich früher als geplant digitalisiert. Doch mit elektronischen Verordnungen gibt es nun einige Probleme. (x / Foto: imago images / Eibner Europa)

Während der Coronakrise wurden einige Teile der Arzneimittelversorgung in Österreich früher als geplant digitalisiert. Doch mit elektronischen Verordnungen gibt es nun einige Probleme. (x / Foto: imago images / Eibner Europa)


Die Implementierung des elektronischen Rezepts war in Österreich für dieses Jahr ganz fest eingeplant. Dann kam das Coronavirus und machte dem E-Rezept „Beine“. Zu früh vielleicht, denn aktuell läuft in der Praxis offenbar alles nicht so rund wie es sollte.

Elektronische Rezepte, das sollte angesichts der beschränkten Arztkontakte in Coronazeiten doch die Ideallösung sein. Doch dafür müssen auch die Strukturen vorhanden sein und die Technik muss reibungsfrei funktionieren. Damit machen die Österreicher gerade leidvolle Erfahrungen. Wir blicken kurz zurück.

Wie das E-Rezept funktionieren soll

Im Februar des vergangenen Jahres hatten sich der Hauptverband der Sozialversicherungsträger und die Kammern der Ärzte und Apotheker darauf geeinigt, dass das Papierrezept Österreich zukünftig weitgehend durch eine elektronische Lösung ersetzt werden sollte.

Elektronische Verordnungen

Österreich: E-Rezept startet 2020

Das soll konkret so funktionieren: Der Arzt erstellt das E-Rezept im E-Card-System mithilfe seiner Software. Auf Wunsch erhalten die Patienten einen Code elektronisch auf ihr Handy oder auch einen Ausdruck des E-Rezepts inklusive Code-Aufdruck. In der Apotheke wird das Rezept durch Scannen des Codes aus dem E-Card-System abgerufen. Danach speichert der Apotheker die Einlösung des Rezepts ebenfalls im E-Card System und rechnet es elektronisch mit der Sozialversicherung ab. Die Einführung des elektronischen Rezepts sollte in Pilotphase ab April 2020 in zwei Bezirken in Kärnten starten und dann über einen Rollout-Plan regional gestaffelt eingeführt werden. Die flächendeckende Einführung soll bis 31. Mai 2022 abgeschlossen sein. Es ist also noch lange nicht so weit mit dem E-Rezept.

E-Medikation ist nicht gleich E-Rezept 

Dafür gibt es aber schon die E-Medikation, eine weitere Anwendung der elektronischen Gesundheitsakte ELGA. Seit Herbst 2019 steht sie bei Ärzten und Apothekern in allen Bundesländern flächendeckend zur Verfügung.

Beides, E-Rezept und E-Medikation, sollten nicht miteinander verwechselt werden. Während der Fokus beim E-Rezept auf der Digitalisierung der administrativen Prozesse zwischen den Versicherten, den Vertragspartnern und der Sozialversicherung liegt, geht es bei E-Medikation um die Dokumentation verordneter und abgegebener Arzneimittel. Die Kassenärzte sind verpflichtet, verordnete Medikamente in der E-Medikation zu speichern und können die E-Medikationsliste ihrer Patienten bei einem bestehenden Behandlungsverhältnis dort einsehen. Die Apotheke speichert die Abgabedaten der verordneten Medikamente in der E-Medikation durch Scannen des Codes auf dem Rezept. Wird die E-Card des Patienten in der Apotheke gesteckt, so kann auch der Apotheker die gesamte E‑Medikationsliste für eine Wechselwirkungsprüfung oder Beratung abrufen und eventuell rezeptfreie Medikamente zusätzlich dort eingetragen. Wichtig: Das E-Rezept ist keine Funktion von E-Medikation.



Dr. Helga Blasius (hb), Apothekerin
redaktion@daz.online


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