Massenscreenings geplant

Frankreich: Apotheker wollen COVID-19-Tests durchführen

Remagen - 03.06.2020, 14:30 Uhr

Per Dekret könnte das französische Gesundheitsministerium den Weg frei machen für Corona-Tests in den Apotheken des Landes. Doch der Minister zögert noch. (x / Foto: imago images / Lucas)

Per Dekret könnte das französische Gesundheitsministerium den Weg frei machen für Corona-Tests in den Apotheken des Landes. Doch der Minister zögert noch. (x / Foto: imago images / Lucas)


In Frankreich scharren die öffentlichen Apotheker mit den Hufen. Sie wollen vom Gesundheitsminister die Erlaubnis, sogenannte TRODs auf COVID-19 in den Apotheken durchführen zu dürfen. Hierunter sind Antikörper-Schnelltests zu verstehen, die der diagnostischen Orientierung dienen.

Worauf wartet das Gesundheitsministerium noch, bis es den Erlass herausgibt, nach dem Apotheker TRODs auf Covid-19 in Apotheken durchführen dürfen? Das fragen die Gewerkschaften der Apotheker (Union des syndicats de pharmaciens d’officine, USPO und Fédération des syndicats pharmaceutiques de France, FSPF) und die Apothekengruppierungen (UDGPO und Fédergy) in einem gemeinsamen offenen Brief vom 28. Mai den Chef des Hauses, Olivier Véran. Sie fordern die Veröffentlichung des Dekrets „ohne weiteren Aufschub“

Alle Lampen stünden auf „Grün“, machen die Apotheker geltend: Die Hohe Gesundheitsbehörde (Haute Autorité de Santé, HAS) sei dafür, und das Nationale Referenzzentrum (CNR) habe eine Liste valider Tests vorgelegt.

Erfolgreiche Pilottestung

Wie die Apotheker berichten, haben sie auch bereits erfolgreich damit experimentiert. Hierzu verweisen sie auf eine Anti-SARS-CoV-2-Teststudie namens „Covipharma“ der Apothekengruppierung Optipharm. Mit dem Pilotprojekt soll gezeigt werden, dass solche Tests als Mittel zum Massenscreening in den Offizinapotheken machbar sind. Eine erste Welle von kostenlosen Testungen wurde von freiwilligen Angehörigen der Gesundheitsberufe inklusive der Apotheker schon am 18. April in Chéteauroux (Indre) in den Räumlichkeiten von Optipharm gestartet. Weitere Testläufe in Nord- und Ostfrankreich sowie in der Region um Paris wurden angekündigt. „Sie können sich auf die Kompetenz der Apotheker verlassen“, so die Botschaft der Gewerkschaften an den Gesundheitsminister. Die von den Gesundheitsbehörden festgelegten Kriterien würden einhalten und die Labors stünden mit der Aufgabe der SARS-CoV-2-Testungen nicht alleine da. Im Gegensatz zur Empfehlung der Hohen Gesundheitsbehörde wollen sie, dass die TRODs in Apotheken rezeptfrei erhältlich sind.

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TRODs nur zur Orientierung

Am 18. Mai 2020 hatte die HAS ausführlich zu den Regeln für serologische Schnelltests, das heißt TDR, TROD und Selbsttests, im Kampf gegen COVID-19 Stellung bezogen. Während ein TDR (Test Diagnostique Rapide) als laborbasierter Antikörper-Schnelltest von einer fachlichen Vorbereitung und Auswertung begleitet wird, dient ein TROD (Test Rapide d`Orientation Diagnostique) nur der diagnostischen Orientierung.

TRODs liegen in der Verantwortung derer, die sie durchführen und können formal keine Diagnose von COVID-19 stellen. Infolgedessen können sie Laboruntersuchungen nicht ersetzen. Nach einem positiven TROD muss das Ergebnis durch einen Labortest bestätigt werden. Welche TRODs Apotheker in der Offizin durchführen dürfen, ist in einem speziellen Dekret festgelegt, das nun um Antikörper-Schnelltests auf COVID-19 erweitert werden müsste.

Testungen an vielen Orten möglich

Nach Meinung der HAS haben TDRs und TRODs durchaus ihren Platz in der epidemiologischen Überwachung des Infektionsgeschehens, auch wenn sie bis dato keine Aussage darüber treffen können, ob eine Person wirklich gegen das Virus geschützt ist. Die Verwendung von Selbsttests erscheint nach Meinung der Hohen Gesundheitsbehörde jedoch verfrüht. TRODs böten zudem den Vorteil, dass sie an vielen Orten und von jedem medizinischen Fachpersonal (Ärzten, Hebammen, Krankenschwestern, Apothekern usw.) durchgeführt werden können. Als mögliche Zielgruppen nennt die HAS Pflegepersonal und Personen in Sammelunterkünften oder auch symptomatische Patienten ohne schwere Symptome, die keinen Zugang zu einem Labortest haben.  

Kammerpräsidentin mahnt zur Vorsicht

Die Liste der akzeptierten serologischen Schnelltests auf COVID-19 wurde am 22. Mai vom Gesundheitsministerium veröffentlicht. „Dass es auf der Liste drei TRODs gibt, ist ein sehr schöner Schritt nach vorn für uns", so Emmanuel Lataste, Präsident von ELSIE Health, einem unabhängigen Netzwerk von 100 Apotheken. „Wenn wir die Franzosen massiv testen wollen, ist das unerlässlich. Mit 24.000 Apotheken ginge das Massenscreening in der Tat ziemlich schnell.“ 

Die Präsidentin der Apothekerkammer, Carine Wolf-Thal, mahnt jedoch zur Vorsicht und sagt: „Diese Liste ist kein Passepartout. Nun werden Rahmenbedingungen dafür gebraucht, um festzustellen, wer für die Tests in Frage kommt.“ Wenn ein Ergebnis in der Apotheke positiv ausfalle, müsse es im Labor bestätigt werden, fügt Wolf-Thal an. Und die Apotheker müssten die Kunden zu einem Arzt schicken.

Erstattung offen

Welche Antikörper-Schnelltests erstattet werden, ist ebenfalls noch nicht klar. Die TRODs sollten jedenfalls nicht dazugehören, hatte die HAS schon am 20. Mai wissen lassen. Trotzdem hatte die FSPF angekündigt, mit der Krankenversicherung Gespräche über die notwendige Kostenübernahme für die Schnelltests führen zu wollen.



Dr. Helga Blasius (hb), Apothekerin
redaktion@daz.online


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