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Ökotest: die beste Sonnencreme für Kinder
Was sagt die EU zu Homosalat und Octocrylen?
Am 5. Februar 2020 forderte die Europäische Kommission das wissenschaftliche Komitee (SCCS) der EU auf, die als UV-Filter eingesetzten Substanzen Homosalat und Octocrylen wissenschaftlich zu bewerten. Dem vorausgegangen war eine Aufforderung an die Interessenvertreter, im Zeitraum vom 16. Mai bis 15.Oktober 2019 Nachweise zur Sicherheit von Homosalat und Octocrylen vorzulegen. Nun soll das SCCS die potenziell hormonstörende Wirkung der Substanzen bewerten.
Homosalat wird derzeit als UV-Filter in Sonnenschutzmitteln in Konzentrationen von bis zu 10 Prozent im Anhang VI der EU-Kosmetikverordnung reguliert. In einer Stellungnahme von 2007 kam das SCCP zu dem Schluss, dass „ ... die Verwendung von Homosalat in kosmetischen Sonnenschutzmitteln in einer maximalen Konzentration von 10 Prozent kein Risiko für die Gesundheit des Verbrauchers darstellt.“ Nun soll das SCCS innerhalb von neun Monaten, beginnend im Februar 2020, anhand der aktuell zur Verfügung gestellten Daten bewerten, ob Homosalat als UV-Filter in kosmetischen Produkten bis zu einer maximalen Konzentration von 10 Prozent sicher hinsichtlich der potenziell endokrinologisch störenden Eigenschaften ist. Beziehungsweise bis zu welcher maximalen Konzentration Homosalat als sicherer UV-Filter gelte und ob der SCCS weitere wissenschaftliche Bedenken bei der Verwendung von Homosalat hat.
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Bei Octocrylen wird aktuell ebenfalls der Einsatz in kosmetischen Mitteln als UV-Filter in Sonnenschutzmitteln in einer Konzentration von bis zu 10 Prozent reguliert. Octocrylen wurde 1994 von der SCCP einer Sicherheitsbewertung unterzogen, wobei die SCCP zu dem Schluss kam, dass Octocrylen nicht giftig, nicht reizend und nicht sensibilisierend ist. Darüber hinaus stellte der SCCP damals jedoch fest, dass „keine Kanzerogenitätsstudie durchgeführt wurde“. Auch zu Octocrylen legten die Interessenvertreter 2019 wissenschaftliche Nachweise zur Sicherheit von Octocrylen als UV-Filter in kosmetischen Produkten vor, die nun von der SCCS bewertet werden sollen.
Für Octocrylen gelten die gleichen Fragen wie für Homosalat: In Anbetracht der zur Verfügung gestellten Daten und unter Berücksichtigung der Bedenken in Bezug auf potentiell endokrinologisch störende Eigenschaften von Octocrylen, soll das SCCS bewerten, ob Octocrylen als UV-Filter in kosmetischen Produkten bis zu einer maximalen Konzentration von 10 Prozent sicher ist. Beziehungsweise welche Menge Octocrylen das SCCS als sichere Höchstgrenze ansieht, und ob das wissenschaftliche Gremium darüber hinaus wissenschaftliche Bedenken in Bezug auf die Verwendung von Octocrylen in kosmetischen Produkten hegt.
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