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Apothekerkammer Hamburg
Honorarforderung an die Politik und Umzugspläne in Hamburg
Kammergeschäftsstelle soll umziehen
Außerdem erklärt Siemsen, die Apothekerkammer beabsichtige mit der Geschäftsstelle umzuziehen. Seit den 1960er Jahren ist die Kammer Mieterin im Haus des Hamburger Apothekervereins. Doch es werde immer schwieriger, diese Stadtvilla für Bürozwecke zu nutzen. Die Geschäftsstelle platze schon jetzt aus allen Nähten und zahlreiche neue Aufgaben aufgrund von nationalen und europäischen Gesetzen würden dies noch verstärken. Zudem seien die Räume nicht barrierefrei und böten keine abgeschlossene Büroeinheit, die für den räumlichen Datenschutz nötig sei. Nach langer Suche habe die Kammer ein Objekt gefunden, das alle Anforderungen erfülle und für mindestens 25 Jahre Planungssicherheit biete. Es liege gut erreichbar in zentraler Lage und biete eigene Räume für Fortbildungsveranstaltungen, die dadurch besser zu organisieren seien.
Das neue Mietverhältnis werde keine Beitragserhöhung auslösen. Doch der Umzug und die Ausstattung der Räume für die Fortbildung würden Geld kosten. Der Vorstand schlage vor, dies aus dem Vermögen der Kammer zu finanzieren und damit in den eigenen Betrieb zu investieren, anstatt künftig Strafzinsen für Festgelder zu zahlen. Nach Einschätzung von Siemsen sei dies ein vernünftiger Schritt. Zugleich bekräftigt Siemsen, dass die gute Zusammenarbeit mit dem Hamburger Apothekerverein auch in Zukunft Bestand haben werde. Es gehe nur um Sachargumente, betont Siemsen. Beide Organisationen würden auch künftig gemeinsam ihr Bestes für die Apotheker tun, bekräftigt Siemsen.
Kammerversammlung unter Corona-Bedingungen
Die Kammerversammlung wird 22. Juni um 19.30 Uhr im Cinemaxx am Dammtor stattfinden, weil dieses Kino einen großen Saal mit Ablufttechnik bietet und dort die Abstandsregelungen eingehalten werden können. Für die Teilnahme gelten besondere Regeln aufgrund der Hamburger Corona-Vorschriften. Die Teilnehmer müssen sich bis zum 18. Juni online anmelden, eine halbe Stunde vor Veranstaltungsbeginn eintreffen und sich dann einen Sitzplatz zuweisen lassen. Sie benötigen eine FFP2-Maske ohne Ventil oder eine vergleichbare Schutzausrüstung.
Eine Kammerversammlung als Videokonferenz kam offenbar nicht in Betracht. In Hamburg ist die Besonderheit zu beachten, dass es keine gewählten Delegierten gibt und deshalb alle in der Kammerversammlung anwesenden Kammermitglieder Stimmrecht haben. Siemsen erklärt dazu in seinem Bericht, der Kammervorstand habe erkennen müssen, dass nach der gesetzlichen Lage nur eine Präsenzveranstaltung rechtskräftige Beschlüsse zulässt. Um die Kammerversammlung so kurz wie möglich abhalten zu können, wurde Siemsens Bericht vorab verbreitet und die Tagesordnung gekürzt. Zur Diskussion und Abstimmung stehen die Änderung der Gebührensatzung und die Verlegung der Geschäftsstelle.
2 Kommentare
Neuer ABDA Präsident gesucht!
von Thomas Eper am 16.06.2020 um 11:56 Uhr
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Das Honorar-Trilemma
von Armin Heller am 15.06.2020 um 13:29 Uhr
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