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Apothekerkammer Schleswig-Holstein
Begrenzte Geduld beim VOASG
Securpharm auf den Prüfstand
Dagegen sei das Modellprojekt für das E-Rezept auf Landesebene, der Telepakt „Schleswig-Holstein“, durch die Pandemie zum Stillstand gekommen, berichtete Christiansen. Kritisch äußerte er sich zu einem anderen Digitalprojekt: Das Securpharm-System laufe zwar, aber er bezweifele stark, dass es tatsächlich zur Arzneimittelsicherheit beitrage, zumal viele Apotheken in anderen EU-Ländern gar nicht angeschlossen seien. Es belaste aber den Alltag. Man sei mehr mit dem Abscannen und weniger mit dem Patienten beschäftigt. Christiansen folgerte, das System gehöre auf den Prüfstand und man sollte überlegen, ob man es wieder einstampft.
Versorgungshemmnisse auch künftig vermeiden
Zum Umgang mit der Pandemie verwies Christiansen auf einen Beitrag der ARD-Tagesschau unter dem Titel „Von Apotheken lernen, heißt Siegen lernen“. Die Apotheken hätten in der bedrohlichen Situation bewiesen, dass sie ein verlässlicher Partner im Gesundheitswesen sind. Sie hätten unter schwierigsten Bedingungen die Arzneimittelversorgung aufrechterhalten, Desinfektionsmittel hergestellt und Schutzausrüstung organisiert. Es habe sich gezeigt: „Die Apotheke ist verlässlich da.“ Mit der Lockerung der Rabattverträge und der Vorschriften für die Desinfektionsmittelherstellung habe sich das gezeigt. Christiansen erklärte: „Das waren Versorgungshemmnisse“ – und darum hoffe er, dass die Lockerungen in die Zukunft gerettet werden könnten.
Hoffnung zum Kassenabschlag
Im Laufe der Diskussion kamen auch die Folgen der geplanten Mehrwertsteuersenkung zur Sprache. Dazu berichtete Dr. Peter Froese, Vorsitzender des Apothekerverbandes Schleswig-Holstein, die Politik habe nicht die Absicht, die Apotheken „en passant“ zu schädigen. Dazu würden Gespräche mit der Politik laufen und er sei optimistisch. Die Krankenkassen würden durch die Senkung des Mehrwertsteuersatzes ohnehin reichlich Geld sparen.
Vorbereitung für Modellprojekte
Um eine mögliche Rechtsunsicherheit für Modellprojekte zur Grippeschutzimpfung in Apotheken zu beseitigen, ergänzte die Kammerversammlung die Berufsordnung. Das Verbot zur Ausübung der Heilkunde wird durch folgenden Satz eingeschränkt: „Die Ausübung der Heilkunde ist zulässig, sofern sie durch ein Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes erlaubt wird.“ Ähnliche Korrekturen hatten auch andere Kammern in jüngster Zeit vorgenommen.
1 Kommentar
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von Anita Peter am 18.06.2020 um 11:42 Uhr
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