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Finde die Fehler: Die Mehrwertsteuer ist gesenkt und die Wirtschaft boomt. Die Gematik hat den Bau- und Fahrplan fürs E-Rezept auf den Tisch gelegt und ab Juli 2021 gibt’s das E-Rezept dann auf allen Smartphones. Das Apothekenstärkungsgesetz kommt im Herbst in den Bundestag und die EU-Kommission stimmt zu. Die ABDA will ihre Organisation analysieren und sich dann rundum erneuern. Wir Apothekers werden schon bald gegen Grippe impfen und die Ärzte lehnen sich entspannt zurück. Mit dem Patientendatenschutzgesetz wird das digitale Gesundheitsparadies Wirklichkeit und alle freuen sich über E-Rezept und E-Patientenakte.
29. Juni 2020
Manchmal braucht’s a bisserl Zeit, bis Vernunft einkehrt, auch in Bayern: Endlich müssen nun auch in diesem Bundesland Verkäufer*innen und Kassierer*innen keine Maske mehr tragen, wenn sie bei der Arbeit durch eine Plexiglasscheibe von der Kundschaft abgetrennt sind. Bayern akzeptiert geeignete Schutzwände als einen zuverlässigen Infektionsschutz. Endlich. Und das gilt, wie das Bayerische Gesundheitsministerium verlautbart, auch in öffentlichen Apotheken. Mein liebes Tagebuch, es wurde auch Zeit, dass hier Einsicht einkehrt. Zuvor mussten Apothekenmitarbeiter*innen im Freistaat trotz Plexiglasscheiben an den HV-Tischen einen Mund-Nasen-Schutz tragen, auch im Backoffice – eine Zumutung und für viele in der Tat eine enorme Belastung: Mit Maske atmete man schlecht, die Brille beschlug und der Kunde verstand beim Beratungsgespräch nicht viel mehr als ein Nuscheln. Jetzt dürfen auch die bayerischen Apothekenmitarbeiter*innen mit offenem Visier kämpfen hinter Pexiglasscheiben. Für Kunden ist der Mund-Nase-Schutz allerdings nach wie vor Pflicht, auch in Apotheken.
Beschlossen: das zweite Konjunkturpaket der Bundesregierung zur Ankurbelung der Wirtschaft. Und damit auch die Mehrwertsteuersenkung von 19 auf 16 Prozent (bzw. von 7 auf 5 Prozent). Mein liebes Tagebuch, gigantisch, oder? Was das für Kaufanreize auslösen wird! Mir wird ganz schwindelig. Im Ernst: Ob diese Senkung wirklich die erhoffte Wirkung entfalten wird, darüber sind sich auch Experten uneins. Fraglich, ob der Handel die Absenkung an seine Kunden weitergibt. Wir Apothekers wollen doch nicht den Arzneimittelabsatz ankurbeln nach dem Motto: Kauft mehr Kopfschmerztabletten, jetzt nur mit 16 Prozent Mehrwertsteuer. Also, für uns Apothekers bringt das Spektakel Mehrwertsteuersenkung nichts, wir legen sogar drauf bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln. Wenn der Mehrwertsteuersatz auf 16 Prozent sinkt, vermindert der Kassenabschlag den Nettoumsatz. Für jedes abgerechnete Arzneimittel nehmen die Apotheken netto 4 Cent weniger ein. Freilich, ist nicht die Welt, aber es läppert sich. Und es geht ums Prinzip. Und außerdem macht die Mehrwertsteuersenkung zusätzlich Arbeit bei der Umetikettierung der Waren. Da fand sich allerdings eine offiziell akzeptierte Lösung: Man kann auf die Umetikettierung verzichten, wenn man einen Aushang in die Offizin hängt, mit dem man die Kunden informiert, dass man bei allen in der Apotheke ausgezeichneten Waren die Mehrwertsteuerreduzierung an der Kasse abzieht. Der Deutsche Apothekerverband hatte sich zwar bemüht, eine Ausnahme für Rx-Arzneimittel zu erwirken – vergebens. Bundestag und Bundesrat hatten kein Ohr für uns Apothekers, sie hatten es zu eilig mit ihrem Paket.
30. Juni 2020
Die Gematik, unsere Oberorganisation für die Telematikinfrastruktur (TI) und auch fürs E-Rezept, hat Wort gehalten. Sie legte die Spezifikationen fürs E-Rezept vor. Das ist quasi der Fahrplan und der Bauplan für die E-Rezept-Struktur. Die Gematik zeigt sich dabei optimistisch: „Ab Juli 2021 wird das E-Rezept das bisherige Papierrezept im Praxisalltag ablösen.“ Na, mein liebes Tagebuch, diese Worte in die Ohren der digitalen Götter! Nun, wenn’s denn dann läuft, wird es wohl durchaus Vereinfachungen in der Apotheke geben. Der Gematik-Geschäftsführer Markus Leyck Dieken schwärmt: „Der Apotheker bekommt die E-Rezepte vom Kunden entweder elektronisch direkt ins Warenwirtschaftssystem übermittelt oder liest das E-Rezept über einen Scanner ein, der ebenfalls mit dem Warenwirtschaftssystem verbunden ist. Das vermeidet Eingabefehler, Medienbrüche und letztlich auch Retaxationsfälle.“ Na, das tönt doch wie Wohlgesang: Vermeidung von Retax! Klingt doch schon mal gut, aber das E-Rezept wird den gesamten Prozess einer Rezepteinlösung bis hin zur Rezeptabrechnung verändern. Vorsorge hat die Gematik auch getroffen, dass es keine Bevorzugung bei der Auswahl einer Apotheke gibt – der Kunde hat die freie Apothekenwahl. Immerhin, kein Kunde muss sich ein Smartphone zulegen – wie Dieken sagt, „Patienten können sich noch über viele Jahre hinweg ihr E-Rezept mit Informationen zur Verordnung ausdrucken lassen, wenn sie es wünschen“. Mein liebes Tagebuch, das E-Rezept und die neue Welt kann man gut oder weniger gut finden. Was für uns uns wohl am wenigsten erfreulich sein wird, ist die Tatsache, dass ausländische Arzneiversandhäuser an unsere Telematikinfrastruktur angebunden werden und darauf lauern, die Rezepte der Versicherten abzugreifen. Da kommt noch was auf uns zu. Und zum Zeitplan: Nicht vergessen, unser nächster Termin mit der Zukunft ist der 30. September in diesem Jahr. Dann müssen alle Apotheken an die Datenautobahn angeschlossen sein. Aber noch gibt’s Probleme bei der Verteilung der für die TI benötigten Karten (HBA und SMC-B). Immerhin, Sanktionen gibt’s nicht, wenn es eine Apotheke nicht rechtzeitig schafft, aber es könnte zum eigenen Nachteil sein.
1. Juli 2020
März war der Super-Monat beim Umsatz und Absatz von Rx-Arzneimitteln – und dann ging’s bergab. Ja, die Corona-Pandemie führte da wohl zu vorgezogenen Verordnungen von Rx-Arzneimitteln. Im April war’s dann deutlich weniger, noch stärker war der Rückgang dann im Mai zu spüren. Aus den Frühinformationen des Deutschen Apothekerverbands geht hervor, dass die Rezeptzahl im Mai um 17 Prozent zurückgegangen ist. Mein liebes Tagebuch, Grund zu Sorge ist das noch nicht. Betrachtet man nämlich den gesamten Zeitraum Januar bis Mai 2020, dann sind die GKV-Ausgaben für Rx-Arzneimittel gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres um 5,4 Prozent gestiegen.
Geht’s tatsächlich bald weiter mit unserem VOASG, dem Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz? Mein liebes Tagebuch, es gibt deutliche Anzeichen dafür, dass sich zumindest der Bundestag in seiner ersten Sitzungswoche nach der Sommerpause (ab 7. September) damit beschäftigen will. Sabine Dittmar, die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion ließ dies verlauten. Ja, mein liebes Tagebuch, wir erinnern uns: Das VOASG hängt derzeit noch bei der EU-Kommission fest wegen des vorgesehenen Rx-Boni-Verbots, also der von Spahn geplanten Rx-Preisbindung im GKV-Bereich für ausländische Arzneiversender. Doch die Regierungsfraktionen wollen nun nicht länger warten, bis sich die EU-Kommission bequemt, und machen Druck. Dittmar geht allerdings nach wie vor davon aus, dass die Kommission nun bald ihre Bewertung zum Rx-Boni-Verbot des VOASG abgeben wird, so dass dieses Gesetz dann endlich im Herbst abschließend im Bundestag beraten werden kann. Spahn legt Wert darauf, dass noch das Votum der EU-Kommission kommt, damit das Gesetz europarechtskonform verabschiedet werden kann. Dittmar ist überzeugt: Spahn möchte ein „traumatisches Erlebnis“, wie es der Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer mit seiner Maut erfahren hat, vermeiden. Mein liebes Tagebuch, kann man verstehen, allerdings hatten es bei der Maut schon alle Spatzen von den Dächern gepfiffen, dass so ein Konstrukt in der EU nicht machbar ist. Beim Rx-Boni-Verbot sieht die Sache doch etwas anders aus… Nun, hoffen wir, dass es dann im September wirklich, wirklich weitergeht.
2. Juli 2020
Dass die ABDA ihre Strategie zum Erhalt der Gleichpreisigkeit bei Rx-Arzneimitteln voll auf das VOASG ausgerichtet hat und auf die Kooperation mit Jens Spahn setzt, gefällt einigen ABDA-Mitgliedsorganisationen nicht so recht. Sie machen Druck. Einige brachten in den letzten Wochen sogar das Rx-Versandverbot wieder ins Spiel. Die Kritik an der ABDA ist jedenfalls unüberhörbar. Die aktuelle Mitgliederversammlung der ABDA reagierte darauf. Sie verabschiedete eine Entschließung, mit der sie die Regierung auffordern, das Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz noch in diesem Jahr zu verabschieden – inklusive einiger Nachbesserungen. So gehören aus Sicht der Apotheker zum Beispiel auch Rx-Boni für Privatpatienten und Selbstzahler verboten. Wenn das nicht gelänge, dann müsse ein Rx-Versandverbot her. Na, mein liebes Tagebuch, das sind doch endlich mal wieder deutlichere Worte als bisher. Selbst der ABDA-Präsident drängelt: „Das Problem darf nicht länger aufgeschoben werden. Wir gehen diesen Weg mit bis in den Deutschen Bundestag“, sagte er. Es dürfe nicht passieren, dass das Thema Gleichpreisigkeit ins Bundestagswahljahr 2021 rutscht. In der Tat, mein liebes Tagebuch, dann können wir unser VOASG gleich vergessen.
Was die Mitgliederversammlung auch beschlossen hat, und zwar einstimmig: Die Organisation der ABDA müsse grundsätzlich überprüft werden. Der geschäftsführende Vorstand erhielt den Auftrag, eine Organisationsanalyse vorzubereiten „unter externer Begleitung“, berichtete Schmidt. Mein liebes Tagebuch, wie schön, dass wir das noch erleben dürfen! Vielleicht führt dies dann endlich zu neuen Strukturen. Und noch ein Thema poppte auf der Mitgliederversammlung erneut auf: Wäre nicht doch ein virtueller Apothekertag besser als keiner? Da blieb Schmidt allerdings eisern: Die Mitgliederversammlung habe sich mit großer Mehrheit dagegen ausgesprochen, und das sei „ganz klar und nach meiner Überzeugung richtig“, ist sich der ABDA-Präsident sicher. Nun ja, kann man so sehen, muss man aber nicht. Ganz ohne politischen Austausch im Herbst will der Präsident aber nicht sein. So plane man andere virtuelle Veranstaltungen mit Gesprächen über wichtige politische Inhalte. Mein liebes Tagebuch, ist vielleicht nett gemeint, aber solche Polit-Talkshows sind eben keine Apothekertage, auf denen auch schon mal deutliche Beschlüsse gefasst werden. Mehr Digitalisierung wagen – gut möglich, dass die nächsten ABDA-Präsidenten oder -präsidentinnen da einen anderen Blickwinkel entwickeln.
Na also, geht doch – die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) gibt ihren Widerstand gegen die geplanten Grippeschutzimpfungen in Apotheken auf. Naja, zumindest ein bisschen. Mein liebes Tagebuch, sie will uns Apothekers also nicht mehr so böse sein, wenn wir dabei helfen wollen, rasch eine Durchimpfung der Bevölkerung zu erreichen beispielsweise bei Grippe oder vielleicht demnächst bei Covid-19-Infektionen. Der Zaubersatz, der diese KBV-Reaktion ermöglichte, war eigentlich gar nicht so schwer. Unser ABDA-Präsident Friedemann Schmidt stellte lediglich klar, dass „es richtig und wichtig ist, dass das Impfen originär eine Angelegenheit der Ärzte ist“. Tja, so einfach kann es manchmal sein, eine gemeinsame Linie zu finden und in der Sache einig zu sein. Und dabei wollten wir Apothekers doch von Anfang an nie das Impfen per se den Ärzten streitig machen, oder? Aber nein, nicht doch! Schmidt sagte sogar deutlich, dass Impfen aus seiner Sicht eine ganz zentrale ärztliche Leistung sei – vor allem von Haus- und Kinderärzten. Wir Apothekers wollten doch nur ein bisschen spielen, mitspielen, liebe KBV. Und nur wenn „übergeordnete Gründe“ – beispielsweise Massenimpfungen (Grippe, Covid-19) es erforderlich machen sollten, springen wir Apothekers ein und helfen mit. Mein liebes Tagebuch, die KBV zeigt sich nun eingefriedet. Aber es gibt da noch ein paar bockige Ärzteschaften im Land, die auf die Zauber- und Flötentöne unseres Präsidenten noch nicht reagiert haben, zum Beispiel die Ärzte im Bezirk Westfalen-Lippe, die erst vor Kurzem noch die Modellprojekte der Apotheker zur Grippeschutzimpfungen als „Gefahr für die Patientensicherheit“ bezeichnet haben. Und in Brandenburg haben sich bekanntlich Ärzte und Apotheker im Schulterschluss in einer gemeinsamen Resolution gegen die Modellprojekte ausgesprochen. Mein liebes Tagebuch, manchmal brauchen die Zauberworte wohl ein bisschen länger, aber auch dort werden sie wirken. Vielleicht nur ein bisschen später, aber ganz sicher!
3. Juli 2020
Was lange währt, wird endlich gut. Unsere digitale Gesundheitswelt! Mit Telematikinfrastruktur und E-Rezept und E-Patientenakte und und und. Wird endlich gut? Mein liebes Tagebuch, ob das alles gut wird, wissen wir noch nicht. Das können wir erst beurteilen, wenn die digitalen Strukturen wirklich laufen, funktionieren und sicher sind. Jetzt ist zumindest ein erster Schritt getan: Der Bundestag hat das Patientendatenschutzgesetz, mit dem das digitale Gesundheitsparadies Wirklichkeit werden soll, verabschiedet. Nach der Sommerpause und einem Durchgang im Bundesrat soll das Gesetz dann im Herbst in Kraft treten. Mein liebes Tagebuch, wenn man daran denkt, wie holprig, insuffizient und träge die Modernisierung in der deutschen Gesundheitsinfrastruktur bisher ablief – siehe den Werdegang der Krankenversichertenkarte mit Chip, ohne nennenswerte Funktionen, die Mitte der Neunziger Jahre mit Mühen an den Start ging – dann bedeutet das Patientendatenschutzgesetz jetzt eine Riesenschritt nach vorne. Aber noch ist der Fuß nicht auf dem Boden. So ein paar Hausaufgaben sind noch zu machen, auch beim E-Rezept, beim E-Medikationsplan und beim „Herzstück“ des Gesetzes, der elektronischen Patientenakte – die allerdings dem Versicherten zur freiwilligen Nutzung angeboten wird. Gezwungen wird dazu niemand. Ob sie genutzt wird, hängt davon ab, ob sie echte Vorteile bietet. Und zum E-Rezept: Ein Makelverbot ist eingebaut. allerdings ist die ABDA noch nicht ganz zufrieden damit, denn das Makelverbot ist leider noch nicht technisch abgesichert. Wie Fritz Becker, Chef des Deutschen Apothekerverbands kommentiert, könnten sich Handelsriesen und Datenkraken in den Transportweg des Rezepts einschalten und den Patienten beeinflussen. Mein liebes Tagebuch, das geht natürlich gar nicht, da muss nachgebessert werden. Also, dann schauen wir mal, ob die E-Rezepte am 1. Januar 2022 – da soll’s laut Gesetz losgehen – durch die Datenautobahn flutschen. Bleibt zu hoffen, dass die Beteiligten ein gutes Händchen haben bei der Auswahl der Software-Firmen. Was passiert, wenn man da daneben langt, sieht man am Beispiel von Apobank und dem schweizerischen Softwarehaus Avaloq.
10 Kommentare
Falsche Hoffnung
von Dirk Krüger am 06.07.2020 um 15:13 Uhr
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Hmm. Das mit den Masken ist ja schon irgendwie Arbeitsschutz.
von Michael Reinhold am 05.07.2020 um 21:22 Uhr
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schöne neue Welt am Sonntag
von Martina Thierig am 05.07.2020 um 12:29 Uhr
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Bemerkenswert
von Karl Friedrich Müller am 05.07.2020 um 11:15 Uhr
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AW: Bemerkenswert... endlich mal Kontrollverlust...
von Christian Timme am 05.07.2020 um 18:58 Uhr
Das ganze Leben ist ein Quitz ...... oder wie wir ständing und für alle Zeiten über´n Tisch gezogen werden
von Bernd Jas am 05.07.2020 um 11:02 Uhr
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Finde ...
von Gunnar Müller, Detmold am 05.07.2020 um 9:37 Uhr
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Ignoranzabbau in Bayern, e-Rezept incl. e-Retax und Gematik-TI auf speed ...
von Christian Timme am 05.07.2020 um 9:19 Uhr
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Bequem aber falsch!
von Ulrich Ströh am 05.07.2020 um 8:34 Uhr
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AW: Bequem aber falsch
von Dirk Krüger am 06.07.2020 um 15:15 Uhr
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