Modellprojekte in den Apotheken

Grippeimpfung: Was machen Brandenburg und Thüringen?

Stuttgart - 15.07.2020, 17:50 Uhr

Die Grippeschutzimpfung in Apotheken im Rahmen von Modellvorhaben steht vielerorts in den Startlöchern. Doch nicht alle Standesvertretungen stehen solchen Projekten offen gegenüber. (Foto: New Africa / stock.adobe.com)

Die Grippeschutzimpfung in Apotheken im Rahmen von Modellvorhaben steht vielerorts in den Startlöchern. Doch nicht alle Standesvertretungen stehen solchen Projekten offen gegenüber. (Foto: New Africa / stock.adobe.com)


Kaum war das Masernschutzgesetz unter Dach und Fach, suchte die Apothekerkammer Brandenburg den Schulterschluss mit den Ärzten im Land. Gemeinsam erteilten sie Modellprojekten zur Grippeimpfung in den Apotheken eine Absage. Thüringen konnte sich bisher nicht zur notwenigen Änderung der Berufsordnung durchringen. Der Bundesverband Deutscher Apothekenkooperationen (BVDAK) hat dazu eine klare Meinung.

Die Grippeschutzimpfung in Apotheken im Rahmen von Modellvorhaben steht vielerorts in den Startlöchern: In den vergangenen Monaten änderten fast alle Landesapothekerkammern ihre Berufsordnungen, sofern nötig. Das Rennen um die bundesweit erste Vereinbarung zwischen Pharmazeuten und Kassen machten der Apothekerverband Nordrhein (AVNR) und die AOK Rheinland/Hamburg. Doch nicht alle Standesvertretungen stehen solchen Projekten offen gegenüber.

Resolution in Brandenburg gegen Pilotprojekte

Im November 2019 unterzeichnete die Landesapothekerkammer Brandenburg gemeinsam mit der Landesärztekammer eine Resolution gegen impfende Apotheker, die weiterhin Bestand hat. Sie sehen einen Grenzübertritt der medizinischen Kompetenzen und fürchten eine Verschlechterung für den Verbraucherschutz durch die Modellvorhaben:


Im Sinne des Patientenschutzes müssen Impfungen […] da stattfinden, wo eine ärztliche Überwachung und notfalls auch Behandlung gewährleistet ist. Auf der anderen Seite ist die Beratung zu Arzneimitteln bei der Abgabe – unabhängig von Verordnung oder Selbstmedikation – Aufgabe der Apotheker. […] Es liegt nicht im Interesse des jeweiligen Berufsstandes, die Profession des jeweils anderen auszuüben.“ 

Resolution aus Brandenburg, November 2019


Gegenüber der DAZ verweist die Kammer zudem auf die vergleichsweise hohe Influenza-Impfquote bei Über-60-Jährigen in Brandenburg. In der Grippesaison 2018/19 lag die Quote mit 60 Prozent weit über dem Bundesdurchschnitt von 35 Prozent (Impf­quoten bei Erwachsenen in Deutschland. Epidemiologisches Bulletin des Robert Koch-Instituts 2019;44:459).

Berufsordnung in Brandenburg steht nicht im Weg

Laut Olaf Behrendt, Vorsitzender des Landesapothekerverbands Brandenburg, besteht vonseiten der Apothekerschaft in diesem Bundesland bisher kein Interesse, an solchen Modell­vorhaben teilzunehmen. Man habe aktuell ein gut funktionierendes System mit Hausärzten, die eine hohe Impfquote garantieren. Sollten dennoch Apotheker Interesse am Impfen äußern, wäre es Aufgabe des Verbands, Gespräche mit den Krankenkassen zu organi­sieren, so Behrendt. Anders als in anderen Bundesländern muss die Berufsordnung in Brandenburg nicht geändert werden, damit Apo­theker impfen könnten.



Marius Penzel, Apotheker
redaktion@daz.online


Christina Müller, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (cm)
redaktion@daz.online


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1 Kommentar

Was wäre wenn ...

von Christian Timme am 16.07.2020 um 10:21 Uhr

Ärzte verweisen Patienten bei COV-19 an Apotheken ...

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