- DAZ.online
- News
- Recht
- Innocur „warnt“ ...
Opiumtinktur als Rezeptur
Innocur „warnt“ Apotheken vor Herstellung
Rechtsstreit geht weiter
Doch das in diesem Schreiben zitierte Urteil bezieht sich nur auf die eine Hamburger Apotheke, gegen die Innocur eine einstweilige Verfügung vor dem Landgericht erwirken konnte, weil die Apotheke ihren Widerspruch zurücknahm. Das wird auch aus der fettgedruckten Überschrift des Schreibens deutlich, in der es heißt: „Apotheke bleibt die Abgabe der von der Maros Arznei GmbH bezogenen Tinctura Opii normata PH.Eur. Opiumtinktur verboten“.
Nach Informationen der DAZ dauert dagegen das Verfahren gegen eine weitere Apotheke an. Dort steht demnächst ein Termin vor dem Landgericht Hamburg an und in diesem Rechtsstreit ist bisher nichts rechtskräftig entschieden. Dauraufhin weist Innocur die Leser nicht hin. Dagegen lässt sich dem Schreiben entnehmen:
Diese, vom Landgericht Hamburg vertreten Auffassung, ist keine Einzelmeinung, sondern folgt der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesverwaltungsgerichts zu den gesetzlichen Anforderungen an Rezepturarzneimittel.“
Um welche Verfahren bzw. Urteile es sich handelt, kennzeichnet der Absender nicht. So lässt sich für die Leser nicht nachvollziehen, ob sich die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und das Bundesverwaltungsgerichts tatsächlich auf den vorliegenden Fall beziehen lässt.
ABDA-Jurist schreibt an Verbände
Auch die ABDA betont mit Bezug auf die Aussendung von Innocur die begrenzte Gültigkeit der Hamburger Entscheidung. In einer Information der ABDA an die Geschäftsführer der Apothekerverbände heißt es dazu: „Die Entscheidung hat indes Rechtskraft ausschließlich im Verhältnis der beteiligten Parteien. Damit lässt sich insbesondere kein generelles Abgabeverbot begründen, da die konkreten Gründe für die Rücknahme des Widerspruchs nicht bekannt sind und es auch keine gerichtliche Entscheidung gibt, die hierfür weitergehende Anhaltspunkte bieten kann.“
1 Kommentar
INNOCURs Angriff auf Maros ist ein Angriff auf ALLE Apotheken!
von Alexander Adler am 03.08.2020 um 11:19 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.