Apobank-Analyse

Apotheker investieren 2019 weniger Geld in Existenzgründung

Traunstein - 05.08.2020, 09:15 Uhr


Junge Kollegen beweisen Mut

Bei den Einzel-/Hauptapotheken waren insbesondere die jüngeren Existenzgründer bereit, mehr Geld auszugeben: Käufer unter 34 Jahren zahlten im Durchschnitt 413.000 Euro, bei den 35- bis 44-Jährigen waren es 356.000 Euro und bei den Über-45-Jährigen 338.000 Euro. Bemerkenswerterweise zeigten sich die jüngeren Kollegen auch beim Thema Filialapotheke besonders mutig. 2019 waren 23 Prozent der Filialapothekengründer unter 35 Jahre und weitere 31 Prozent zwischen 35 und 39 Jahre alt. In den Vorjahren war dagegen die überwiegende Mehrheit der Filialgründer älter als 40 Jahre.

Quelle: Apobank

Interessant sind darüber hinaus noch zwei weitere Ergebnisse der Analyse: Zum einen waren die Übernahmepreise in den nordwestlichen Bundesländern mit durchschnittlich 481.000 Euro am höchsten. 402.000 Euro wurden im Osten und 363.000 Euro im Westen bezahlt. Das Schlusslicht bilden die südlichen Bundesländer mit 270.000 Euro. Zum anderen zeigte sich, dass in Kleinstädten mit 386.000 Euro die höchsten Preise erzielt wurden, dicht gefolgt von Großstädten mit 383.000 Euro. Auf dem Land wurden 354.000 Euro fällig, am günstigsten war der Kauf in Mittelstädten mit 336.000 Euro.

Welchen Einfluss hat das EuGH-Urteil zu den Rx-Boni?

Aufschlussreich ist auch eine Betrachtung des Medians, also des mittleren Kaufpreises im Gegensatz zum durchschnittlichen Kaufpreis. Dieser war von 2013 bis 2016 stetig angestiegen auf 350.000 Euro und erlitt 2017 einen deutlichen Rückschlag auf 260.000 Euro. „Das könnte ein Beispiel dafür sein, wie sich gesundheitspolitische Rahmenbedingungen auf das Niederlassungsverhalten der Heilberufler auswirken“, interpretiert dies Daniel Zehnich, Leiter des Bereichs Gesundheitsmärkte und Gesundheitspolitik bei der Apobank. „Denn im Jahr zuvor sorgte der Europäische Gerichtshof für Verunsicherung unter den Apothekern, indem er entschied, dass sich ausländische Versandapotheken nicht an die deutsche Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel halten müssen und somit sogenannte ‚Rx-Boni‘ gewähren dürfen.“  



Dr. Christine Ahlheim (cha), Chefredakteurin AZ
redaktion@deutsche-apotheker-zeitung.de


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