Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts

BMG wertet 52 Stellungnahmen zur Suizidhilfe aus

Berlin - 11.08.2020, 14:19 Uhr

Von den 52 Stellungnahmen zur Sterbehilfe, die beim BMG eingegangen sind, seien 30 auf eigene Initiative geschickt worden. Nähere Angaben zu den Absendern machte das Ministerium mit Hinweis auf den Datenschutz nicht. (x / Foto: imago images / Müller-Stauffenberg)

Von den 52 Stellungnahmen zur Sterbehilfe, die beim BMG eingegangen sind, seien 30 auf eigene Initiative geschickt worden. Nähere Angaben zu den Absendern machte das Ministerium mit Hinweis auf den Datenschutz nicht. (x / Foto: imago images / Müller-Stauffenberg)


Helling-Plahr: BMG setzt Ausreden- und Hinhaltetaktik fort

Konkret sind es 52 Stellungnahmen, die im BMG eingegangen sind. Davon seien 30 auf eigene Initiative geschickt worden. Nähere Angaben zu den Absendern machte das Ministerium mit Hinweis auf den Datenschutz nicht. Eine davon war jedoch von der Bundesapothekerkammer (BAK). Hier ist man beim heiklen Thema Sterbehilfe sehr zurückhaltend. Deutlich machte die BAK aber, dass man Apotheken nicht zur Abgabe einer Chemikalie wie Natrium-Pentobarbital zum Zwecke der Selbsttötung verpflichten dürfe. Genauso wenig dürfe der Apotheker als Berater im Vorfeld der Entscheidung eines Suizidwilligen eingebunden werden. Die BAK findet vielmehr, der Staat sollte sich vorrangig darum kümmern, die Begleitung der Patienten in der Palliativversorgung zu verbessern.

Helling-Plahr: Neue Ausreden für Spahns Untätigkeit

Helling-Plahr (FDP) ist mit den Antworten aus dem Ministerium, die häufig auf die Vorbemerkung verweisen und wenig konkret sind, unzufrieden: „Die Bundesregierung setzt ihre Ausreden- und Hinhaltetaktik fort und verweigert klare Aussagen. Die Frage, wie lange die Auswertung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts noch andauern wird, lässt das BMG lieber unbeantwortet. Zugleich wird bereits eine neue Ausrede für Minister Spahns Untätigkeit konstruiert – diesmal: Diskussionsbedarf innerhalb der Bundesregierung. Spahns Missachtung höchstrichterlicher Rechtsprechung scheint dort nicht nur Achselzucken hervorzurufen.“

Die Liberale bemängelt bereits die Auswahl der von Spahn um Stellungnahme gebetenen Akteure. Von einem „breiten Austausch“ kann nicht die Rede sein. „Es ist offensichtlich, dass vor allem Vertreter, die sich bereits öffentlich gegen eine Liberalisierung der Sterbehilfe positioniert haben, angehört werden oder wurden“, so Helling-Plahr. Für sie bleibt das Fazit: „Es ist offensichtlich, dass Minister Spahn sich die Dinge hinbiegt, wie es grade passt, nur um seine starrköpfige Haltung zu untermauern.“ Dabei seien gerade jetzt Transparenz und eine offene Debatte das Gebot der Stunde. „Beides wird leider weiterhin von der Bundesregierung mit allen Mitteln behindert und verschleppt.“



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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