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Urteil gegen Apotheker und Ärzte
Bundesgerichtshof: Abrechnung über „Strohmann-MVZ“ ist Betrug
BGH: Rechtsfehlerfreie Wertung als Betrug
Die Angeklagten legten gegen das Hamburger Urteil Revision beim Bundesgerichtshof ein. Am gestrigen Mittwoch hat nun der 5. Strafsenat entschieden und das Rechtsmittel der Angeklagten weitgehend als unbegründet verworfen. Die Bundesrichter sind überzeugt, dass das Landgericht rechtsfehlerfrei davon ausgegangen ist, dass angesichts der verschleierten Umgehung des MVZ-Beteiligungsverbots für Apotheker ein Betrug vorliegt. Sie haben jedoch die Schuldsprüche abgeändert. Das Landgericht habe die Tatbeiträge der Angeklagten und das Verhältnis der Taten zueinander nicht durchweg rechtlich zutreffend bestimmt, heißt es in der Pressemitteilung des Gerichts – die schriftlichen Urteilsgründe liegen noch nicht vor.
Daher haben die Strafrichter die Strafaussprüche aufgehoben und die Sache insoweit zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Hamburg zurückverwiesen. Zudem muss über die Höhe der Einziehung neu entschieden werden. Denn bisher sei dort nicht berücksichtigt worden, dass dem am Verfahren beteiligten MVZ im Zusammenhang mit der an sich sachgemäßen Krankenbehandlung berücksichtigungsfähige Aufwendungen entstanden sein könnten.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 19. August 2020, Az.: 5 StR 558/19
1 Kommentar
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von Anita Peter am 20.08.2020 um 13:20 Uhr
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