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E-Rezept ohne „Big bang“
Erst nach diesen Anwendungen wird das E-Rezept als wichtigste Neuerung für die Apotheken umgesetzt. Die Zeit ab dem 30. Juni 2021 sieht Friedrich als Testphase. Am 1. Januar 2022 soll das E-Rezept starten. Dann sollen Ärzte Verordnungen über Rx-Arzneimittel und Rezepturen elektronisch ausstellen. Doch dies sei kein „Big bang“. Friedrich geht davon aus, dass die Patienten kein E-Rezept annehmen müssten, sondern ein Papierrezept verlangen könnten. Um Daten aus der hochsicheren TI zu erhalten, müssten sich auch die Patienten identifizieren. Möglicherweise soll dies über die NFC-Technologie, also eine drahtlose Datenübertragung über kurze Entfernungen erfolgen. Doch das sei längst nicht mit allen Smartphones möglich. Als Ersatzvariante könnten die Patienten vom Arzt einen Barcode erhalten. Diesen könnten die Patienten dann aber auch an irgendeine App weiterleiten. Außerdem sehe die jetzige Rechtslage vor, dass die Rezeptdaten vor der Verschlüsselung innerhalb der TI gelesen werden könnten. So könnte das Verordnungsverhalten der Ärzte vor der Belieferung ausgewertet werden. Dies könnte das Vertrauen in den Datenschutz untergraben. Aus diesen unterschiedlichen Gründen würden vermutlich zunächst viele Patienten weiter auf das bewährte Medium vertrauen und es werde nicht plötzlich sehr viele E-Rezepte geben. Friedrich folgerte: „Das Blatt Papier wird es noch lange geben.“ In Portugal habe sich das E-Rezept erst nach zehn bis zwölf Jahren durchgesetzt. Außerdem bezieht sich dies alles zunächst nur auf die E-Variante des „rosa“ Rezeptes. Andere Rezepte (BtM-Rezepte, T-Rezepte, grüne Rezepte, Sprechstundenbedarf) sollen erst später in elektronischer Form angeboten werden. Friedrich geht dabei von 2023 oder Anfang 2024 als Starttermin aus, für Hilfs- und Heilmittel sogar noch später.
Nicht weniger Sicherheit als für Busfahrscheine akzeptieren
Die Ausführungen von Friedrich haben auch gezeigt, dass offenbar noch wichtige Fragen zum E-Rezept offen sind. Dabei geht es besonders um die möglichen Zugriffe vor der Verschlüsselung und um die technische Durchsetzung des Makelverbots. Von einer künftigen Rechtsverordnung zu Details über das E-Rezept sollten die Apotheker nach Einschätzung von Friedrich erwarten, dass auf die „Teilen“-Funktion und auf Schlüsselmaterial, das nicht von der Gematik kommt, verzichtet wird. Denn über das Teilen könnten Daten an beliebige Anbieter übertragen werden. Als Alternative verwies Friedrich auf die App des Deutschen Apothekerverbandes, für die noch weitere Funktionen entwickelt würden. Froese merkte dazu an, dass beispielsweise die elektronischen Fahrscheine des öffentlichen Nahverkehrs in Berlin nur über die App des Betreibers verwaltet werden könnten. Doch es könne nicht angehen, dass für Rezepte über Arzneimittel geringere Sicherheitsstandards gelten als für Busfahrscheine.
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