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Viele Tests bis Juli 2021 nötig
Friedrich mahnte die Apotheker, es sei wichtig, möglichst bis zum 30. Juni 2021 an die TI angeschlossen zu sein. Bis dahin muss die Gematik die App zum E-Rezept vorlegen. „Ab dann müssen wir sehr viel testen“, erklärte Friedrich mit Blick auf die Funktionen des E-Rezeptes. Neben der Systemebene sei es auch für die Apotheken hilfreich, die Wirkung auf die innerbetrieblichen Abläufe zu erproben.
E-Medikationsplan für Patienten weiter auf Papier
Doch vor der Einführung des E-Rezeptes wird die TI zunächst für andere Anwendungen genutzt. Heinrich hatte im DAZ.online-Interview kritisiert, dass die ersten Anwendungen für die Ärzte unattraktiv seien und keinen Nutzen, sondern eher doppelte Arbeit bringen würden. Doch was haben die Apotheken zu erwarten? Da ist zuerst der E-Medikationsplan. Dabei werden die Daten des bisherigen Papiermedikationsplans auf die elektronische Gesundheitskarte des Patienten übertragen. Bisher sei dabei für Apotheker keine Kostenerstattung vorgesehen. Doch Friedrich gab sich zuversichtlich, dass „da noch was kommen“ werde. Vorläufig sei ohnehin nicht mit viel Aufwand zu rechnen, weil nur wenige Patienten Medikationspläne hätten und die Krankenkassen die PIN-Briefe zu den Gesundheitskarten nur langsam versenden würden. Damit kämen vorläufig nur wenige Patienten für den E-Medikationsplan in Betracht. Wenn die Voraussetzungen gegeben sind und ein GKV-Versicherter mit mindestens drei verordneten Arzneimitteln einen E-Medikationsplan wünscht, seien Apotheken allerdings dazu verpflichtet. Dann werden die Daten auf der Karte gespeichert und Ärzte und Apotheker können darauf elektronisch zugreifen, aber die Patienten sollen auch beim E-Medikationsplan vorläufig weiterhin Papierausdrucke erhalten.
Der Notfalldatensatz ist auch von Anfang an auf der elektronischen Gesundheitskarte vorgesehen. Für Apotheken dürfte dies bei Arzneimittelunverträglichkeiten interessant sein. Ein weiterer Dienst in der TI ist die „Kommunikation im Medizinwesen“ (KIM). Dies ist ein hochsicherer Mail-Dienst zwischen allen Teilnehmern der TI. Die Grundlage dafür bildet der Verzeichnisdienst, in dem alle Teilnehmer mit ihren Mailadressen eingetragen sind. Für Apotheken wird dieser Verzeichnisdienst zugleich die Grundlage für das Empfangen von E-Rezepten. Ohne Eintragung in der Liste der angeschlossenen Apotheken wird eine Apotheke kein E-Rezept erhalten und bearbeiten können.
E-Patientenakte: Nutzen unsicher
Ab dem 1. Januar 2021 soll es außerdem die E-Patientenakte geben. In anderen Ländern habe diese Funktion abhängig von der jeweiligen Gestaltung viel oder gar keinen Nutzen, erläuterte Friedrich. „Es kann gut werden“, meint Friedrich, aber es gebe viele Herausforderungen. Die Patienten könnten Daten löschen, manche Dateiformate können möglicherweise nicht gelesen werden und die verschiedenen Dateiformate müssten in der Software umgesetzt werden. Besonders problematisch sei, bei Hunderten oder Tausenden von Datensätzen die Orientierung zu behalten. Es sei nicht sicher, ob relevante Informationen gefunden werden. Ärzte und Apotheker hätten deshalb besonders die Haftungsfrage angesprochen. Denn sie könnten nicht alle Dokumente lesen und daher nicht dafür haften, wenn sie irgendeine Information darin nicht beachten.
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