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Interview mit Melinda Bársony
Vier Fragen zur Bestellung des Institutions- und Heilberufsausweises
Bis zum 30. September 2020 müssen alle Apotheken in Deutschland an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen sein. Mit bereits vielen ausgegebenen Praxis- und Heilberufsausweisen für Ärzte ist D-TRUST, ein Unternehmen der Bundesdruckerei, ein wichtiger Hersteller der Karten für das digitale Gesundheitswesen. Melinda Bársony, Senior Product Manager bei D-TRUST, stand für ein Interview zur Verfügung.
Wenn Sie das DAV-TI-Starterpaket des Deutschen Apotheker Verlags bestellt haben, ist D-TRUST der Partner für die Herstellung der Heilberufsausweise (eHBA) für Apotheker und der Institutionsausweise (SMC-B) für Apotheken. Melinda Bársony, Senior Product Manager bei D-TRUST, hat dem Deutschen Apotheker Verlag in einem Interview folgende Fragen beantwortet:
Frau Bársony, ist bereits geklärt worden, welche Personen (Inhaber/Mitarbeiter) in der Apotheke einen Heilberufsausweis (eHBA) erhalten sollen?
Grundsätzlich benötigt jeder Mitarbeiter einer Apotheke, der auf die Telematikinfrastruktur zugreifen soll, einen Heilberufsausweis. Momentan kann jedoch nur der sogenannte elektronische Apothekerausweis für den Inhaber oder angestellte Apotheker bestellt werden. Refinanziert wird der eHBA ausschließlich für den Inhaber. Ein eHBA für PTA ist noch nicht bestellbar. Es gibt allerdings seitens der Herausgeber Gespräche, um diese Lücke schnellstmöglich zu schließen.
Vor einer Bestellung eines eHBA oder SMC-B muss ein sogenannter Verwaltungsakt eingeleitet werden. Was beinhaltet dieser Verwaltungsakt?
Mit dem Verwaltungsakt gibt die jeweilige Landesapothekerkammer dem Apotheker die Ausgabebereitschaft für die beiden Karten bekannt. Mit anderen Worten: Die Apotheke kann einen eHBA oder SMC-B erst bestellen, wenn sie diese Information von der zuständigen Landesapothekerkammer erhalten hat. Hierzu erhält die Apotheke in der Regel eine Vorgangsnummer, mit der ein vorbefüllter Antrag im Antragsportal von D-TRUST geöffnet und bearbeitet werden kann. Einige wenige Kammern arbeiten ohne Vorbefüllung, in diesen Bundesländern muss dann ein leerer Antrag ausgefüllt werden. Die Information, welche Kammer bereits ausgabebereit ist, gibt es im Antragsportal von D-TRUST.
Wie lange Vorlaufzeit muss ich einplanen, bis ich nach Antragstellung über das D-TRUST- Portal die zugehörigen Heilberufs- und Institutionsausweise von Ihnen erhalte?
Hier muss natürlich zunächst die Ausgabebereitschaft der Landesapothekerkammer vorliegen. Wenn dies der Fall ist und ein Antrag ausgefüllt und abgeschickt worden ist, muss dieser noch von der zuständigen Landesapothekerkammer freigegeben werden. Bei der Bestellung des eHBA gibt es zusätzlich die Besonderheit, dass sich der Antragsteller persönlich identifizieren muss. Sobald alle Unterlagen vorliegen und der Antrag freigegeben wurde, wird der Ausweis am Folgetag produziert und an den Antragsteller verschickt. Der ebenfalls notwendige PIN-Brief wird aus Sicherheitsgründen drei Tage später verschickt.
Muss ich die Ausweise und den PIN-Brief selbst in Empfang nehmen?
Beide Karten werden per Einschreiben direkt an den Antragsteller verschickt. Die Zustellung des dazugehörigen PIN-Briefs erfolgt zeitlich versetzt per normaler Postsendung an den Antragsteller.
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