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Corona in der Apotheke
Adexa: Arbeitgeber sollen mehr für Sicherheit ihrer Angestellten tun
Stuttgart - 14.09.2020, 14:30 Uhr
![In Apotheken wird zum Schutz vor Corona ein Mund-Nasen-Schutz getragen. Das kann für die Angestellten auch belastend sein. Die BAuA schreibt dazu: „Es ist (…) zu prüfen, inwieweit die Tragezeiten durch andere Tätigkeiten oder regelmäßige Pausen reduziert werden müssen.“ (h / Foto: Schelbert)](https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/_Resources/Persistent/5/3/f/9/53f974e23b04a16cfee57c0e6b759f8131d2f881/DAV_Apothekenfotos2020_3877-3600x2024-637x358.jpg)
In Apotheken wird zum Schutz vor Corona ein Mund-Nasen-Schutz getragen. Das kann für die Angestellten auch belastend sein. Die BAuA schreibt dazu: „Es ist (…) zu prüfen, inwieweit die Tragezeiten durch andere Tätigkeiten oder regelmäßige Pausen reduziert werden müssen.“ (h / Foto: Schelbert)
Ruhepausen für Träger eines Mund-Nasen-Schutzes!
Besonders fordert die Adexa auf Basis der BAuA-Regeln:
- Arbeitgeber sollen ihre Fürsorgepflicht nicht vernachlässigen und Gefährdungsbeurteilungen – so konkret wie möglich – anpassen.
- Arbeitgeber sollen für Träger eines Mund-Nasen-Schutzes für regelmäßige Ruhepausen zum „Regenerieren mit Augenmaß“ sorgen, die nicht zulasten der Angestellten gehen.
- Generell soll geprüft werden, ob die Arbeit im Homeoffice möglich ist. Zahlreiche Warenwirtschaftssysteme würden die technischen Voraussetzungen bieten.
- Besprechungen sollten – unter Einhaltung der Schutzvorkehrungen – auf ein Mindestmaß verringert werden.
Die Adexa betont, dass die Corona-Pandemie eine ernstzunehmende Bedrohung sei – „auch für die Gesundheit von Apothekenangestellten“. Im Grunde pflichtet sie den Vorgaben durch die „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel“ bei, rückt aber eine Forderung wiederkehrend in den Mittelpunkt: „zusätzliche Belastungen der Beschäftigten zu berücksichtigen und auszugleichen“. So müssten durch die Arbeit in Teams Apothekenangestellte vielfach sehr flexibel sein und ihre normalen Arbeitszeitpläne verändern.
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Als einen weiteren wichtigen Punkt der „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel“ führt die Adexa auf, dass laut BAuA Pausen- und Umziehzeiten (ohne Mundschutz) entzerrt werden sollen – fügt aber an, dass auch dies nicht zum finanziellen Nachteil der Angestellten auszulegen sei.
3 Kommentare
Besonders fordert die Adexa ...
von Krug am 14.09.2020 um 20:54 Uhr
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AW: Herzhaft gelacht!
von Andreas Grünebaum am 14.09.2020 um 21:19 Uhr
Maximalforderung versus Realität
von Andreas Grünebaum am 14.09.2020 um 20:51 Uhr
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