Corona in der Apotheke

Adexa: Arbeitgeber sollen mehr für Sicherheit ihrer Angestellten tun

Stuttgart - 14.09.2020, 14:30 Uhr

In Apotheken wird zum Schutz vor Corona ein Mund-Nasen-Schutz getragen. Das kann für die Angestellten auch belastend sein. Die BAuA schreibt dazu: „Es ist (…) zu prüfen, inwieweit die Tragezeiten durch andere Tätigkeiten oder regelmäßige Pausen reduziert werden müssen.“ (h / Foto: Schelbert)

In Apotheken wird zum Schutz vor Corona ein Mund-Nasen-Schutz getragen. Das kann für die Angestellten auch belastend sein. Die BAuA schreibt dazu: „Es ist (…) zu prüfen, inwieweit die Tragezeiten durch andere Tätigkeiten oder regelmäßige Pausen reduziert werden müssen.“ (h / Foto: Schelbert)


Die Apothekengewerkschaft Adexa erreichen derzeit viele Anfragen zum Arbeitsschutz in der Apotheke. Sie meint, dass viele Corona-Arbeitsschutzregeln immer noch zu schwammig formuliert seien und fordert die Arbeitgeber auf, konkret mehr für die Sicherheit ihrer Angestellten zu tun – allerdings nicht zur deren Nachteil.

Im August hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) eine neue „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel“ veröffentlicht. Erstellt wurde diese unter Koordination der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). In einer Pressemeldung wies die BAuA damals darauf hin, dass „Betriebe, die die in der SARS-CoV-2-Regel vorgeschlagenen technischen, organisatorischen und personenbezogenen Schutzmaßnahmen umsetzen“, davon ausgehen können, dass sie rechtssicher handeln.

Von der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) war zuvor am 2. Juli der „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für Apotheken“ veröffentlicht worden. Ob dieser, infolge der neuen „SARS-Cov-2-Arbeitsschutzregel“, angepasst werden muss, sollte laut BGW geprüft werden.

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Am vergangenen Freitag hat sich nun die Apothekengewerkschaft Adexa – in Bezug auf die „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel“ – zu Wort gemeldet. Sie fordert von den Arbeitgebern, mehr für die Sicherheit ihrer Angestellten zu tun. In der Adexa-Rechtsberatung würden sich derzeit die Anfragen zum Arbeitsschutz häufen. Das könnte laut Adexa daran liegen, dass die Vorschriften immer noch „schwammig“ sind. Sie plädiert für konkrete Vorgaben.

Ruhepausen für Träger eines Mund-Nasen-Schutzes!

Besonders fordert die Adexa auf Basis der BAuA-Regeln:

  • Arbeitgeber sollen ihre Fürsorgepflicht nicht vernachlässigen und Gefährdungsbeurteilungen – so konkret wie möglich – anpassen.
  • Arbeitgeber sollen für Träger eines Mund-Nasen-Schutzes für regelmäßige Ruhepausen zum „Regenerieren mit Augenmaß“ sorgen, die nicht zulasten der Angestellten gehen.
  • Generell soll geprüft werden, ob die Arbeit im Homeoffice möglich ist. Zahlreiche Warenwirtschaftssysteme würden die technischen Voraussetzungen bieten.
  • Besprechungen sollten – unter Einhaltung der Schutzvorkehrungen – auf ein Mindestmaß verringert werden.

Die Adexa betont, dass die Corona-Pandemie eine ernstzunehmende Bedrohung sei – „auch für die Gesundheit von Apothekenangestellten“. Im Grunde pflichtet sie den Vorgaben durch die „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel“ bei, rückt aber eine Forderung wiederkehrend in den Mittelpunkt: „zusätzliche Belastungen der Beschäftigten zu berücksichtigen und auszugleichen“. So müssten durch die Arbeit in Teams Apothekenangestellte vielfach sehr flexibel sein und ihre normalen Arbeitszeitpläne verändern.

Als einen weiteren wichtigen Punkt der „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel“ führt die Adexa auf, dass laut BAuA Pausen- und Umziehzeiten (ohne Mundschutz) entzerrt werden sollen – fügt aber an, dass auch dies nicht zum finanziellen Nachteil der Angestellten auszulegen sei.



Diana Moll, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (dm)
redaktion@daz.online


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3 Kommentare

Besonders fordert die Adexa ...

von Krug am 14.09.2020 um 20:54 Uhr

Zitat:
"Generell soll geprüft werden, ob die Arbeit im Homeoffice möglich ist. Zahlreiche Warenwirtschaftssysteme würden die technischen Voraussetzungen bieten ... "

Auf welchem Stern leben die Adexa-Funktionäre eigentlich?
(ich bin angestellter Apotheker)

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: Herzhaft gelacht!

von Andreas Grünebaum am 14.09.2020 um 21:19 Uhr

Herzhaft gelacht haben wir im Team nach dieser famosen Idee: der PhaGro liefert die Kisten nur noch virtuell - Übertragung digital und als PDF für das Finanzamt. Die PKA überprüft dies via VPN von ihrem Homeoffice aus. Der Apotheker beliefert das e-Rezept vom Homeoffice aus ebenfalls rein digital, während die PTA mit Hilfe der WEPA Software Plausibilität und Herstellung der virtuellen Rezepturen ebenfalls vom Homeoffice aus bewerkstelligt. Der Kunde erhält von der Buchhaltung (PKA im Homeoffice) die Rechnung erstellt. Habe ich etwas übersehen?

Maximalforderung versus Realität

von Andreas Grünebaum am 14.09.2020 um 20:51 Uhr

Bemerkenswert in der Richtlinie des Ministeriums ist zunächst einmal das Durcheinander der Begriffe in der Einleitung. Zwischen Übertragung von Viren durch Aerosole und solcher durch Tröpfchen wird praktisch nicht unterschieden. Weiterhin bemerkenswert ist folgender Absatz:
"2.9 Kurzzeitkontakte/Kurzzeitbegegnungen
Entsprechend den Hinweisen des Robert Koch-Instituts (RKI) zur Kontaktpersonennachverfol- gung bei Atemwegserkrankungen durch das SARS-CoV-2 sind Kurzzeitkontakte oder Kurz- zeitbegegnungen Kontakte zwischen Personen, die von Angesicht zu Angesicht (Face-to- face) kumulativ weniger als 15 Minuten andauern. Bei diesen Kontakten sind nach derzeitigem Kenntnisstand nur geringe Infektionsrisiken zu erwarten."

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