BPhD-Stellungnahme zur Apothekenreform

Studierende fordern Rabattverbot auch für OTC-Arzneimittel

Berlin - 15.09.2020, 14:15 Uhr

Schluss mit Schnäppchenjagd: Auch im OTC-Bereich gehören Rabattschlachten verboten, findet der BPhD. (Foto: imago images / Jürgen Schwarz) 

Schluss mit Schnäppchenjagd: Auch im OTC-Bereich gehören Rabattschlachten verboten, findet der BPhD. (Foto: imago images / Jürgen Schwarz) 


Wettbewerb nur auf qualitativer Ebene

Dabei hat der BPhD nicht nur rezeptpflichtige Medikamente im Blick. „Nicht nur für den Rx-Bereich, sondern auch für den OTC-Bereich (apothekenpflichtige, aber rezeptfrei erhältliche Arzneimittel) fordern wir daher langfristig ein grundsätzliches Werbeverbot sowie ein grundsätzliches Verbot für das Gewähren von Rabatten oder Preisnachlässen durch Apotheken“, heißt es in der Stellungnahme. „Ein Wettbewerb zwischen Apotheken darf nur auf einer qualitativen Ebene stattfinden.“

Darüber hinaus benötige jeder Vertrieb von Arzneimitteln ein angemessenes Regelwerk, meinen die Studierenden. „Gerade die Anforderungen an die Kühlkette beim Transport und Versand von Arzneimitteln müssen klar geregelt sein und kontrolliert werden.“ Um auf unerwartete Umstände bei der Auslieferung von Arzneimitteln durch Versandapotheken oder den Botendienst angemessen reagieren zu können, halten sie es für zwingend notwendig, dass diese Tätigkeiten von pharmazeutischem Personal ausgeführt werden. „Apotheken aller Art, die sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben halten, müssen mit hohen Geldstrafen und – in letzter Konsequenz – bei mehrfachen Verstößen auch mit dem Ausschluss aus der Arzneimittelversorgung und dem dauerhaften Entzug der Betriebserlaubnis bestraft werden.“

Botendiensthonorar schnell festschreiben

Was das Botendiensthonorar betrifft, mahnt der BPhD zur Eile. „Die angemessene Vergütung des Botendienstes von Vor-Ort-Apotheken kann die Versorgungssituation der Bevölkerung mit Arzneimitteln gerade im ländlichen Raum stärken und so der derzeit festzustellenden Verschlechterung der Versorgung durch das sogenannte ‚Apothekensterben‘ entgegenwirken. Eine solche Regelung sollte in jedem Fall zeitnah umgesetzt werden.“



Christina Müller, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (cm)
redaktion@daz.online


Diesen Artikel teilen:


0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.