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BPhD-Stellungnahme zur Apothekenreform
Studierende fordern Rabattverbot auch für OTC-Arzneimittel
Im Vorfeld der Verbändeanhörung am morgigen Mittwoch legt auch der Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland eine Stellungnahme zum Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz vor. Darin fordern die angehenden Apotheker unter anderem ein Werbe- und Rabattverbot auch für OTC-Arzneimittel.
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Oktober 2016 bereitet den Pharmaziestudierenden Sorge. Sie fürchten insbesondere, dass Arzneimittel zunehmend als Ware betrachtet werden, wie aus der Stellungnahme des Bundesverbands der Pharmaziestudierenden in Deutschland (BPhD) hervorgeht.
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Ein Versandverbot mit verschreibungspflichtigen Arzneien lehnen die Nachwuchsapotheker jedoch ab. „Vielmehr sehen wir den Gesetzgeber, beziehungsweise die Bundesregierung, in der Pflicht, auf europäischer Ebene darauf hinzuwirken, dass Arzneimittel in der Europäischen Union, beziehungsweise im Europäischen Wirtschaftsraum, als Ware besonderer Güte eingestuft werden, deren Vertrieb nicht nach wirtschaftspolitischen Überlegungen geregelt werden darf, um so die Gleichpreisigkeit für Rx-Arzneimittel für alle Bürgerinnen und Bürger durchzusetzen“, schreiben sie.
Zunächst drängt der BPhD darauf, das Boni-Verbot endlich durchzusetzen. Der Verband betont, Arzneimittel seien „nicht mit anderen Waren, die in Supermärkten verkauft oder im Europäischen Wirtschaftsraum gehandelt werden, gleichzusetzen“. Sie nähmen zu Recht eine Sonderstellung ein. „Ein Preiskampf und das damit einhergehende Locken durch Rabatte wird der Bedeutung eines Arzneimittels nicht gerecht, unterwandert diese, sowie das Solidaritätsprinzip des deutschen Gesundheitssystems, und senkt zudem die Hemmschwelle zum Arzneimittelmissbrauch.“ Zudem verzerre das Gewähren von Boni durch finanzielle Zwänge das Recht, die Apotheke frei wählen zu können. „Jegliche Bestrebungen, den Arzneimittelmarkt noch weiter für einen Preiskampf zu öffnen, halten wir für grob fahrlässig.“
Wettbewerb nur auf qualitativer Ebene
Dabei hat der BPhD nicht nur rezeptpflichtige Medikamente im Blick. „Nicht nur für den Rx-Bereich, sondern auch für den OTC-Bereich (apothekenpflichtige, aber rezeptfrei erhältliche Arzneimittel) fordern wir daher langfristig ein grundsätzliches Werbeverbot sowie ein grundsätzliches Verbot für das Gewähren von Rabatten oder Preisnachlässen durch Apotheken“, heißt es in der Stellungnahme. „Ein Wettbewerb zwischen Apotheken darf nur auf einer qualitativen Ebene stattfinden.“
Darüber hinaus benötige jeder Vertrieb von Arzneimitteln ein angemessenes Regelwerk, meinen die Studierenden. „Gerade die Anforderungen an die Kühlkette beim Transport und Versand von Arzneimitteln müssen klar geregelt sein und kontrolliert werden.“ Um auf unerwartete Umstände bei der Auslieferung von Arzneimitteln durch Versandapotheken oder den Botendienst angemessen reagieren zu können, halten sie es für zwingend notwendig, dass diese Tätigkeiten von pharmazeutischem Personal ausgeführt werden. „Apotheken aller Art, die sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben halten, müssen mit hohen Geldstrafen und – in letzter Konsequenz – bei mehrfachen Verstößen auch mit dem Ausschluss aus der Arzneimittelversorgung und dem dauerhaften Entzug der Betriebserlaubnis bestraft werden.“
Botendiensthonorar schnell festschreiben
Was das Botendiensthonorar betrifft, mahnt der BPhD zur Eile. „Die angemessene Vergütung des Botendienstes von Vor-Ort-Apotheken kann die Versorgungssituation der Bevölkerung mit Arzneimitteln gerade im ländlichen Raum stärken und so der derzeit festzustellenden Verschlechterung der Versorgung durch das sogenannte ‚Apothekensterben‘ entgegenwirken. Eine solche Regelung sollte in jedem Fall zeitnah umgesetzt werden.“
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