AMVV und ApBetrO

Weniger Bürokratie und ein neues OTC-Triptan

Berlin - 18.09.2020, 16:45 Uhr

Der Bundesrat gibt grünes Licht für Änderungen in der Apothekenbetriebsordnung und Arzneimittelverschreibungsverordnung. (Foto: Sket)

Der Bundesrat gibt grünes Licht für Änderungen in der Apothekenbetriebsordnung und Arzneimittelverschreibungsverordnung. (Foto: Sket)


Weitere Neuerungen in der AMVV

Weiterhin werden Voten des Sachverständigenrats für Verschreibungspflicht aus dem vergangenen Januar umgesetzt. So sind Anpassungen in folgenden in der Anlage 1 zur AMVV als verschreibungspflichtig vorgesehenen aufgeführten Positionen vorgesehen:

  • Naratriptan und Almotriptan (Anpassung der Ausnahme von der Verschreibungspflicht erfolgt entsprechend zur neuen Position zu Sumatriptan: Es entfällt eine Altersangabe)
  • Zubereitung aus Imidacloprid und Flumethrin und Einzelposition Flumethrin (Entlassung aus der Verschreibungspflicht zur Anwendung bei der Katze)
  • Lithium (statt: „zur Behandlung von Geisteskrankheiten und Psychosen“ soll es künftig heißen „zur Prophylaxe und Behandlung von psychiatrischen Erkrankungen wie z. B. bipolaren Störungen und Depressionen sowie Cluster-Kopfschmerzen“).

Nicht zuletzt wird für ein neues, zentral zugelassenes Esketamin-haltiges intranasales Arzneimittel gegen Depressionen (Spravato®), in § 2 AMVV ein neuer Absatz eingefügt. Danach hat die verschreibende Person auf der Verordnung schriftlich zu vermerken, dass das Arzneimittel nicht an den Patienten, sondern ausschließlich an die Praxis oder die Klinik des Verordners abgegeben werden darf. Denn das Arzneimittel darf nur unter Aufsicht von medizinischem Fachpersonal angewendet werden. Darüber hinaus soll dem Apotheker gestattet werden, eben diesen ärztlichen Vermerk unter bestimmten Voraussetzungen nachzutragen, falls dieser fehlt. Noch ist Spravato® allerdings gar nicht auf dem deutschen Markt zu haben.

In der Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel ist nur eine Änderung vorgesehen: Die Wirkstoffkombination aus Oxalsäuredihydratlösung (in einer Konzentration von 4,4 Prozent) und Ameisensäure (in einer Konzentration von 0,5 Prozent) zur Behandlung der Varroatose der Bienen wird aus der Apothekenpflicht entlassen.

Die Verordnung geht nun nochmals ins Bundesgesundheitsministerium. Entweder ist man dort mit den Änderungen einverstanden und setzt sie direkt eins zu eins um – oder aber nicht, dann wäre die ganze Verordnung gescheitert. Bislang äußerte sich das Ministerium auf eine Anfrage von DAZ.online, wie es zum Länderbeschluss stehe, nicht. Seitens der Länder ist aber zu hören, dass diese mit einem Einverständnis rechnen.

Die Verordnung wird am 1. Tag des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft treten – also vermutlich am 1. Oktober 2020.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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