Hoos zur AvP-Insolvenz

Viele Probleme und ein paar kleine Hoffnungsschimmer

Süsel - 23.09.2020, 16:50 Uhr

Rechtsanwalt Dr. Jan-Philipp Hoos, der vorläufige AvP-Insolvenzverwalter, stellte sich heute den Fragen von DAZ-Chefredakteur Armin Edalat. (Foto: Kanzlei White & Case)

Rechtsanwalt Dr. Jan-Philipp Hoos, der vorläufige AvP-Insolvenzverwalter, stellte sich heute den Fragen von DAZ-Chefredakteur Armin Edalat. (Foto: Kanzlei White & Case)


Dr. Jan-Philipp Hoos, der vorläufige AvP-Insolvenzverwalter, versetzte die AvP-Kunden beim DAZ.online Live-Talk in ein Wechselbad aus Hoffen und Bangen. Es sei ein dreistelliger Millionenbetrag vorhanden. Es gebe keine Treuhandkonten, aber trotzdem vielleicht Aussonderungsrechte. Die Prüfung der Rechtsfragen könnte die Gerichte über mehrere Instanzen beschäftigen. Solange fließe für die meisten Betroffenen kein Geld, aber auch das müsse nicht unbedingt so sein.

Bei der Live-Talk-Session auf DAZ.online am heutigen Mittwochnachmittag stellte sich Dr. Jan-Philipp Hoos, der vorläufige Insolvenzverwalter des Apothekenrechenzentrums AvP, den Fragen von DAZ-Chefredakteur Dr. Armin Edalat. Nachdem AvP seine Zahlungen eingestellt hatte, war Hoos als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt worden. Am gestrigen Dienstag hatte er in einem Schreiben an die AvP-Kunden erklärt, dass das Unternehmen sein Geschäft mit den Offizinapotheken einstellen werde. Im Live-Talk gab Hoos einige bemerkenswerte Antworten zu den vielen Fragen der betroffenen Apotheker.

Hoos sagte, es sei zu früh für konkrete Zahlen, berichtete aber, er habe einen dreistelligen Millionenbetrag auf den Abrechnungskonten von AvP gefunden. Dies sei allerdings weniger, als die Apotheker an Zahlungen von AvP erwarten würden. Im Verhältnis zum jährlichen Abrechnungsvolumen von 7 Milliarden Euro sei es nur ein geringer Anteil. Doch immerhin wird deutlich, dass durchaus noch beträchtliche Mittel vorhanden sind. Hoos bekräftigte, dass er dieses Geld „nicht anfassen“ werde. Es werde an diejenigen gehen, denen es zusteht. Hoos machte allerdings keine Angaben, wie viel Geld am Ende fehlen könnte.

Komplizierte und langwierige Prüfungen nötig

Ein wesentlicher Teil des Gesprächs drehte sich um die Frage nach der Rechtsnatur der bei AvP vorhandenen Gelder. Es geht für die Kunden von AvP im Kern um die Frage, ob sie ein Aussonderungsrecht an diesem Vermögen haben. Ein solches Recht besteht, wenn der Vermögenswert nicht dem insolventen Unternehmen, sondern einem Dritten gehört. Dazu erklärte Hoos, er habe bei AvP keine offen ausgewiesenen Treuhandkonten gefunden. Trotzdem untersuche er die Frage, ob den Apothekern Aussonderungsrechte zustünden. Dann könnten die Apotheker früher mit Zahlungen rechnen. 

Eine zentrale Frage dabei sei, ob das Geld einem einzelnen Apotheker zuzuordnen sei. Außerdem komme es auf die vertraglichen Vereinbarungen an. Doch die Formulierung der allgemeinen Geschäftsbedingungen sei teilweise widersprüchlich. Daher werde er dies nicht nur selbst prüfen, sondern voraussichtlich auch durch externe Prüfer untersuchen lassen. Möglicherweise würden betroffene Apotheker auch den Rechtsweg beschreiten. Dieser könne über mehrere Instanzen gehen. Dann könnten die Gelder jahrelang blockiert sein. Um dies zu vermeiden, werde derzeit über eine mögliche Poolbildung der Apotheker nachgedacht. Eine einvernehmliche Lösung könne viel Zeit sparen. Hoos erklärte, er sei dazu im Austausch mit den Apothekerverbänden, aber die Überlegungen befänden sich noch in einem sehr frühen Stadium.

Für wenige Apotheken vielleicht Geld in Wochen

Hoos betonte mehrfach die Komplexität des Verfahrens und die Vielfalt der Verträge, deren Dokumentation problematisch sei. Dennoch sehe er nicht alle Apotheker „in einem Boot“. Für einen kleinen Teil der Betroffenen könne es möglicherweise innerhalb von Wochen eine Auszahlung geben. Insgesamt gehe es aber um viel längere Zeiträume.

Vorhandene Rezepte werden voraussichtlich abgerechnet

Die noch bei AvP vorhandenen Rezepte bewerte er rechtlich nicht anders als das vorgefundene Geld. Um die Abrechnungsfristen einzuhalten, werde er die Rezepte vermutlich abrechnen. Dafür werde er Treuhandkonten einrichten. Nur unter dieser Voraussetzung würden die Krankenkassen überhaupt zahlen. Denn diese müssten sonst das Risiko einer Doppelzahlung fürchten. Für die Apotheker heißt das allerdings, dass sie auch auf dieses Geld möglicherweise noch lange warten müssen.

Kündigungen erwartet

Hoos betonte mehrfach, dass das Abrechnungsgeschäft von AvP mit Krankenhausapotheken weiter betrieben werde. Doch das sei nicht auf Dauer angelegt. Es gehe darum, dass dieser Betrieb übernommen werde. Dafür hätten sich bereits Interessenten gemeldet. Doch dies sei ein ganz anderer Fall als das Geschäft mit den Offizinapotheken. Denn AvP fehle das Geld für die dabei nötigen Vorschusszahlungen. Hoos äußerte großes Verständnis dafür, dass sehr viele Apotheker die Zusammenarbeit mit AvP gekündigt hätten. Angesichts des Vertrauensverlustes sei das nachvollziehbar. „Das ist kein Vorwurf“, machte Hoos deutlich. Er machte sogar deutlich, dass er weitere Kündigungen erwarte.

DAZ-Webcast zur AvP-Insolvenz

Forderungsabtretung könnte entscheidend sein


Insgesamt zeigte sich Hoos durchaus verständnisvoll für die Situation der Apotheker und für die Besonderheiten des Falls. Er bekräftigte, dass der Fall eines Finanzdienstleisters im Gesundheitswesen und im Zusammenhang mit der Sozialversicherung anders gelagert sei als bei der Insolvenz eines Produktionsunternehmens. Doch gerade das Sozialrecht löse wiederum viele Rechtsfragen aus, die das Verfahren komplizierter und langwieriger machen.

Fortsetzung am Mittwochabend

In einer weiteren Live-Talk-Session auf DAZ.online am heutigen Abend ab 18 Uhr werden die Rechtsanwälte Dr. Morton Douglas und Dr. Rainer Eckert ihre Sicht zu den Problemen rund um AvP darstellen und ebenfalls Fragen rund um das Thema beantworten



Dr. Thomas Müller-Bohn (tmb), Apotheker und Dipl.-Kaufmann
redaktion@daz.online


Diesen Artikel teilen:


0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.