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DAV einigt sich mit fünf Ersatzkassen
Barmer, DAK und Co.: Kein Retax für AvP-Apotheken vor Januar 2021
Apotheken, die von der Insolvenz des Abrechnungszentrums AvP betroffen sind, können ihre Rezepte aus den Monaten August und September bei bestimmten Ersatzkassen noch bis Ende des Jahres abrechnen, ohne Rechnungskürzungen befürchten zu müssen. Über eine entsprechende Vereinbarung informiert der Deutsche Apothekerverband gemeinsam mit den beteiligten Kassen. Mögliche Retaxationen stellen diese bis Januar 2021 zurück.
Die Insolvenz des Apothekenrechenzentrums AvP erschüttert die Apothekenwelt. Etwa 3.200 Betriebe warten derzeit auf ihr Geld aus dem Abrechnungsmonat August. Für viele ist der Liquiditätsengpass existenzbedrohend, schnelle Lösungen erwarten weder die ABDA noch der Insolvenzverwalter Jan-Philipp Hoos. Nach aktuellem Stand ist vonseiten der Politik lediglich Unterstützung in Form von KfW-Krediten zu erwarten.
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Viele Probleme und ein paar kleine Hoffnungsschimmer
Das könnte vielerorts Folgen für die flächendeckende Versorgung der Menschen mit Arzneimitteln haben, wie am vergangenen Freitag im DAZ.online-Live-Talk mit Thomas Dittrich, Vorsitzender des Sächsischen Apothekerverbands, deutlich wurde: Laut dem bisher einzigen Kandidaten für die Nachfolge von Fritz Becker als Chef des Deutschen Apothekerverbands (DAV) sind im Bundesland Sachsen etwa 13 Prozent der Apotheken von der Pleite betroffen. In ihren Kassen fehlen demnach rund 20 Millionen Euro.
Nachdem bereits die Apobank sowie die Abrechnungszentren Noventi und NARZ angekündigt hatten, den Pharmazeuten durch die Krise helfen zu wollen, werden jetzt auch immer mehr Krankenkassen aktiv. Sowohl die Techniker Krankenkasse als auch die AOK Rheinland/Hamburg waren vorangegangen und sicherten den Apotheken Unterstützung zu. Jetzt ziehen fünf weitere Ersatzkassen nach: Wie der Deutsche Apothekerverband (DAV) zusammen mit den beteiligten Kostenträgern informiert, werden die Barmer, die DAK-Gesundheit, die Kaufmännische Krankenkasse (KKH), die Handelskrankenkasse (hkk) und die Hanseatische Krankenkasse (HEK) es vormaligen Kunden der AvP ermöglichen, Leistungen aus den Monaten August und September noch bis zum 31. Dezember abzurechnen, ohne Rechnungskürzungen befürchten zu müssen.
Schnelle und unbürokratische Hilfe
Darüber hinaus beinhaltet die Vereinbarung einer gemeinsamen Pressemitteilung zufolge eine Abschlagszahlung für den September dieses Jahres an die neuen Dienstleister der Apotheken. Mögliche Retaxationen werden die Kassen frühestens im Januar 2021 geltend machen, heißt es weiter. Man wolle die Apotheken „schnell und unbürokratisch vor finanziellen Schwierigkeiten schützen“, schreiben DAV und Kostenträger. Die fünf Ersatzkassen versichern nach eigenen Angaben insgesamt rund 17,4 Millionen Menschen in Deutschland.
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