Interview mit Dr. Frank Diener, Treuhand Hannover

Mehr Mut bei pharmazeutischen Dienstleistungen

Stuttgart - 12.10.2020, 07:00 Uhr

Dr. Frank Diener war im Jahr 2004, als das Kombimodell entwickelt und umgesetzt wurde, maßgeblich für die Apothekerschaft in den Verhandlungen mit dem Ministerium und den Kassen involviert. (Screenshot: DAZ)

Dr. Frank Diener war im Jahr 2004, als das Kombimodell entwickelt und umgesetzt wurde, maßgeblich für die Apothekerschaft in den Verhandlungen mit dem Ministerium und den Kassen involviert. (Screenshot: DAZ)


Der Apothekenwirtschaftsexperte Dr. Frank Diener, Generalbevollmächtigter der Treuhand Hannover und ehemaliger ABDA-Geschäftsführer Wirtschaft und Soziales, nimmt im Gespräch mit der DAZ das Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz unter die Lupe. Mit Blick auf die darin geplanten neuen pharmazeutischen Dienstleistungen fordert er eine Honorarreform, verteidigt jedoch grundsätzlich das Kombimodell aus Fixum und prozentualem Aufschlag.

DAZ: Herr Dr. Diener, sollte das VOASG so durch das Parlament kommen, wie es eingebracht wurde: Mit welchen Veränderungen oder auch keinen Veränderungen müssen wir dann in den nächsten Jahren im Hinblick auf die Apothekenlandschaft rechnen?

Diener: Das VOASG ist ja nur ein Puzzleteil von vielen und seine Wirkung muss im Zusammenwirken aller Teile von Spahns Apotheken­paket gesehen werden. Bei der Wirkungsanalyse ergibt es Sinn, systemstabilisierende und systemverändernde Bausteine zu unterscheiden.

DAZ: Welche Regelungen sind für Sie systemstabilisierend?

Diener: Die meisten systemstabilisierenden Bausteine sind bereits in diversen Gesetzen und Verordnungen in der Ära Spahn in Kraft getreten: Wiederholungsrezepte, Modellversuche zur Grippeschutzimpfung, die Erhöhung der Notdienstpauschale und der BtM-Gebühr, das Aut-idem bei Privatrezepten, die zunächst temporäre Vergütung der Botendienste, das Rezeptmakelverbot, die Rückführung der Hämophilieprodukte in die Apothekenpflicht. Im VOASG selbst „hängen“ an systemstabilisierenden Bausteinen derzeit die dauerhafte Verankerung der Botendienstvergütung, der Einstieg in honorierte pharmazeutische Dienstleistungen und vor allem die Gleichpreisigkeit im Rahmen der GKV-Arzneimittelversorgung – diese ist, auch wenn man sich das für alle Rx-Arzneimittel wünscht – eine Verbesserung gegenüber dem Status quo und insofern systemstabilisierend.

DAZ: Und was wird in Ihren Augen systemverändernd sein?

Diener: Wichtige systemverändernde Bausteine sind ebenfalls schon in Kraft: Botendienst als weitere Regelleistung der Offizinapotheken, die Einführung des 
E-Rezeptes ab Mitte 2021, die telepharmazeutische Beratung. Zusammengenommen heißt das für die zukünftige Apothekenlandschaft, dass sich zum einen die fun­damentalen Markttrends der letzten Jahre fortsetzen werden, dass wir also weniger, aber größere Betriebe, mehr Betriebe in Filialverbünden haben und mit knappem Personal umgehen müssen.

DAZ: Obwohl ja immer von „Spahns Apothekenreform“ die Rede ist, muss man feststellen, dass der ursprüng­liche Referentenentwurf immer weiter ausgedünnt wurde. Einzig die Perspektive auf honorierte, pharmazeutische Dienstleistungen stellt ein Novum dar. Fehlt Ihnen etwas in diesem geschnürten Paket, damit man das VOASG als eine „echte“ Reform bezeichnen kann?

Diener: Ja, dreierlei. Erstens fehlt die Gleichpreisigkeit auch bei Privatrezepten. Die Corona-Krise hat doch überdeutlich gezeigt, welch wichtige gesellschaftliche Funktion, eben Systemrelevanz, eine stabile Preisordnung und die Vor-Ort-Versorgung haben. Wenn bis auf wenige Ausnahmen die meisten EU-Staaten ihr Wahlrecht so ausüben, dass sie den Rx-Versand komplett verbieten, muss es doch wenigstens möglich sein, dass Deutschland als minderschweren Eingriff dazu die Gleichpreisigkeit für alle Rezepte vorsieht. Zweitens fehlt eine technische Absicherung des juristisch verankerten Rezeptmakelverbotes. Wenn es bei personalisierten Tickets für „Öffis“ und Fußballstadien mit der heutigen Technik möglich ist, die Weitergabe an Dritte zu vermeiden, sollte das auch bei den höchst sensiblen Rezeptdaten umgesetzt werden. Wenn das juristische Verbot wirklich ehrlich gemeint ist, muss man es auch technisch verankern. Drittens sollte der Schritt bei den pharmazeutischen Dienstleistungen finanziell und organisatorisch mutiger sein – bei den Gesundheitsapps hat man sich das ja auch getraut. Die können vom Arzt rezeptiert oder vom Selbstzahler direkt erworben werden, wenn sie qualitätsgesichert sind.

Das Kombimodell ist sachgerecht und zeitgemäß

DAZ: Eine Dynamisierung des Fixzuschlags, wie sie seit mehr als 15 Jahren den Apotheken in Aussicht gestellt wird, bleibt auch bei dieser Gesetzesinitiative außen vor. Ist das Thema politisch für alle Zeiten tot?

Diener: Das Kombimodell ist als Vergütungsprinzip nach wie vor sachgerecht und zeitlos. Jedoch ist eine Anpassung der konkreten Zahlenwerte von Fixum und Prozent-Aufschlag betriebswirtschaftlich gut begründbar. Denn die Justierung des Fixums und des prozentualen Aufschlages basiert auf Daten des Jahres 2002 und stammt aus 2003. Seither hat sich die Quotierung der fixen und variablen Kosten massiv verändert, Stichwort „Hochpreiser“. Zudem hat sich das Niveau sowohl bei den fixen als auch den variablen Kosten stark erhöht. Beides könnte mit einer systemkonformen Anhebung von Fixum und Prozentaufschlag sach­gerecht gelöst werden. Auch wenn die Politik sich damit schwer tut, sollte die Dynamisierung nicht aufgegeben werden. Sie wird ja den anderen system­relevanten Sektoren im Gesundheitswesen auch zugestanden: Man schaue nur auf die ärztliche Versorgung oder den Krankenhaussektor.

DAZ: Pharmazeutische Kompetenz aufwerten, logistische Komponente vernachlässigen – das versteht der Gesetzgeber anscheinend unter „Apothekenstärkung“. Liegt er damit richtig?

Diener: Leider nein. Oft wird das heu­tige Kombimodell der Apothekerver­gütung so verstanden, dass das Fixum „die Pharmazie“ und der Prozentaufschlag „die Logistik“ der Apotheke abdeckt. Das ist jedoch eine grundfalsche Sicht und verkennt das zugrunde liegende ökonomische Konstruktionsprinzip aus 2003: Das Kombimodell soll nämlich über das Fixum die fixen, umsatzunabhängigen Betriebskosten und über den Prozentaufschlag die variablen, umsatzabhängigen Kosten abdecken. Was sind fixe, was sind variable Kosten? Die fixen Kosten eines Betriebes sind die Kosten, die man unabhängig von der Umsatzhöhe oder Kundenzahl hat, um der Apotheken­betriebsordnung zu genügen und den Betrieb offen zu halten: Mindestpersonal, Mindestfläche, Mindestausstattung, Mindestöffnungszeiten usw. Die variablen Kosten sind die Warenhandlings-, Personal-, Raum- und sonstige Kosten, die in Abhängigkeit von der ­Kundenzahl und Umsatzhöhe hinzu­kommen. Die Vorstellung, dass man wie an einem Schieberegler „die Logistik“ runter- und „die Pharmazie“ hochfahren könne, verkennt völlig die Betriebsabläufe und Versorgungsprozesse der Apotheke. Sachgerecht ist eine andere Sicht: Wenn ich als Gesellschaft zusätzliche pharmazeutische Dienstleistungen will, muss ich diese zusätzlich zu den bisherigen auch adäquat bezahlen und zugleich die Fehljustierung des heutigen Kombi­modells mit einer Anhebung anpassen.

DAZ: Ihr Vorschlag war es einmal, das Dienstleistungshonorar zunächst als eine Investition in das System zu verstehen, mit der die Voraussetzungen geschaffen werden, dass möglichst alle Apotheken partizipieren können (DAZ 2019, Nr. 16, 
S. 17). Halten Sie das nach wie vor für notwendig?

Diener: Die im VOASG vorgesehenen 20 Cent je Rx-Packung ergeben für die einzelne Apotheke keinen Betrag, mit dem man „groß“ in die pharmazeutischen Dienstleistungen einsteigen kann – je Patient und Jahr stehen 1,50 Euro zur Verfügung und wenn die Dienst­leistung nur bei jedem zehnten Kunden ausgeführt wird, sind es 15 Euro im Jahr. Hinzu kommt, dass anspruchs­volle pharmazeutische Dienstleistungen personalintensiv und damit teuer für die Kostenträger sind – eine Approbiertenstunde muss mit Vollkosten von 40 Euro angesetzt werden und eine Medikationsanalyse kann insbesondere wegen des Rechercheaufwandes meh­rere Stunden Zeitaufwand bedeuten. Für die Apotheken ist das wegen der ohnehin bestehenden Personalknappheit eine sehr hohe Zusatzbelastung.

DAZ: Wie könnte das Problem gelöst werden?

Diener: Es gibt bei der Gestaltung des Dienstleistungsfonds einen „genossenschaftlichen“ Weg, die einzelne Vor-Ort-Apotheke zu unterstützen, um den Personalaufwand schultern zu können: Anstatt den Dienstleistungsfonds sofort auf viele einzelne Apotheker auszukehren und insgesamt dennoch nur wenig dieser neuen Dienstleistungen zu erbringen, könnte das Fondsvolumen für ein oder zwei Jahre kollektiv auf einen „investiven Umweg“ geschickt werden, um ein unterstützendes KI-Expertensystem „in Apothekerhand“ zu entwickeln, das dann allen Vor-Ort-Apotheken kostenfrei zur Verfügung gestellt werden könnte. Pharmazeutische Dienstleistungen könnten dann von den Vor-Ort-Apotheken weniger per­sonalintensiv und kostengünstig angeboten und erbracht werden. Sparen und das Gesparte auf einen investiven Umweg schicken, ist dabei eine sinnvolle ökonomische Gestaltungsoption. Es lohnt sich, beim Dienstleistungsfonds darüber nachzudenken.

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Hinweis: Lesen Sie das vollständige Interview in der aktuellen Printausgabe der DAZ.



Dr. Armin Edalat, Apotheker, Chefredakteur DAZ
redaktion@deutsche-apotheker-zeitung.de


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11 Kommentare

Falsche Eindrücke

von Reinhard Rodiger am 13.10.2020 um 0:01 Uhr

@ Herr Diener

Was ist der Zweck solch verdrehter, missverständlicher Aussagen? Hängen bleibt: 40€ Vollkosten.Das heisst, : so billig sind Apotheker und rechnen können sie auch nicht.
Also ein bewusst falscher Eindruck. Cui bono?`

Einerseits halten sie Vorort-Apotheken für wichtig, andererseits gehen Sie von deren Verschwinden aus zugunsten grösserer Einheiten.Das nennt man Ausdünnung der Versorgungsdichte.
Wollen Sie suggerieren, dass es durch grössere Einheiten billiger wird? Auch ein falscher Eindruck?

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Aber Herr Diener!

von Heiko Barz am 12.10.2020 um 18:47 Uhr

Vielleicht lebt Herr Diener in einer phantastischen Parallelwelt.
Ach nein, das geht ja noch nicht, die Möglichkeit durch ein Schwarzes Loch in eine andere Dimension zu reisen gilt ansatzweise ja erst mit den Ergebnissen unseres gerade ausgezeichneten Nobelpreisträgers.
Die Empörung der Kollegen auf dieser Kommentarseite kann klarer nicht zum Ausdruck kommen.
Herr Diener, sind Sie derzeit noch einer von uns?

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AW: Aber Herr Diener

von Frank Diener am 12.10.2020 um 19:20 Uhr

Wir sind in Wirklichkeit nicht auseinander: Sorry, offenbar hat bei Ihnen die Vokabel Vollkosten die Assoziation erweckt, dass in den Stundensatz bereits ALLE in der Apotheke anfallenden Kosten eingerechnet wären. Die 40 Euro beinhalten jedoch nur alle anfallenden Personalkosten des Arbeitgebers (Gehalt, Zulagen, AG-Anteile usw.) - und das ist nur eine Komponente bei einer umfassenden betriebswirtschaftlichen Kalkulation. Mein Verweis auf den Stundensatz von 40 € sollte zeigen, dass der jetzt im VOASG-Entwurf eingeplante Pro-Kopf-Betrag von 1,50 Euro viel zu niedrig ist, um mit pharmazeutischen Dienstleistungen in der Fläche durchstarten zu können.

AW: Aber Herr Diener

von Heiko Barz am 12.10.2020 um 19:32 Uhr

Sagen wir mal so, Herr Diener, es fällt uns Betriebswirtschafts-Laien eher schwer, Ihren detailreichen Gedankengängen Folge zu leisten. Auch ich habe wohl, wie die meisten der kommentierenden Kollegen, ihre Ausführungen falsch verstanden.

Vollkosten

von Dr. Thomas Müller-Bohn am 12.10.2020 um 15:24 Uhr

Ich freue mich sehr, dass Herr Diener auf das verbreitete Missverständnis bei der Interpretation des Festzuschlags hingewiesen hat. Das war letztlich eine wesentliche Ursache für die viel zu kleine Erhöhung im Januar 2013. Doch ich kann überhaupt nicht nachvollziehen, wie er auf 40 Euro pro Stunde Vollkosten für einen Apotheker kommt. Ich habe dazu in der DAZ 2020, Nr. 9, S. 24 ff. unter Bezugnahme auf einen Ansatz in der DAZ 2016, Nr. 41, S. 50 ff. einen Betrag von 1,71 Euro pro Minute ermittelt. Das ergibt 102,60 Euro pro Stunde. Und der in Rechnung zu stellende Betrag sollte natürlich größer sein.

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Unfassbar aber Umfassend auf dem Weg zur Vollendung

von Bernd Jas am 12.10.2020 um 13:52 Uhr

Tja, Reinhard,
da sagst Du was. So ist Sie halt die Standesführung (auch die ehemalige). Und die Treuhand berechnet ja ihre Steuerberatungsgebühren auch nach unserem Umsatz und nicht nach unserem Rohgewinn; genau wie Kammer etc. etc.
Immer das Selbe, wir blechen und schauen ansonsten in die Sozial-Röhre.

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Unfassbar

von Reinhard Rodiger am 12.10.2020 um 12:59 Uhr

Jede Bank würde bei einem Neugeschäft eine Kalkulation auf Basis 40€ pro Stunde als Vollkosten ablehnen.
Aber Apotheker sollen dies machen? Für wie blöd werden wir da verkauft.Auch von den eigenen Leuten.Sie stoppen sowas nicht.Also stimmen sie zu.
Jeder Vernünftige würde das einfach auslachen und die Verantwortlichen in die Wüste schicken.Weil das nicht geht.
Da diese Leute jedoch ernst genommen werden bzw andere nicht gehört, ist das nur noch peinlich.Vor allem für die, die sich Standesführung nennen.
Unfassbar ist, sich das bieten zu lassen.Aber halt zu erwarten.
Zeit für Änderung, wer es noch nicht verstanden hat.

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?

von Anita Peter am 12.10.2020 um 8:50 Uhr

40 Euro für einen approbierten Apotheker? Da kostet mich der Malergeselle mehr!

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AW: ?

von Pharmajung am 12.10.2020 um 11:21 Uhr

Ich musste es wirklich zwei mal lesen, um zu merken, dass dieser Mensch das ernst meint - vor allem auf Basis einer Vollkostenanalyse...

Jeder Mensch mit Berufsausbildung - ohne diese schmälern zu wollen - verlangt in einem Unternehmen einfach weit weit mehr, da sich das sonst für den Unternehmensinhaber nicht rechnet. Wir reden hier noch nicht mal von vergleichbaren Berufsgruppenabschlüssen, also ITlern, Anwälten, Ärzten, welche völlig gerechtfertigt >100€/h aufwärts nehmen, da Arbeit auch als solche bezahlt werden muss.

Und dann soll man als Inhaber einen Apotheker, den es ja bekanntlich wie Sand am Meer gibt, ZUSÄTZLICH zum Regelbetrieb [also extra Personal] für 40€/h ein bis mehrere Stunden abstellen? Und das soll sich für den Betrieb rentieren? Wenn will er hier bitte ver*****en?

AW: ?

von Heiko Barz am 12.10.2020 um 11:30 Uhr

Genau das zeigt eigentlich Realitätsferne. Der ganze Kommentar ist ohne jeden wirklich entscheidenden perspektivischen Veränderungsansatz, wenn man mal die theoretischen Dienstleistungsansätze herausnimmt.
Es gäbe nur zwei Wirkungsansätze:
1. ein RxVV, wie in den meisten EU-Ländern justitiabel
praktiziert. Spahn irrt, wenn er dieses Faktum anzweifelt! Er will das nur wegen seiner politischen Zukunft „erkämpfen“gegen jede patientenorientierte Vernunft. Oder:
2. die Öffnung des Medikamentenmarktes, so wie in Holland praktiziert, und so wie es die EU justitiabel akzeptiert, damit auch wir endlich wieder mit gleichlangen Spießen kämpfen können, aber dann wären ja alle Schutzmauern für Holland verloren und das darf ja in -keinem -Fall geschehen!! Natürlich müßte unser Apothekengesetz wieder dahin geführt werden, wie es vor 2004 Bestand hatte.

Schwätzer

von Karl Friedrich Müller am 12.10.2020 um 8:35 Uhr

ich hab nur die Überschrift gelesen und schon langt es mir wieder.
Was genau machen wir die ganze Zeit?
UMSONST?

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