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Einführung von COVID-19-Impfungen
Corona: Welche Gruppen sollen als erste geimpft werden und warum?
Niemand weiß, wann die ersten COVID-19-Impfstoffe verfügbar sein werden. Relativ sicher scheint demgegenüber zu sein, dass das Angebot nicht für alle ausreichen wird. Welche Gruppen sollen als erste geimpft werden und warum? Die Gesellschaft für Virologie spricht sich in einer Stellungnahme dafür aus, die Priorisierung schon jetzt planerisch vorzubereiten.
Die Entwicklung von Impfstoffen gegen COVID-19 läuft weltweit auf Hochtouren, und die Gesellschaft für Virologie (GfV) rechnet damit, dass in absehbarer Zeit ein vorläufiger Verträglichkeits- und Wirksamkeitsnachweis für ein oder mehrere Vakzine gelingen könnte. Trotzdem wird es wohl in der ersten Zeit keine ausreichenden Mengen für alle geben. Die GfV setzt sich deshalb in einer aktuellen Stellungnahme mit der wichtigen gesellschaftlichen Frage auseinander, welche Gruppen in Deutschland als erste geimpft werden sollten.
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In der Stellungnahme beleuchten die Virologen einige wichtige virologische Aspekte, die aus ihrer Sicht bei der Priorisierung in Betracht gezogen werden sollten. Dazu zählen sie die Epidemiologie der SARS-CoV-2-Pandemie, die Wirksamkeit und Wirkweise der Impfstoffe in verschiedenen Alters- und Risikogruppen und die Praktikabilität bei der Durchführung der Impfungen. Derzeit werde eine Vielzahl verschiedener Impfstoffklassen erprobt und die Wirkweise könne sich von Impfstoff zu Impfstoff unterscheiden, legen die Experten dar. Je nachdem, auf welchem Weg die zukünftigen COVID-19-Impfstoffe die betreffenden Personen schützen, könnten sich auch deren optimale Anwendungsbereiche unterscheiden.
Das oberste Ziel bei der Einführung einer Impfung muss nach ihrer Auffassung jedenfalls die Reduktion von COVID-19-bedingten Todesfällen und schweren klinischen Erkrankungen sein.
Zuständig ist die STIKO
In Deutschland hat die Ständige Impfkommission (STIKO) den gesetzlichen Auftrag, auf der Basis der Zulassung eines Impfstoffs Empfehlungen auszusprechen, heißt es in der Stellungnahme. Die methodischen Prozesse für die evidenzbasierte Nutzen-Risiko-Bewertung zugelassener Impfstoffe und die Entscheidungsfindung für Impfempfehlungen durch die STIKO sind laut GfV „vielfach erprobt und verbindlich“. Sie sind in einer öffentlich verfügbaren Standardvorgehensweise (SOP) dokumentiert. In einer Mitte August erschienen Stellungnahme hat die STIKO erläutert, wie sie die in der SOP beschriebenen Kriterien der evidenzbasierten Nutzen-Risiko-Abwägung bei der COVID-19-Impfung umsetzen und bei der Priorisierung auch ethische Aspekte berücksichtigen wird.
1 Kommentar
Impfung
von T.R am 08.11.2020 um 10:58 Uhr
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