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Corona hat uns fest im Griff: Wir dürfen wieder Boten schicken, aber jetzt gibt’s nur noch 2,50 Euro dafür. Auf der Zielgeraden: das Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetz, es kommt, bald. Und die honorierten Dienstleistungen? Welche Dienstleistungen? Alles noch geheim! Auf keinen Fall mit Selektivverträgen. Und was wird aus den notleidenden AvP-Apotheken? Bisher gibt’s nur Palliativmaßnahmen, der zinslose Rettungsschirm steht noch aus. Und der Zur-Rose-Chef lässt die Hosen runter: Er hinterfragt die Trennung von Arzt und Apotheker – warum wohl? Um es mit den Jugendwörtern 2020 zu sagen: Eine Woche, in der vieles „lost“ ist, einiges auch „cringe“ und alles ziemlich „wyld“.
12. Oktober 2020
Vieles von dem, was Frank Diener von der Treuhand im DAZ-Gespräch über das Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetz (VOASG) sagt, ist richtig, aber über die eine oder andere Bewertung kann man durchaus streiten. Ganz klar, da hat er Recht: Was beim VOASG fehlt, sind die Gleichpreisigkeit bei Privatrezepten, die technische Absicherung des juristisch verankerten Rezeptmakelverbots und finanziell und organisatorisch mutigere Schritte bei den pharmazeutischen Dienstleistungen. Stimmt, Herr Diener, diese pharmazeutischen Dienstleistungen – wenn man denn schon mehr wüsste, was da im Berliner Apothekerhaus ausgebrütet wird. Wir wissen es ja: Hier herrscht wieder einmal das große Schweigen der ABDA. Bis heute ist da alles im Nebulösen geblieben, was und wie man sich das genau mit den Dienstleistungen vorstellt, ganz zu schweigen, wie sie denn im einzelnen honoriert werden sollen. Angeblich soll es schon detailliertere Ausarbeitungen geben, die aber noch nicht an die Öffentlichkeit dürfen – also alles noch sehr geheim. Wie soll man da Krankenkassen und Versicherte für pharmazeutische Dienstleistungen der Apotheken interessieren oder gar begeistern? Vermutlich werden wir Apothekers mit Blick auf das Honorar für Dienstleistungen nicht recht glücklich werden, denn die im VOASG vorgesehenen 150 Mio. Euro sind wirklich nicht die Welt. Und was sieht das Frank Diene? Er weiß er, dass anspruchsvolle pharmazeutische Dienstleistungen personalintensiv und damit teuer für die Kostenträger sind. Er geht davon aus, dass eine Approbiertenstunde mit Vollkosten von 40 Euro angesetzt werden. Ups, Herr Diener, nur 40 Euro? Wie geht das denn? Diener erklärt es damit, dass seine Rechnung nur alle anfallenden Personalkosten des Arbeitgebers beinhaltet. Unser DAZ-Wirtschaftsexperte Thomas Müller-Bohn hat da anders, nämlich „voller“ gerechnet und ist unter dem Begriff „Vollkosten“ auf 102,60 Euro pro Stunde gekommen. Mein liebes Tagebuch, das erscheint mir doch plausibler. Nur die Personalkosten im weitesten Sinn zu berücksichtigen geht meiner Meinung gar nicht, die Leistung wird doch nicht im luftleeren Raum erbracht, vielmehr gilt es doch, die gesamte Infrastruktur einer Apotheke zu berücksichtigen. Worüber man auch geteilter Meinung sein kann, ist Dieners weiterer Vorschlag zum Dienstleistungsfonds: Er kann sich vorstellen, die 20 Cent, die es pro Rx-Packung dafür gibt, erstmal ein, zwei Jahre in den Fonds einzuzahlen, um damit ein unterstützendes KI-Expertensystem in Apothekerhand zu entwickeln. Das KI-System (also ein System mit Künstlicher Intelligenz) könnte dann den Apotheken kostenfrei zur Verfügung stehen. Mit diesem System sollte es der Apotheke möglich sein, pharmazeutische Dienstleistungen weniger personalintensiv und kostengünstiger zu erbringen, meint Diener. Hhmm, mein liebes Tagebuch, mal ein anderer Ansatz, aber einer mit tausend Fragezeichen. Lässt sich ein funktionierendes KI-System in so kurzer Zeit entwickeln? Lassen sich die geplanten Dienstleistungen mit einem KI-System wirklich günstiger und besser erbringen? Zählt bei den pharmazeutischen Dienstleistungen nicht gerade die Komponente Mensch mit Zuwendung und Empathie mehr als eine KI-App? Schwierig, oder? Mal ganz platt: Vielleicht sollte man sich immer wieder vor Augen führen, dass die im VOASG für unsere pharmazeutischen Dienstleistungen vorgesehenen 150 Mio. Euro hinten und vorne nicht reichen. Da wird auch eine teure KI nichts ausrichten.
Und wer sich noch mehr mit dem Thema der pharmazeutischen Dienstleistungen befassen will, sollte sich die jüngsten Entwicklungen dazu vor Augen halten: Politik und einige Verbände rufen nach einer Regionalisierung der neuen pharmazeutischen Dienstleistungen! Oh Gott, was ist das denn und warum das? Mein liebes Tagebuch, mal auf den Punkt gebracht: Das ist eine Art Trojanisches Pferd oder – noch einfacher – es ist Schmu. Und darum geht’s: Eigentlich wollen die Kassen keine pharmazeutischen Dienstleistungen bezahlen. Aber da das VOASG nun mal honorierte Dienstleistungen vorsieht, müssen sich die Kassen mit uns Apothekers irgendwie einigen. Klingt nach zähen Verhandlungen und wenig Geld. Um zu Potte zu kommen, favorisieren die Kassen und auch so manche Politiker den Einstieg in honoriertn pharmazeutischn Dienstleistungen auf regionaler Ebene, soll heißen mit flexiblen regionalen Konzepten (klingt dynamisch und freundlich), die sich aber bei genauem Hinsehen als knallharte Selektivverträge auf regionaler Ebene entpuppen. Und da liegt der Hund begraben: Mit Selektivverträgen würden zwar alle Apotheken in den Topf einzahlen, aber nur wenige Apotheken und nur ein kleiner Teil der Versicherten würden davon profitieren. Außerdem gäbe es die Gefahr von Langzeitwirkungen: Wenn sich eine Leistung regional erstmal etabliert hat, haben sich Apotheken, aber auch die Versicherte darauf eingestellt und wollen sie nicht mehr missen. Das ist auch den Kassen klar – und in der nächsten Verhandlungsrunde ziehen sie die Daumenschrauben an: Das Honorar wird niedriger. Nein, mein liebes Tagebuch, pharmazeutische Dienstleistungen auf Basis regionaler Selektivverträge darf es nicht geben. Das führt jede unserer Dienstleistungen ad absurdum – dann kann man’s gleich sein lassen.
13. Oktober 2020
Die Leute rennen den Apotheken die Bude ein – so könnte man die erste Woche für saarländische Apotheken beschreiben, die gegen Grippe impfen dürfen. Mein liebes Tagebuch, der Ansturm ist groß, die Bevölkerung nimmt das Angebot sehr gut an – so ist es auch gedacht: die Impfung als niedrigschwelliges Angebot der Apotheke, damit die Durchimpfungsrate steigt. Der Haken an der Sache: Das Modellvorhaben im Saarland läuft nur mit der AOK, die Hälfte der Impfwilligen muss wieder nach Haus geschickt werden, wie es Apothekerin Sabine Schlüters, eine der ersten impfenden Apothekerinnen im Saarland, auf den Punkt bringt. Schade, schade, mein liebes Tagebuch, dass solche Modellvorhaben nicht auch mit anderen Krankenkassen zustande kamen. Wollen die nicht oder kommt da noch ein bisschen Verhandlungsarbeit auf den saarländischen Apothekerverein zu?
Auch den Krankenkassen kann nicht daran gelegen sein, dass Apotheken durch die AvP-Pleite ins Aus geraten oder gar schließen müssen. Immer mehr Krankenkassen sichern ihre Unterstützung zu, aktuell die AOK Plus in Sachsen und Thüringen. In Zusammenarbeit mit den Apothekerverbänden dieser beiden Länder wurde kurzfristig ein finanzielles Hilfspaket über rund 30 Millionen Euro geschnürt. Und so sieht das Paket aus: Ab sofort können die neuen Apothekenrechenzentren, die die Abrechnungen ehemaliger AvP-Kunden übernehmen, für die von der Insolvenz betroffenen Apotheken eine vorgezogene Vergütung ihrer Rechnungen für den Monat September 2020 von der AOK Plus erhalten. Ähnliches konnte auch mit der IKK classic vereinbart werden. Mein liebes Tagebuch, ist nett, so ein Paket. Aber hilft es wirklich weiter oder ist es nur eine palliative Maßnahme? Ist es eine echte Hilfe, die Krise zu durchstehen? Die Ansichten dazu sind geteilt. Wo bleibt der zinslose Rettungsschirm?
14. Oktober 2020
In Nordrhein-Westfalen sind relativ viele Apotheken von der AvP-Insolvenz betroffen. Allein im Bereich Nordrhein geht man von rund 1000 Apotheken aus, denen jeweils durchschnittlich 175.000 Euro fehlen, also insgesamt 175 Mio. Euro. Und im Bereich Westfalen-Lippe seien knapp 100 Apotheken betroffen, hier fehlten ingesamt 20 Mio. Euro, so die Schätzungen. Es ist und bleibt eine Katastrophe. Mein liebes Tagebuch, der Apothekerverband hat für seine Mitglieder ein umfangreiches FAQ ins interne Online-Portal gestellt, das vor allem auch über den aktuellen Sachstand informiert.
Müssen wir uns ein Rx-Versandverbot endgültig abschminken? Also wirklich ein für alle Mal? Ende, Schluss, aus die Maus? Mein liebes Tagebuch, meine Hand zittert beim Schreiben: vermutlich, also höchstwahrscheinlich ja. Neuestes Indiz: Der „Fachbereich Europa“, ein wissenschaftlicher Dienst des Deutschen Bundestags, hat sich eingehend damit befasst, ob ein deutsches Rx-Versandhandelsverbot mit dem Unionsrecht vereinbar wäre. Sein Ergebnis: Ein Rx-Versandverbot müsse man heute „wohl als unverhältnismäßig“ betrachten. Er sieht einfach keine Perspektive mehr dafür. Aufgrund der 16 Jahre bestehenden Praxis und des Nichteintritts der befürchteten negativen Folgen scheine ein Rx-Versandverbot schwer begründbar, heißt es. Aber, und jetzt kommt’s, man könnte über Auflagen für den Versand nachdenken, als da wären z. B. Auflagen zur Verpackung, zum Transport und zur Auslieferung. Nun ja, mein liebes Tagebuch, da hat der „Fachbereich Europa“ wohl nicht ganz genau hingesehen. Zum Beispiel Temperaturkontrollen als eine verschärfte Versandmaßnahme gibt es bereits. Und letztlich, mehr Auflagen als die rund um den Botendienst der Apotheke darf es eh nicht geben. Also, mein liebes Tagebuch, irgendwie beschleicht einen das Gefühl, dass der Bundestag nach einer irgendwie gearteten Begründung zur Rechtfertigung des Rx-Versands suchte. Denn auch mögliche schärfere Qualitätsregeln für den Versand wirken eher halbseiden.
15. Oktober 2020
Wer wissen möchte, was dabei herauskommt, wenn im Gesundheitswesen das nackte Profitstreben, Shareholder value und Konzerndenken regiert, möge sich Zur Rose-Chef Walter Oberhänsli und seine Äußerungen auf dem Kongress der deutschen Versandapothekers zu Gemüte führen. Er meint allen Ernstes, man dürfe, ja man müsse die seit 800 Jahren gültige strikte Trennung vom Arzneiverordner (Arzt) und Arzneiabgeber (Apotheker) hinterfragen und prüfen, ob sie noch zeitgemäß sei. Mein liebes Tagebuch, wie entlarvend und durchsichtig ist das denn! Natürlich, man kann über alles nachdenken, man kann alles hinterfragen – vor allem, wenn solche Gedankenansätze von Außenstehenden, von neutralen Personen kommen. Aber wenn solche Fragen ein Konzernchef stellt, der unter seinem Dach Telemediziner und Arzneiversender vereint, dann ist klar, dass ein solches Hinterfragen nicht allgemeiner Natur ist, sondern Absichten dahinter stehen. Sein Vorstoß ist so simpel und billig – warum sagt er nicht gleich: Ich möchte die Trennung von Arzt und Apotheker abschaffen, oder noch besser: Ich möchte, dass unsere Teleärzte nur das verschreiben, was wir an Lager haben, was wir versenden können und was uns größtmöglichen Profit bringt. Mein liebes Tagebuch, nicht mehr und nicht weniger steckt hinter seinem „Man muss doch mal die Frage stellen dürfen…“ Also, um es auf den Punkt zu bringen – die einzige Antwort auf Oberhänslis Frage lautet: Das Edikt von Salerno, die Trennung des Arzt- und Apothekerberufs, ist so genial und perfekt, dass diese Trennung nicht nur weitere 800 Jahre Bestand haben sollte, sondern ewig. Unsere Patienten danken es uns.
Unser Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetz (VOASG), oder besser: das, was davon nach über eineinhalb Jahren noch übrig ist, scheint nun endgültig auf der Zielgeraden zu sein. Voraussichtlich am 29. Oktober wird das Plenum des Bundestags das VOASG verabschieden, Anfang November dürfte der Bundesrat folgen und dann könnte das Gesetz noch in diesem Jahr in Kraft treten. Mein liebes Tagebuch, Kritiker meinen: Das Beste an dem übrig gebliebenen Fragment ist sein Name – der allerdings nicht halten kann, was er verspricht. Wie auch! Denn das VOASG steht im Wesentlichen zum einen für ein viel zu niedriges Honorarvolumen für pharmazeutische Dienstleistungen, die die Krankenkassen nicht wollen und von denen die ABDA nur diffuse Vorstellungen hat, und zum andern für eine Gleichpreisigkeit bei Rx-Arzneimitteln, die nur für die GKV-Verordnungen gilt. Mehrere Gesundheitspolitiker und Juristen gehen davon aus, dass das VOASG schon bald beklagt werden wird und vor dem Europäischen Gerichtshof landet. Möglich, dass es der EuGH absegnet, aber auch gut möglich, dass es dann vorbei ist mit der Stärkung der Vor-Ort-Apotheken.
16. Oktober 2020
So isse, unsere ABDA, der Einsatz für uns Apothekers ist schwach. Gefühlt ist unsere Berufsvertretung immer erstmal gegen Neuerungen, devot nach oben und restriktiv nach unten. Das war bei den Modellversuchen für Grippeschutzimpfungen so. Zuerst kam ein Nein: Das ist nichts für unsere Apotheken, impfen sollen die Apothekers nicht dürfen, das gibt Krach mit unseren Ärzten. Und dann, als der Druck von oben größer wurde: Wir machen’s, aber gerne. Ein ähnliches Verhalten bei der Diskussion um die Abgabe und Durchführung von Coronavirus-Antikörpertests. Erst wird ein hartes Nein kommuniziert: Der Verkauf von Antikörpertests in Apotheken sei strikt verboten, es drohe ein Bußgeld bis zu 30.000 Euro – statt dass sich unsere Berufsvertretung kämpferisch dafür einsetzt, dass der Verkauf in Apotheken zulässig wird. Sogar das Bundesgesundheitsministerium ließ wissen, dass einfache Probeentnahme-Sets für Laien, die nach Probenahme ans Labor geschickt werden, durchaus abgegeben werden dürften – dem stehe die Medizinprodukte-Abgabeverordnung nicht entgegen. Erst jetzt, nachdem solche Antikörpertests schon im Internet verkauft werden, traut sich die ABDA den Gesetzgeber aufzufordern, einen „rechtssicheren Rahmen für die Abgabe und auch die Durchführung von Point-of-Care-Tests durch Apotheken vorzusehen“ und die Medizinprodukte-Abgabeverordnung im Rahmen des Bevölkerungsschutzgesetzes zu ändern. Mein liebes Tagebuch, ist ja furchtbar lieb und nett, wenn unsere ABDA erstmal alles Böse und Übel von uns halten will, nicht wahr? Aber ehrlich gesagt, eine Verbandsführung mit Killerphrasen und Totschlagargumenten à la „Das haben wir noch nie so gemacht“ oder „Bisher sind wir auch ohne ausgekommen“ ist nicht mehr auf der Höhe der Zeit. Mir wäre eine kämpferische, aktivere Berufsvertretung, die sich stärker für uns einsetzt, die weiter in die Zukunft denkt und nicht nur bewahren will, lieber. Und wie würde unser Nachwuchs die ABDA-Arbeit beschreiben? Klar, mit den Jugendwörtern des Jahres 2020: lost (=unentschlossen, unsicher), cringe (=peinlich) und wyld (=krass).
11 Kommentare
AvP ? -Pleite ; neee Systempleite
von Bernd Jas am 18.10.2020 um 21:52 Uhr
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In der Tat ...
von Gunnar Müller, Detmold am 18.10.2020 um 18:22 Uhr
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Perspektive
von Reinhard Rodiger am 18.10.2020 um 16:55 Uhr
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Überraschend niedriges Niveau, allenthalben
von Wolfgang Müller am 18.10.2020 um 14:33 Uhr
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AW: Überraschend niedriges Niveau,
von Reinhard Herzog am 18.10.2020 um 17:08 Uhr
AW: Überraschend niedriges Niveau,
von Wolfgang Müller am 18.10.2020 um 18:08 Uhr
Wettrennen der Bedenkenträger ...
von Reinhard Herzog am 18.10.2020 um 13:16 Uhr
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Lauter werden
von Friedemann Ahlmeyer am 18.10.2020 um 9:46 Uhr
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AW: Lauter werden
von Dr.Diefenbach am 18.10.2020 um 10:03 Uhr
.
von Anita Peter am 18.10.2020 um 8:25 Uhr
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AW: Das wird die Zeit zeigen...
von Andreas P. Schenkel am 18.10.2020 um 17:46 Uhr
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