- DAZ.online
- News
- Apotheke
- TeleClinic launcht ...
Telemedizin-Anbieter will Offizinen wieder anbinden
TeleClinic launcht eigenes Apotheken-Portal
TeleClinic erinnert an Kontrahierungszwang
„Um den Apothekern die Einlösung des digitalen Rezepts so einfach wie möglich zu machen, hat TeleClinic einen schlanken Prozess zur Zusammenarbeit aufgesetzt“, heißt es weiter in der Mitteilung. „Ein TeleClinic-Mitarbeiter informiert die vom Patienten gewünschte Apotheke darüber, dass ein neues Rezept eingelöst werden soll – den Kommunikationskanal hat die Apotheke zuvor selbst bestimmt. Ein Sicherheitslink führt zum Apotheken-Portal von TeleClinic, hier sind alle relevanten Informationen zusammengefasst. Durch eine einfache Bestätigung kann das Rezept von der Apotheke angenommen werden.“
Ganz ohne Druck im Hintergrund kommt dieses vermeintliche Friedensangebot jedoch nicht daher: Auf der Website pocht TeleClinic auf den Kontrahierungszwang für die Apotheken. In den FAQs für Apotheken schreibt das Unternehmen zu der Frage, ob die Offizinen die eingehenden Rezepte beliefern dürfen:
Ja, denn der Prozess der TeleClinic entspricht den aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen für die Verordnung und Einlösung von elektronischen Privatrezepten. Aufgrund des Kontrahierungszwangs gemäß § 17 Abs. 4 ApoBetrO sind Apotheken sogar verpflichtet, die durch TeleClinic übermittelten elektronischen Privatrezepte anzunehmen und für die Patienten einzulösen. (…)"
Und wer nicht mitmacht, riskiert offenbar einen Eintrag ins Klassenbuch. Auf Nachfrage von DAZ.online teilt TeleClinic-Gründerin und -Geschäftsführerin Katharina Jünger mit: „Will ein Apotheker das Rezept, das ein Arzt bei einer Behandlung über TeleClinic erstellt hat, nicht einlösen, dann informieren wir unseren Patienten darüber und vermerken dies bei uns intern. Sobald eine Apotheke für sich entschieden hat, Rezepte von uns anzunehmen, freuen wir uns und ändern den Vermerk intern entsprechend.“ Man sei grundsätzlich daran interessiert, mit allen Apotheken zusammenzuarbeiten und wolle niemanden ausschließen. „Wir akzeptieren jedoch die Entscheidung der Apotheker, die das nicht möchten“, betont Jünger. Rechtliche Schritte gegen Apotheken, die sich dem laut TeleClinic bestehenden Kontrahierungszwang widersetzen, seien nicht geplant.
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.