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Verlängerung des N-Ident-Zugangs
NGDA erläutert Erneuerung des N-Ident-Zertifikats und passt Verfahren an
Laufzeitverlängerung ist eigentlich ein neuer Kauf
Den zweiten Vorgang hatte die NGDA zunächst als Laufzeitverlängerung bezeichnet. Aufgrund der Anfragen von Apotheken habe sich die NGDA jedoch entschieden, den Begriff „Laufzeitverlängerung“ durch die Bezeichnung „neues Zertifikat erwerben“ zu ersetzen. Für diese Erneuerung des Zertifikats stehen den Apotheken in dem online durchzuführenden Ablauf zwei Möglichkeiten zur Verfügung. Diese betreffen zwei unterschiedliche Fälle und dies macht die NGDA nun deutlicher als bisher.
Es komme dabei darauf an, ob das alte Zertifikat noch aktiv ist oder nicht. Daher muss der Nutzer unter „Mein Konto“ das Zertifikat anwählen und prüfen, ob dort der Status „aktiv“ vermerkt ist. In diesem Fall könne der Nutzer auf den Button „Laufzeitverlängerung durchführen“ klicken und gelange damit in einen Onlineshop, in dem das neue Zertifikat erworben werden kann. Wenn das Zertifikat hingegen „inaktiv“ sei, stehe der Weg über den genannten Button nicht zur Verfügung. Dann müsse der Kauf eines neuen Zertifikats im Onlineshop „über einen separaten Einstiegspunkt“ erfolgen. Gemäß Anleitung der NGDA muss der Nutzer dazu die Funktion „Onlineshop“ anwählen. Gegenüber DAZ.online erklärte die NGDA, beide Optionen seien im Ergebnis gleich und würden zu einem Kaufvorgang mit identischen Preisen führen. Der etwas einfachere Weg für „aktive“ Zertifikate sei nur eine „Komfortfunktion“.
„Anzeigefehler“ sorgte für Verunsicherung
Ein Nutzer hatte gegenüber DAZ.online berichtet, dass das System sein Zertifikat als „inaktiv“ anzeige, obwohl die Apotheke damit arbeite. Die NGDA habe dies mit einem „Anzeigefehler“ erklärt. Gegenüber DAZ.online erklärte die NGDA dazu, dieser „Anzeigefehler“ sei vereinzelt aufgetreten und habe daher zunächst lokalisiert werden müssen. Er sei durch die fehlerhafte Berechnung der Zertifikatslaufzeit entstanden und nur aufgetreten, wenn die Zeitspanne zwischen dem Kauf des ersten Zertifikats und der Aktivierung durch die Apotheke einen bestimmten Zeitraum überschritten habe. Die Ursache dafür sei inzwischen ermittelt und behoben worden, sodass nun in allen Apotheken der korrekte Status angezeigt werde, erklärte die NGDA.
NGDA erwartet „reibungsloseren“ Ablauf
Außerdem verweist die NGDA auf ihre Anleitung unter https://www.ngda.de, die stets aktuell gehalten werde. Die NGDA sei sicher, die ergriffenen Maßnahmen würden die Transparenz erhöhen. Die Relegitimation und die Zertifikatserneuerung könnten nun reibungsloser als bisher erfolgen, erwartet die NGDA.
4 Kommentare
Prozedere
von Dr. Peter M. Schweikert-Wehner am 05.11.2020 um 8:40 Uhr
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Laufzeitverlängerung?
von Dr Schweikert-Wehner am 04.11.2020 um 11:12 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 2 Antworten
AW: Laufzeitverärgerung
von Bernd Jas am 04.11.2020 um 12:57 Uhr
AW: Laufzeitverlängerung
von Ute Burmeister am 05.11.2020 um 8:25 Uhr
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