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Verlängerung des N-Ident-Zugangs
NGDA erläutert Erneuerung des N-Ident-Zertifikats und passt Verfahren an
Beim Erwerb neuer N-Ident-Zertifikate zur Verlängerung des Zugangs zum Securpharm-System hat es offenbar einige praktische Probleme gegeben. Die NGDA hat daraufhin einige Erläuterungen in ihrer Anleitung geändert und einen gelegentlich aufgetretenen Anzeigefehler behoben. Gegenüber DAZ.online erläuterte die NGDA die Vorgehensweise.
Um das Securpharm-System zu nutzen, benötigt jede Apotheke einen sicheren Netzzugang, in dem sie als Apotheke erkennbar ist. Dies ist das N-Ident-Verfahren, das von der Netzgesellschaft Deutscher Apotheker (NGDA) betrieben wird. Dazu ist ein N-Ident-Zertifikat erforderlich, das jedoch nur zwei Jahre gilt. Da das Securpharm-System im Februar 2019 gestartet wurde und die meisten Apotheken ihr Zertifikat im Herbst 2018 erhalten haben, verlieren diese Zertifikate demnächst ihre Gültigkeit. DAZ.online hatte bereits auf die nötige Verlängerung bzw. den nötigen Kauf neuer Zertifikate hingewiesen. Doch war aus Apotheken zu hören, dass dies in einigen Fällen zu Schwierigkeiten geführt hat. Auf Anfrage von DAZ.online hat die NGDA die entscheidenden Schritte erläutert.
Zwei Vorgänge nötig: Relegitimation und Kauf eines neuen Zertifikats
Die wesentliche Herausforderung ist aus Sicht der NGDA, dass zwei Vorgänge stattfinden müssen: die Relegitimation und die Versorgung der Apotheken mit neuen elektronischen Zertifikaten. Der erste Vorgang, die Relegitimation, ist die Überprüfung der Daten, die die Apotheken für ihre Registrierung angegeben hatten. Dabei sind Fälle ohne Datenänderung und mit Datenänderung sowie die Abmeldung der Betriebsstätte zu unterscheiden. Auch wenn sich keine Daten geändert haben, muss erneut die Betriebserlaubnis hochgeladen werden, damit die Daten geprüft werden können.
Warten auf Bestätigung
Nach der Relegitimation muss zunächst die Bestätigung der NGDA abgewartet werden, bevor das neue Zertifikat gekauft werden kann. Denn „nur bestätigte – also erstmalig oder auch erneut legitimierte – Betriebsstätten dürfen das Zertifikat erwerben“, erklärte die NGDA gegenüber DAZ.online. Bisher wurde in der Anleitung nicht ausdrücklich auf das Warten hingewiesen. Die NGDA erklärte jedoch, in der Anleitung werde der Hinweis auf das „Warten auf die Rückmeldung der NGDA“ kurzfristig eingefügt, „um hier die richtigen Erwartungen bei unseren Kunden zu erwirken“. Die Rückmeldung der NGDA sei jeweils innerhalb von wenigen Tagen zu erwarten. Danach kann der zweite nötige Vorgang folgen.
Laufzeitverlängerung ist eigentlich ein neuer Kauf
Den zweiten Vorgang hatte die NGDA zunächst als Laufzeitverlängerung bezeichnet. Aufgrund der Anfragen von Apotheken habe sich die NGDA jedoch entschieden, den Begriff „Laufzeitverlängerung“ durch die Bezeichnung „neues Zertifikat erwerben“ zu ersetzen. Für diese Erneuerung des Zertifikats stehen den Apotheken in dem online durchzuführenden Ablauf zwei Möglichkeiten zur Verfügung. Diese betreffen zwei unterschiedliche Fälle und dies macht die NGDA nun deutlicher als bisher.
Es komme dabei darauf an, ob das alte Zertifikat noch aktiv ist oder nicht. Daher muss der Nutzer unter „Mein Konto“ das Zertifikat anwählen und prüfen, ob dort der Status „aktiv“ vermerkt ist. In diesem Fall könne der Nutzer auf den Button „Laufzeitverlängerung durchführen“ klicken und gelange damit in einen Onlineshop, in dem das neue Zertifikat erworben werden kann. Wenn das Zertifikat hingegen „inaktiv“ sei, stehe der Weg über den genannten Button nicht zur Verfügung. Dann müsse der Kauf eines neuen Zertifikats im Onlineshop „über einen separaten Einstiegspunkt“ erfolgen. Gemäß Anleitung der NGDA muss der Nutzer dazu die Funktion „Onlineshop“ anwählen. Gegenüber DAZ.online erklärte die NGDA, beide Optionen seien im Ergebnis gleich und würden zu einem Kaufvorgang mit identischen Preisen führen. Der etwas einfachere Weg für „aktive“ Zertifikate sei nur eine „Komfortfunktion“.
„Anzeigefehler“ sorgte für Verunsicherung
Ein Nutzer hatte gegenüber DAZ.online berichtet, dass das System sein Zertifikat als „inaktiv“ anzeige, obwohl die Apotheke damit arbeite. Die NGDA habe dies mit einem „Anzeigefehler“ erklärt. Gegenüber DAZ.online erklärte die NGDA dazu, dieser „Anzeigefehler“ sei vereinzelt aufgetreten und habe daher zunächst lokalisiert werden müssen. Er sei durch die fehlerhafte Berechnung der Zertifikatslaufzeit entstanden und nur aufgetreten, wenn die Zeitspanne zwischen dem Kauf des ersten Zertifikats und der Aktivierung durch die Apotheke einen bestimmten Zeitraum überschritten habe. Die Ursache dafür sei inzwischen ermittelt und behoben worden, sodass nun in allen Apotheken der korrekte Status angezeigt werde, erklärte die NGDA.
NGDA erwartet „reibungsloseren“ Ablauf
Außerdem verweist die NGDA auf ihre Anleitung unter https://www.ngda.de, die stets aktuell gehalten werde. Die NGDA sei sicher, die ergriffenen Maßnahmen würden die Transparenz erhöhen. Die Relegitimation und die Zertifikatserneuerung könnten nun reibungsloser als bisher erfolgen, erwartet die NGDA.
4 Kommentare
Prozedere
von Dr. Peter M. Schweikert-Wehner am 05.11.2020 um 8:40 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Laufzeitverlängerung?
von Dr Schweikert-Wehner am 04.11.2020 um 11:12 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 2 Antworten
AW: Laufzeitverärgerung
von Bernd Jas am 04.11.2020 um 12:57 Uhr
AW: Laufzeitverlängerung
von Ute Burmeister am 05.11.2020 um 8:25 Uhr
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