- DAZ.online
- News
- Debatte & Meinung
- Mein liebes Tagebuch
Die drei Kandidaten für den CDU-Parteivorsitz bei einer Veranstaltung der Jungen Union mit DocMo-Maske – wie geschmacklos ist das denn! Wir warten auf die Entschuldigung der JU. Nicht mehr warten will unser ABDA-Präsident aufs Rx-Versandverbot – das hat er schon lange abgehakt, er freut sich aufs VOASG. Und die honorierten Dienstleistungen. Da muss er wohl noch warten. Weiter warten müssen die AvP-Apotheken auf Entschädigung – dass Noventi allen Apotheken die AvP-Forderungen abkauft, war nur ein Irrlicht. Und die Kunden von Gehe und Alliance Healthcare werden warten müssen, was sich aus der Fusion ihrer beiden Großhändler ergibt. Nur auf eins müssen wir nicht mehr lange warten – bis nämlich die ersten Retaxen wegen fehlender Dosierungsangaben kommen.
2. November 2020
Man ist ja daran gewöhnt, dass Sportler mit Werbung auf ihren Trikots und Helmen vor die Kamera treten – fürs Sponsoring möchten die Firmen einen Gegenwert haben: Schaut her, wir sind’s, die dem Sportler finanziell unter die Arme greifen. So weit so gut so verständlich. Auf der politischen Bühne sieht die Lage dagegen anders aus. Natürlich fließen auch hier Sponsorengelder, man darf, man muss die Sponsoren auch nennen. Wenn allerdings Politiker mit einer Mund-Nase-Schutzmaske öffentlich auftreten, auf der das Logo des Sponsors prangt, dann geht das eindeutig zu weit. So geschehen auf der Veranstaltung „The Pitch“ der Jungen Union, auf der der Veranstalter unsere drei Kandidaten für den CDU-Parteivorsitz (Merz, Laschet, Röttgen) mit einer Maske vor die Kameras schickten, auf der das Logo des Versenders DocMorris aufgedruckt war. Mein liebes Tagebuch, wie unsensibel, ja wie geschmacklos ist das denn! Welches Signal will die Junge Union damit aussenden? War das so bewusst gewollt mit der Maxime: Wir wollen den Versandhandel, wir haben keine Berührungsängste zu DocMorris und Co.? Oder war es nur „jugendlicher“ Leichtsinn? Die drei CDU-Kandidaten mit Masken auftreten zu lassen, auf denen das DocMorris-Logo prominent zu sehen ist, sei ein deutlicher Affront gegen die Vor-Ort-Apotheken, findet zu recht Benedikt Bühler. Der Pharmaziestudent, der sich bereits einen Namen als erfolgreicher Petent für ein Rx-Versandverbot gemacht hat, ist zwar selbst JU-Mitglied, aber diese JU-Aktion kann er in keiner Weise gutheißen. Jetzt fordert er vom JU-Vorsitzenden Tilman Kuban eine öffentliche Entschuldigung. „Denn“, so Bühler, „einen Sponsor zu nennen ist etwas komplett anders, als damit aktiv Werbung zu machen.“ Die JU habe mit dieser Aktion eine Grenze überschritten.
Endlich, es geht los: Das Insolvenzverfahren des Apothekenrechenzentrums AvP Deutschland GmbH wurde am 1. November eröffnet. Bis zum 24. November müssen betroffene Apotheken ihre Forderungen gegen AvP beim Insolvenzverwalter Dr. Jan-Philipp Hoos melden, der die Forderungen prüfen und zudem die Vergangenheit des Unternehmens aufarbeiten wird. Mein liebes Tagebuch, wie es heißt, ist es wichtig, dass die Apotheken bei der Forderungsanmeldung die Aussonderungsansprüche geltend machten. Das sollte der Insolvenzverwalter berücksichtigen – falls nicht, müsste dieser Anspruch außerhalb des Insolvenzverfahrens auf dem Zivilrechtsweg geltend gemacht werden. Am 15. Dezember wird dann die Gläubigerversammlung in Düsseldorf stattfinden, in der dann über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird. Nein, mein liebes Tagebuch, das wird keine schöne Vorweihnachtszeit für die betroffenen Apotheken.
Was immer deutlicher wird: Wie aus den Antworten der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP hervorgeht, soll es bereits im November 2019 Hinweise auf Unregelmäßigkeiten gegeben haben: Hinweise auf mögliche Defizite bei der Rechnungslegung der AvP. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin sei dem zunächst nicht nachgegangen. Der FDP-Abgeordnete Wieland Schinnenburg wirft der BaFin deswegen Versagen vor. Mein liebes Tagebuch, möglich, dass die BaFin nun aufgewacht ist: Offenbar geht sie nämlich gerade Hinweisen auf finanzielle Unregelmäßigkeiten bei weiteren Apothekenrechenzentren nach. Mein liebes Tagebuch, kommt da noch mehr auf uns zu? Was auf jeden Fall deutlich wurde: Wenn Apothekenrechenzentren als „Factoring-Unternehmen“ arbeiten, sind die eingehenden Gelder der Krankenkassen nur unzureichend geschützt. Denn: Factoring-Institute sind nicht verpflichtet, „Treuhandkonten im Sinne insolvenzfester Konten bzw. Anderkonten für ihre Kunden einzurichten“. Mein liebes Tagebuch, wenn ich jetzt eine Apotheke hätte, wüsste ich was ich umgehend machen würde…
3. November 2020
Unser ABDA-Präsident Friedemann Schmidt hat’s aufgegeben: das Rx-Versandverbot (RxVV). Auf der Versammlung der Sächsischen Landesapothekerkammer, deren Präsident er ebenfalls ist, ließ er die Welt wissen, dass der Kurswechsel weg vom Rx-Versandverbot hin zum Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetz richtig war. Mein liebes Tagebuch, so kann’s gehen. War er nach dem EuGH-Urteil und in den Anfängen der Debatte, also 2016/2017, selbst noch ein glühender Anhänger des Rx-Versandverbots, so hat sich für ihn, wie er sagt, „ein Zeitfenster geschlossen“, sich fürs Rx-Versandverbot einzusetzen: nämlich als Jens Spahn zum Bundesgesundheitsminister ernannt wurde. Mit dieser Ernennung sei das Zeitfenster endgültig verriegelt worden, meint Schmidt, und daher sei es richtig gewesen, die Strategie zu ändern und das Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetz (VOASG) zu unterstützen. Ja, mein liebes Tagebuch, das kann man so sehen, muss man aber nicht. Und wenn man schon seine Meinung und Strategie um 180 Grad ändert, sollte man das vor allem dem Berufsstand deutlich und unmissverständlich kommunizieren. Doch das habe die ABDA, räumt Schmidt ein, „leider versäumt“. Wie wahr, mein liebes Tagebuch, was war das für ein Hin und Her, für eine Unentschlossenheit. Da ließ man drei rechtswissenschaftliche Gutachten anfertigen, die allesamt klar zu dem Ergebnis kamen, dass ein RxVV machbar und möglich sei. Zum Beispiel das Fazit des Rechtswissenschafters Prof. Di Fabio, das die ABDA noch am 11. Dezember 2018 veröffentlichte: „Ein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Medikamenten ist nach hier vertretener Ansicht sowohl mit unionsrechtlichen als auch mit verfassungsrechtlichen Vorgaben vereinbar“. Die Zusammenfassungen der drei Gutachten können Sie übrigens hier nachlesen. Doch statt diesen Weg einzuschlagen, knickte unsere ABDA vor der Spahnschen Rhetorik ein. Spahn stellte unsere Berufsvertretung vor ein Entweder-Oder: Entweder kommt das Gesetz so wie ich es will oder es kommt gar nicht. Und da bekam die ABDA Muffensausen, denn mit dem VOASG stellte der Minister auch die heißersehnten honorierten pharmazeutischen Dienstleistungen in Aussicht – und die wollte unsere ABDA um jeden Preis. Jetzt ist es also soweit, das VOASG kommt. Und mit ihm bekommen wir die honorierten Dienstleistungen – fragt sich nur noch, zu welchem Preis. Aber das scheint unsere ABDA derzeit noch wenig zu kümmern. Stattdessen ist man sichtlich überglücklich mit der Aussicht auf Dienstleistungshonorare, um die Abhängig vom Arzneimittelpreis zu reduzieren. Wann und ob dies jemals passieren wird, liegt arg im Dunkeln. Ob diese Rechnung aufgeht, mein liebes Tagebuch, da gibt’s so manche Zweifel. Und so freut sich der ABDA-Präsident auch darüber: Dass die Apotheke künftig dauerhaft 2,50 Euro für jede Botendienst-Lieferung mit der Kasse abrechnen darf. Das sei, so Schmidt, ein Paradigmenwechsel, weil es die erste Leistung sei, die der Apotheker nicht nur ausführe, sondern selbst veranlasse. Außerdem ist dieses Honorar weder gedeckelt noch an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Diesen Weg, so Schmidt, müsse man auch bei den pharmazeutischen Dienstleistungen gehen. Ein klares „Jein“, mein liebes Tagebuch, denn schön wäre es, wenn ein Dienstleistungshonorar, anders als der Botendienstzuschuss, auch die Kosten für die Dienstleistung abdecken würden – oder einfach ausgedrückt: wenn wir nicht draufzahlen.
Da machte das Gerücht die Runde, Noventi wolle den von der AvP betroffenen Apotheken alle AvP-Forderungen abkaufen und sich somit zum größten Gläubiger beim AvP-Insolvenzverfahren machen. Mein liebes Tagebuch, den Apotheken wären mit einem Schlag ihre Sorgen genommen – und Noventi hätte mit einem Schlag die gebeutelten Apotheken eingefangen. Wäre schön gewesen, zu schön, denn leider war’s nicht so gemeint. Noventi strengt sich zwar mächtig an, betroffenen Apotheken unter die Arme zu greifen und dadurch Neukunden zu gewinnen (wie man hört, sollen bereits rund 60 Prozent der ehemaligen AvP-Apotheken zu Noventi gewechselt sein). Aber gleich die Übernahme aller offenen Forderungen war dem IT-Haus und selbsternannten Technologietreiber wohl doch ein bisschen viel. Wenngleich, ganz unrealistisch wäre es nicht gewesen. Noventi hätte auf diesem Weg mit einem Schlag seine Position als Branchen-Primus komfortabel ausgebaut. Aber, so ließ Noventi wissen, so ein Übernahme-Modell werde nicht angeboten. Der Forderungsankauf im Fall einer Neukundin „war lediglich ein spezifischer Einzelfall“. Ach so, mein liebes Tagebuch, schade. Aber, immerhin: Das Unternehmen kündigt auf seiner Website an: „250 Mio. Euro Hilfsprogramm von Noventi für AvP-Kunden“.
4. November 2020
Als die Großhandlungen noch Anzag und Gehe hießen, war es undenkbar, dass die beiden mal zusammenarbeiten. Heute ist es Realität: Die Fusion von Alliance Healthcare Deutschland (war früher mal die Anzag) und Gehe ist vollzogen. Erstaunlich ist diese Fusion aber auch vor dem Hintergrund, dass die beiden urdeutschen Pharma-Großhandlungen seit einigen Jahren im Besitz zweier unterschiedlicher US-amerikanischer Unternehmen sind: Alliance Healthcare Deutschland gehört zu Walgreens Boots Alliance (WBA) und Gehe zur McKesson Corporation. Im Dezember 2019 wurde bekannt, dass diese beiden internationalen Pharmahandelskonzerne einen neuen Riesen auf dem deutschen Markt der Pharmagroßhändler schaffen wollen. Nachdem die EU-Kommission im Sommer grünes Licht gab, ist das Joint Venture nun vollzogen: An dem neuen Gemeinschaftsunternehmen hält WBA 70 Prozent und McKesson 30 Prozent. Der „Super-Großhandel“ dürfte, so hört man, wohl 30 Prozent Marktanteil am deutschen Pharmagroßhandel haben. Warum die beiden Unternehmen an ihrem neuen Unternehmen nicht zu gleichen Teilen beteiligt sind, bleibt wohl das Geheimnis von WBA und McKesson. Und vor allem: Was bedeutet der Zusammenschluss nun wirklich konkret für die Gehe und ADH-Kunden, für Apotheken und für die Patienten – jenseits des üblichen Marketingsprechs und der üblichen Beteuerungen, dass alles nur besser, schneller und schöner werde? Wie sehen die erstrebten Synergien aus? Werden Niederlassungen geschlossen? Auch das bleibt abzuwarten. Und ob es mal einen eigenen Namen für den neuen Big Player gibt, ist auch noch offen: „Beide Unternehmen bestehen zunächst als rechtlich selbstständige Einheiten unter ihrem jeweiligen Namen weiter“, hieß es. Zunächst. Mein liebes Tagebuch, die Oligopolisierung schreitet voran. Wie viele Großhandlungen bleiben auf unserem Markt übrig?
5. November 2020
Seit letztem Sonntag ist es Pflicht für Ärzte, die Dosierungsangaben auf dem Rezept anzugeben. Einerseits eine vernünftige Regelung, andererseits leider eine Retaxfalle für uns Apothekers und eine Frustquelle, wenn wir telefonisch in der Arztpraxis die Dosierung nachfragen müssen, falls sie nicht auf dem Rezept steht: Die Warteschleife nervt. Immerhin: Wir dürfen in dringenden Fällen die Dosierung selbst ergänzen, wenn der Arzt nicht erreichbar ist. Und wenn bereits eine schriftliche Dosierungsanweisung vorliegt (ärztliches Kürzel „Dj“ auf dem Rezept), dürfen wir die Dosierung auch ohne Rücksprache mit dem Arzt auf dem Rezept vermerken (Dj soll heißen: „Dosierungsanweisung vorhanden: ja“). Unklar ist, ob wir auch ohne Rücksprache mit dem Arzt das Kürzel „Dj“ nachtragen dürfen, und damit zu bestätigen, dass beim Patienten eine schriftliche Dosierungsanweisung vorliegt – wenn ihm diese Angaben zweifelsfrei bekannt sind. Da braucht’s noch eine Klärung. Und wenn wir etwas ändern bzw. ergänzen, sollten wir zur Sicherheit unser Namenskürzel hinzufügen, dann sind wir auf der sicheren Seite. Mein liebes Tagebuch, da kommt mit Sicherheit noch die eine oder andere Falle auf uns zu.
Der Hamburger Apothekerverein hat sich die Rezepte des Oktobers mal geauer angesehen – dieser Monat was als Testmonat gedacht, ob und wie die Ärzte ihre neue Arztsoftware nutzen und die Dosierungsangaben aufdrucken. Ergebnis: Ende Oktober trug nur die Hälfte der Rezepte eine korrekte Dosierungsangabe. Besonders nachlässig scheinen Zahnärzte zu sein, die womöglich nichts von der Pflicht, die Dosierungsangabe aufzudrucken wüssten. Mein liebes Tagebuch, das kann noch heiter werden….
Nicht nur DocMorris frohlockt, auch die Shop Apotheke, ein Arzneiversender, der auch unmittelbar an der deutsch-niederländischen Grenze in Venlo sitzt. Die Corona-Krise scheint diesem Versandhaus gut getan zu haben. Nach eigenen Angaben steigerte das Unternehmen seinen Konzernumsatz mit 239 Millionen Euro um fast 40 Prozent gegenüber dem Vorjahresquartal. Und für die ersten neun Monate verzeichne der Gesamtumsatz ein Plus von rund 38 Prozent (im Vergleich zum Vorjahr) auf rund 703 Millionen Euro. Auch im Rx-Segment will das Unternehmen nach eigenen Angaben zugelegt haben. Hilfreich könnte dabei eine Kooperation mit dem Online-Doktor-Service Zava gewesen sein, der angeblich täglich Hunderte von digitalen Rezepten ins Haus flattern lässt. Mein liebes Tagebuch, da sollten unsere Gesundheitspolitiker mal hinschauen, wie es sich mit der Trennung von Arzt- und Apothekerberuf verhält. Shop Apotheke macht aus der Zusammenarbeit zwischen Verordner und Arzneiversand im Übrigen keinen Hehl: Auf ihrer Website bietet die Shop Apotheke eine direkte Weiterleitung zum Zava Online-Arzt an. Mein liebes Tagebuch, stark, oder? Wie passt das mit unserem deutschen Makelverbot zusammen? Natürlich gar nicht. Dass die Shop Apotheke von einem Makelverbot nichts hält genauso wie von unserem Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz (VOASG) liegt auf der Hand. Der CEO des Unternehmens, Stefan Feltens, ist fest davon überzeugt, dass das VOASG europarechtswidrig ist: „Wir gehen davon aus, dass die Europäische Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen den Bund einleiten wird.“ Es komme für sein Unternehmen dann auch darauf, wie die Krankenkassen sich dazu positionieren werden. Der GKV-Spitzenverband habe sich nämlich immer wieder mal dahingehend geäußert, dass ein Boni-Verbot rechtswidrig sei. Da wolle man nun abwarten, wie sich dies weiterentwickelt. Mein liebes Tagebuch, da gibt es auch noch andere, die darauf wetten, dass das VOASG schon bald vor dem EuGH landen wird.
6. November 2020
Wer nimmt unseren Apotheken-Botendienst eigentlich in Anspruch? Sind das in erster Linie nur unsere älteren Kunden, unsere Senioren? Von wegen! Seit der Botendienst seine alten Fesseln abgelegt hat, ist dieser Apothekerservice vor allem auch für jüngere Menschen interessant. Das zeigt zumindest eine aktuelle repräsentative Online-Umfrage des BKK-Dachverbands. Dabei äußerten – Mehrfachangaben waren möglich – 73 Prozent der Befragten, sie wollen ihre Medikamente in der Apotheke vor Ort abholen. 33 Prozent nennen die Belieferung/den Botendienst durch eine Apotheke vor Ort und 38 Prozent die Lieferung von Versandapotheken. Interessant ist der Blick in die Altersklassen der Befragten. Das größte Interesse am Botendienst der örtlichen Apotheke haben bemerkenswerterweise die 18- bis 29-Jährigen: 37 Prozent wünschen sich, dass der Apothekenbote die Arzneimittel zu ihnen nach Hause bringt. In der Altersklasse ab 50 sind dies nur 31 Prozent, die 30- bis 49-Jährigen liegen mit 34 Prozent in der Mitte. Da spürt man wohl deutlich den Zeitgeist, der sich hier breit gemacht hat. Das bedeutet für unsere Apotheken: Um sich gegen den Versandhandel zu positionieren, werden die Vor-Ort-Apotheken auf dieses Serviceangebot kaum verzichten können: Denn die Umfrage zeigte auch, dass gerade die Jüngeren nicht per se die Versender bevorzugen, sondern die Lieferung ins Haus schätzen – gerne auch durch die Apotheke vor Ort. Mein liebes Tagebuch, ob der Apotheken-Botendienst allerdings als kostenloser Service angeboten werden sollte? Eher nicht, gerade die jüngeren Altersklassen sind es gewohnt, für Internet-Lieferdienste zu zahlen – Lieferando und all die kleinen anderen örtlichen Lieferdienste bringen die Pizza auch nicht umsonst.
Und zum Wochenende noch die gute Nachricht: In der Corona-Krise haben die Vor-Ort-Apotheken einen noch höheren Stellenwert für die Bevölkerung erlangt als bisher. Viele Menschen gingen während des Lockdowns im Frühjahr lieber in die Apotheke als zum Arzt. Dieses Ergebnis liefert eine repräsentative Studie, die der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH) im Rahmen seines Gesundheitsmonitors beim Marktforschungsinstitut Nielsen in Auftrag gegeben hatte. So sagten laut dieser Studie 64 Prozent der Befragten, die Apotheke vor Ort mit ihrem gut zugänglichen Beratungsangebot habe durch die Corona-Krise einen höheren Stellenwert erhalten. Auch bei leichteren Erkrankungen, die sich auf einfachem Weg selbst behandeln lassen, „ist die Apotheke als erste heilberuflich beratende Instanz eine noch attraktivere Anlaufstelle geworden“, kommentiert es Dr. Hubertus Cranz, BAH-Hauptgeschäftsführer. Was die Studie auch zeigt: Rund ein Drittel der befragten Apothekenkunden wäre in normalen Zeiten zum Arzt gegangen. Aber sie fühlten sich nun auch in der Apotheke gut beraten. Und sie empfanden, dass man sich in der Apotheke ausreichend Zeit für ihr Anliegen genommen hat. Mein liebes Tagebuch, schön, dass man dies auch mal in einer Umfrage herausgearbeitet hat, die auch deutlich machte: 70 Prozent der Befragten stimmten der Aussage zu, dass sich in der Corona-Krise gezeigt hätte, wie wichtig es sei, eine Apotheke in der Nähe zu haben. Ja mein liebes Tagebuch, manchmal zeigt sich eben erst in einer Krise, was wirklich wichtig ist im Leben.
19 Kommentare
"Es isch wie es isch und jetzt isch over" ...
von Christian Timme am 09.11.2020 um 0:17 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Ohne Protestapotheker
von Christiane Patzelt am 08.11.2020 um 23:10 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Perspektive
von Reinhard Rodiger am 08.11.2020 um 20:04 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Grundsatzversagen
von Heiko Barz am 08.11.2020 um 19:33 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: Grundsatzansagen
von Bernd Jas am 08.11.2020 um 21:32 Uhr
Schmidt
von Conny am 08.11.2020 um 17:52 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Pharmazeutische Dienstleistungen
von k.stülcken am 08.11.2020 um 17:29 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Friedemann Schmidt: Ein Politiker, fair enough
von Wolfgang Müller am 08.11.2020 um 16:23 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 5 Antworten
AW: Friedemann Schmidt: Ein Politiker, fair
von Karl Friedrich Müller am 08.11.2020 um 18:39 Uhr
AW: Eine Frage der Grundhaltung
von Bernd Jas am 08.11.2020 um 18:58 Uhr
AW: Tragisches Hochschaukeln, damals?
von Wolfgang Müller am 08.11.2020 um 20:11 Uhr
AW: Wenn es um die gemeinsame Sache geht ....
von Bernd Jas am 08.11.2020 um 21:09 Uhr
AW: Friedemann Schmidt: Ein Politiker, fair
von Wolfgang Müller am 08.11.2020 um 21:24 Uhr
Zu Schmidt
von Karl Friedrich Müller am 08.11.2020 um 13:29 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: Zu Schmidt
von Radman am 08.11.2020 um 13:53 Uhr
Zwei Sonntagsfragen
von Ulrich Ströh am 08.11.2020 um 8:45 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
.
von Anita Peter am 08.11.2020 um 8:32 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 2 Antworten
AW: .1. Kommentar
von Frank Hartmann am 08.11.2020 um 8:57 Uhr
AW: ..
von Anita Peter am 08.11.2020 um 12:19 Uhr
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.