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Corona-Tests in Schweizer Apotheken
„Der Testraum ist im Moment für mich der sicherste Ort in der Apotheke“
Kommen Antigen-Schnelltests auf SARS-CoV-2 künftig auch in deutschen Apotheken zur Anwendung? Eine DAZ-/DAZ.online-Live-Session am gestrigen Abend, moderiert von DAZ-Chefredakteur Dr. Armin Edalat, klopfte ab, welche Pflichten und auch Chancen das für die Apotheken mit sich bringen könnte. Einen kleinen Vorgeschmack auf das Szenario „Coronatests in Apotheken“ lieferte eine Kollegin aus der Schweiz.
Natalia Blarer Gnehm ist Geschäftsführerin der TopPharm Europaallee Apotheke in Zürich und Projektverantwortliche beim Apothekerverband Zürich für das Projekt Corona-Testung in Apotheken. Ihre Apotheke ist eine von vier Pilotapotheken, die seit einem Monat SARS-CoV-2-Tests anbieten. Sie liegt im Stadtzentrum von Zürich, direkt neben dem Hauptbahnhof. Mit elf Mitarbeiterinnen, davon vier Apothekerinnen, und 84 Quadratmetern Fläche nennt Blarer Gnehm sie „eher klein“. Die Apotheke erbringt schon seit Längerem diverse Dienstleitungen, darunter auch Impfungen.
Corona-Tests in Apotheken
Dürfen die Kollegen im Ausland testen?
Für die Corona-Testung brauchen die Apotheken in der Schweiz eine Genehmigung der Kantonsärztin. In einem halbtägigen Zertifikatskurs an einer Pflegefachschule wird gelernt, wie man den Abstrich korrekt durchführt und wie man sich selbst adäquat schützt. Alle Mitarbeiter müssen dafür geschult werden. Die notwendige Schutzausrüstung müssen die Apotheken selbst beziehen. Im Falle von PCR-Testungen muss außerdem die Zusammenarbeit mit einem Labor geregelt sein.
Wo wird getestet?
Bis vor einer Woche hat die Züricher Apothekerin die Tests noch in einem kleinen, fensterlosen Raum in der Apotheke durchgeführt, der mit einem Luftreinigungsgerät ausgestattet ist. Nach jedem Test musste alles gründlich desinfiziert werden. Seit einer Woche testet sie draußen auf dem Europaplatz in einem „Weihnachtshäuschen“, das heißt einer Holzbude, wie sie auf Weihnachtsmärkten üblich ist. In einer anderen Pilotapotheke werde im Hinterhof in einem Zelt getestet, berichtet sie weiter. Die Bedingung für die Bewilligung zum Testen verlange nur, dass eine adäquate Infrastruktur vorhanden sein muss, egal, ob drinnen oder draußen. Der Eigenschutz und Fremdschutz der zu testenden Personen müsse jedoch gewährleistet sein, zum Beispiel durch Trennung der Ströme der zu testenden von den anderen Apothekenkunden.
Großer administrativer Aufwand
In ihrer Apotheke werden aktuell innerhalb von sechs Stunden 40 bis 50 Tests am Tag durchgeführt. Damit sind eine Apothekerin und eine Pharmaassistentin beschäftigt. Blarer Gnehm spricht von einem „großen administrativen Aufwand mit zahlreichen Formularen“. Es gibt ein Patientenformular, ein Analyseformular für das Labor für PCR-Tests und ein Ergebnisformular für Schnelltests, das die Kunden dann in den Apotheken direkt mitbekommen. Alle Formulare wurden vom kantonsärztlichen Dienst validiert und abgesegnet.
Terminvergabe und Meldepflichten
Sie vergibt in ihrer Apotheke Termine mit einem Online-Buchungstool, das auch für andere Services wie Impfungen verwendet wird. Den Ablauf schildert Blarer Gnehm wie folgt: Im Falle eines PCR-Tests wird der Abstrich an das Labor geschickt. Dieses gibt dem Patienten das Ergebnis bekannt und informiert den kantonsärztlichen Dienst, der dann gegebenenfalls dessen Quarantäne/Isolation anordnet. Im Falle eines Antigen-Schnelltests, der erst seit einer Woche angeboten wird, liegt das Ergebnis in der Apotheke nach 15 Minuten vor. Positiv getestete Patienten schickt der testende Apotheker selbst direkt in die Isolation und informiert das Gesundheitsamt. Positive Ergebnisse müssen dort innerhalb von zwei und negative innerhalb von 24 Stunden gemeldet werden. Einmal pro Woche muss außerdem die Gesamtzahl durchgeführter Tests gemeldet werden.
Ihre Mitarbeiter fühlen sich sicher, erklärt Blarer Gnehm zu der Frage, ob das Personal bei den Testungen kein ungutes Gefühl habe. Die größere Gefahr, sich eine Infektion einzufangen, sieht sie bei anderen Apothekenkunden und beim Team selbst. „Der Testraum ist im Moment für mich der der sicherste Ort in meiner Apotheke“, stellt die Apothekerin fest.
57,50 Franken pro Test
Blarer Gnehm hebt hervor, dass die Apotheken gemäß der neuen COVID-Verordnung des Bundes erstmals als gleichberechtigte Leistungserbringer neben den Ärzten und Krankenhäusern anerkannt wurden, für sie ein „Guerilla-Vorstoß“. Die Vergütung für die Tests ist seit dem 2. November ebenfalls geregelt. Wenn die Testung im Rahmen der nationalen Beprobungsstrategie durchgeführt wird, können die Apotheken diese mit der Krankenversicherung abrechnen, die die Ausgaben dann ihrerseits vom Bund erstattet bekommt. Für beide Testarten, Antigen-Schnelltest oder Abstrich für PCR-Test gibt es 57,50 Schweizer Franken (rund
53 Euro). Reisende und andere, die nicht unter die Teststrategie fallen und sich freiwillig testen lassen wollen, müssen selbst dafür zahlen. Wie viel, das werde aktuell unter den kantonalen Apothekerverbänden noch kontrovers diskutiert, berichtet Blarer Gnehm. Manche Apotheken verlangten in solchen Fällen noch eine zusätzliche Beratungspauschale, also 70 bis 80 Franken (zwischen 64 und 74 Euro) für einen Schnelltest.
„Wir haben das pragmatisch einfach gemacht“
„Die Situation hat sich in der Schweiz im Oktober so schnell so stark zugespitzt, dass man keine Zeit hatte, sich groß mit Haftungsfragen oder technischen Problemen zu beschäftigen“, berichtet sie weiter. „Wir haben das pragmatisch einfach gemacht, um die Ärzte und die Spitäler zu entlasten.“ Die Apothekerin spricht von aktuell 25 Prozent positiven Tests in der Schweiz. Nachdem man im September mit den vier Pilotapotheken in Zürich angefangen habe, habe die Gesundheitsdirektion das Projekt Mitte Oktober abgeblasen mit dem Auftrag: Testet jetzt einfach! „Es ist ein solidarischer Beitrag, den wir leisten“, meint die Züricher Apothekerin. Als ihr Motto zitiert sie Erich Kästner: „Es geschieht nichts Gutes, außer man tut es.“
Wie geht es in Deutschland weiter?
Noch ist die Situation hierzulande im Hinblick auf die Fallzahlen nicht so angespannt wie in der Schweiz, aber auch in Deutschland wird die Durchführung von Antigen-Tests in Apotheken in den vergangenen Wochen verstärkt diskutiert.
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Über die Haltung der ABDA dazu und weitere Aspekte, wie die etwaige Honorierung, berichtete bei dem der DAZ-Live-Session der Vorstandsvorsitzende des Apothekerverbands Nordrhein, Thomas Preis. Er hält es für wichtig, dass die deutschen Apotheker dafür zur Verfügung stehen und das Thema aktiv angehen. Rechtsanwalt Jascha Arif aus Hamburg ging bei dem Seminar auf mögliche Versicherungsfragen im Zusammenhang mit SARS-CoV-2-Testungen in Apotheken ein. Er warnt davor, einfach lostesten, wenn dies erlaubt würde, denn solche Tätigkeitserweiterungen seien keineswegs automatisch von der Versicherung abgedeckt, auch wenn sie gesetzlich zulässig seien. Näheres zu den Ausführungen von Thomas Preis und Jascha Arif können Sie in den nächsten Print-Ausgaben der DAZ und der AZ nachlesen.
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