Referentenentwurf für weiteres Digitalisierungsgesetz

Neues zum E-Rezept

Berlin - 17.11.2020, 16:45 Uhr

Künftig sollen Versicherte E-Rezepte auch über ihre elektronische Gesundheitskarte abrufen lassen können. (p / Foto: Ivan / stock.adobe.com)

Künftig sollen Versicherte E-Rezepte auch über ihre elektronische Gesundheitskarte abrufen lassen können. (p / Foto: Ivan / stock.adobe.com)


EU-Versender werden eingebunden

Die Gematik soll Versicherten zudem bis Anfang 2022 ermöglichen, ihre E-Verordnungs-App auch für einen Zugriff auf qualitätsgesicherte Informationen aus dem kürzlich vom BMG gestarteten nationalen Gesundheitsportal zu nutzen. So sollen sie sich über Arzneimittel, Wirkstoffe und Indikationen, die im Rahmen ihrer elektronischen Verordnung gespeichert werden, informieren können. Ziel ist, die versicherteneigene Gesundheitskompetenz und die Compliance zu stärken.

Weiter heißt es im Referentenentwurf: Die Rezepteinlösung in Apotheken im europäischen Ausland wird ermöglicht. Die Weichen hierfür wurden bereits im PDSG gestellt: Mit ihm wurde im Sozialgesetzbuch V (§ 340 Abs. 4) bestimmt, dass die Gematik EU-ausländische Apotheken mit den nötigen Komponenten zur Authentifizierung gegenüber der Telematikinfrastruktur versorgt – das heißt mit Heilberufsausweisen (HBA) und Institutionskarten (SMC-B). Nun soll die entsprechende Vorschrift dahingehend ergänzt werden, dass Apotheken aus einem der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union der Gematik einmal jährlich zum 1. Januar eine Bestätigung darüber vorzulegen haben, dass sie weiterhin dem Rahmenvertrag nach § 129 Absatz 2 beigetreten sind. Weiterhin hat die Gematik bis zum 1. Januar 2024 die Voraussetzungen für den grenzüberschreitenden Austausch von E-Rezept-Daten über die „nationale eHealth-Kontaktstelle“ zu schaffen. Der Zugriff auf diese Daten durch einen berechtigten Leistungserbringer eines anderen EU-Mitgliedstaats ist zulässig, wenn der Versicherte auf mehrfache Weise eingewilligt hat. 

Neue Pläne hat das BMG auch für die elektronische Gesundheitskarte: Sie soll künftig ausschließlich als Versicherungsnachweis der Versicherten und nicht mehr als Datenspeicher dienen. Der elektronische Medikationsplan und die elektronischen Notfalldaten werden dann nur noch in der ePA geführt. Damit der Übergang beim E-Medikationsplan gelingt, wird die Gematik beauftragt, bis zum 1. Januar 2023 die nötigen Voraussetzungen zu schaffen. Ein Austausch der in Umlauf befindlichen Gesundheitskarten ist laut Entwurf übrigens nicht erforderlich.

Jetzt sind die betroffenen Verbände, etwa die ABDA, zu einer ersten Stellungnahme aufgerufen.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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5 Kommentare

Versandhandel

von Gregor Nelles am 21.11.2020 um 14:29 Uhr

Das ist alles nicht mehr zu verstehen. Wie ist es möglich , dass ein Bundesminister die deutschen Interessen so missachtet und dem Versandhandel ein solches Tor öffnet, um das deutsche Gesundheitswesen so zu zerstören. Mit aufwändigen Mitteln wurde jetzt die Struktur für die Gematik geschaffen und und schon werden unsere legitimen Interessen an holländische Versandhandels Häuser vergeben, die noch nicht einmal öffentliche Apotheken sind,die sich jeglicher Kontrolle entziehen, die keine Not und Nachtdienst verrichten, die keine Rezepturen herstellen, die keine Altenheim beliefern, die kein Hände- Desinfektionsmittel herstellen, die keine Bevölkerung trösten in schwierigen Zeiten wie Corona, die einfach nur nach Gewinnstreben. Das ist unglaublich Wir sollten jetzt beginnen auch den Versandhandel nach Holland Frankreich Italien Österreich zu fordern und durchzusetzen, denn es kann nicht sein, das wir als einziges Land in Mittel Europa durch unsere hohe Mehrwertsteuer auf Arzneimittel und durch unser ausgereiftes und über alle Maßen gelobt das Gesundheitssystem den Versandhandelsinteressen ausgeliefert sind. Das wäre so zu verstehen, als würden wir den Bundesminister Sahn erlauben in den Bundestag Gäste einzuladen, die dann in jedes Zimmer , in alle Raum hinein können alle Politiker ungestraft Büromöbel wegnehmen können, Infrastrukturen zerstören und letztendlich auch noch beschimpfen . Das kann es doch in Deutschland so gar nicht geben.
Aber es sieht so aus, als wolle der Minister das unbedingt so durchziehen und wir stehen als Leidtragende dieser wie Entwicklung am Rande als Zuschauer.
Die Politiker der übrigen Parteien begreifen es nicht, die Abda ist zu schwach, die Verbände lassen es geschehen und wir alle lassen uns Sand in die Augen streuen weil wir ja so begeistert von dieser digitalen Welt sind. Eine schöne Zukunft ....

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Versandladen

von Thomas Kerlag am 17.11.2020 um 21:15 Uhr

Das ist unglaublich, die setzen uns mit der Funktion des Postboten gleich.
Die Versandläden haben Apotheker nur in der Alibizahl da.
Und die kennen eh keinen Patienten

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Spahn

von Conny am 17.11.2020 um 19:56 Uhr

Um Spahn zu verstehen, sollte man Spahn und Ponte googeln. Dieser Mensch ist unglaublich.

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SGB V

von Uwe Hüsgen am 17.11.2020 um 19:12 Uhr

Der Entwurf sieht vor, dass „die Gematik EU-ausländische Apotheken mit den nötigen Komponenten zur Authentifizierung gegenüber der Telematikinfrastruktur versorgt – das heißt mit Heilberufsausweisen (HBA) und Institutionskarten (SMC-B)“.

Frage: Wie will die Gematik prüfen und sicherstellen, dass solche EU-ausländischen Arzneimittelversender tatsächlich APOTHEKEN sind?

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Ja dann

von Stefan Haydn am 17.11.2020 um 18:40 Uhr

Dürfen die Versender dann jetzt in Zukunft auch BTM und Pille danach?
Ist ja nun mit Doku nicht mehr schwer und wer will schon auf lukratives Geschäft verzichten?

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