Corona-Testung

Österreich: Antigen-Schnelltests ab sofort in spezialisierten Apotheken

Remagen - 20.11.2020, 10:45 Uhr

Auch in Österreich dürfen Apotheken auf Corona testen, allerdings nur symptomfreie Menschen. (m / Foto: imago images / Eibner Europa)

Auch in Österreich dürfen Apotheken auf Corona testen, allerdings nur symptomfreie Menschen. (m / Foto: imago images / Eibner Europa)


Was ist, wenn beim Testen etwas schiefgeht?

Für den Verband der Angestellten Apotheker ergibt sich aus der neuen Erlaubnis eine Vielzahl von Fragen aus unterschiedlichen Rechtsbereichen, wie dem Berufsrecht, Schadenersatz- und Haftungsrecht sowie dem Arbeitsrecht. Die Tests dürften nur von pharmazeutischen Fachkräften mit den dafür vorgesehenen Testkits und nach entsprechender Einschulung erfolgen.

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Gehe beim Testen etwas schief, so komme der Haftungsaspekt zum Tragen. Als Beispiel werden eine Verletzung des Kunden oder auch eine falsche Handhabung des Tools mit der Folge eines falschen Ergebnisses angeführt. In diesem Zusammenhang werde man auch die Qualität der Einschulung überprüfen müssen. Der VAAÖ rät dazu, diese Aufgabe nur zu übernehmen und auszuführen, wenn man sich ausreichend informiert und vorbereitet fühlt.

Was muss der Arbeitgeber beachten

Arbeitsrechtlich gesehen sei zu hinterfragen, ob die beschriebene Tätigkeit in das Betätigungsfeld der Angestellten fällt, zu dem sich die pharmazeutischen Fachkräfte in ihrem Dienstvertrag verpflichtet haben. Im Idealfall solle es zu einer einvernehmlichen Aufgabenübertragung kommen. Und schließlich müsse auch noch an den Schutz der Person gedacht werden, die den Antigentest durchführt. Der Arbeitgeber müsse nicht nur dafür Sorge tragen, dass die erforderlichen Räumlichkeiten vorbereitet sind und den geordneten Ablauf organisieren, sondern auch die notwendige Schutzausrüstung (FFP2-Masken, Schutzschürze, Schutzbrille, Handschuhe, etc.) bereitstellen. Die Rechtsabteilung des VAAÖ überprüfe derzeit entsprechende Rechtsfragen, auch im Hinblick auf den Haftungsumfang der Haftpflichtversicherung.



Dr. Helga Blasius (hb), Apothekerin
redaktion@daz.online


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