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Formulierung im Grundsatzprogramm nicht eindeutig
Beim digitalen Parteitag am vergangenen Wochenende wurde nun das neue Grundsatzprogramm verabschiedet. Zum Thema Homöopathie wurden zwei Änderungsanträge diskutiert. Der eine sah vor, dass Homöopathika weiterhin von der GKV erstattet werden sollten. Dieser brachte es allerdings nicht in die Endabstimmung, da er bei einem „Meinungsbild“ nicht genügend Unterstützer fand. Der andere sah vor, die Formulierung im Entwurf für das Grundsatzprogramm mit folgendem Satz zu ergänzen: „Leistungen, deren Wirksamkeit über den Placeboeffekt hinaus nicht wissenschaftlich bewiesen wurde, werden nicht von der Solidargemeinschaft übernommen.“ In der Begründung heißt es, dass die bisherige Formulierung nicht „eineindeutig“ sei und die Interpretation zulasse, „dass zum Beispiel homöopathische Leistungen weiterhin von den Kassen auf Kosten der Solidargemeinschaft übernommen werden können“. Die ergänzende Formulierung stelle klar, „dass nur Leistungen von der Solidargemeinschaft übernommen werden, deren medizinische Wirksamkeit nach wissenschaftlichen Standards erforscht wurde und die über den Placebo-Effekt hinaus wirken“.
In der Antragsdiskussion setzte sich Grünen-Bundesgeschäftsführer Michael Kellner dafür ein, diese Änderung abzulehnen. Die vom Bundesvorstand im Grundsatzprogramm vorgeschlagene Formulierung sei ein klarer Satz und ein breit getragener Kompromiss. Damit konnte Kellner sich durchsetzen, der Antrag wurde mit rund zwei Dritteln Mehrheit angenommen.
Unklar ist, was aus der Ankündigung von Robert Habeck wird, wonach Homöopathie-Anhängern spezielle Tarife bei der GKV angeboten werden sollen. Möglicherweise finden entsprechende Vorschläge Eingang in das Wahlprogramm der Grünen für die Bundestagswahl, das wohl im Frühjahr vorliegen wird.
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