Gesellschaft für Telematik

BMG: Kassen müssen mehr in den Gematik-Topf zahlen

Stuttgart - 09.12.2020, 16:15 Uhr

Das Ministerium von Jens Spahn sieht für den GKV-Spitzenverband im Jahr 2021 eine Erhöhung der Gematik-Beiträge vor. (Foto: imago images / Political-Moments)

Das Ministerium von Jens Spahn sieht für den GKV-Spitzenverband im Jahr 2021 eine Erhöhung der Gematik-Beiträge vor. (Foto: imago images / Political-Moments)


Zur Finanzierung des Gematik-Haushalts mussten die Krankenkassen pro Versichertem bisher 1 Euro an die Gesellschaft für Telematik abführen, im nächsten Jahr soll der Betrag auf 1,78 Euro steigen. In dem BMG-Entwurf der Verordnung zur Anpassung des Betrags zur Finanzierung der Gesellschaft für Telematik für das Jahr 2021 legt das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) die Gründe für die Anpassung dar. 

§ 316 Absatz 1 Satz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuchs sieht vor, dass der GKV-Spitzenverband an die Gematik zu deren Finanzierung jährlich einen Betrag in Höhe von 1,00 Euro je Mitglied der Gesetzlichen Krankenversicherung zahlt. Nach den aktuellen Haushaltsplanungen der Gematik für das Jahr 2021 ist dieser Betrag zur Deckung des Bedarfs nicht ausreichend, heißt es im Referentenentwurf für eine Verordnung zur Anpassung des Betrags zur Finanzierung der Gesellschaft für Telematik für das Jahr 2021.

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Um die vom Gesetzgeber vorgegebenen neuen wegweisenden Aufgaben im Rahmen der Digitalisierung des Gesundheitswesens nach Maßgabe des Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) umzusetzen, sei die Ausstattung mit ausreichenden finanziellen Mitteln erforderlich. 

Auf Grundlage der gesetzlichen Ermächtigung in § 316 Absatz 1 Satz 2 SGB V soll nun der Betrag an den Haushaltsbedarf für das Jahr 2021 angepasst und ein zusätzlicher Betrag in Höhe von 0,78 Euro je GKV-Mitglied erhoben werden, heißt es weiter in dem Entwurf des BMG vom 4. Dezember 2020. Durch die Beitragserhöhung fließen dann im Jahr 2021 etwa 44,6 Millionen Euro in den Gematik-Topf. Diese Anpassung gilt nur für das Jahr 2021, ist also befristet.

Digitale Angebote bereits in Anwendung

Auf der Gesellschafterversammlung der Gematik am 25. November 2020 hatten die Gesellschafter den Haushalt für das Jahr 2021 beschlossen. Danach beläuft sich der ermittelte Brutto-Ausgabenhaushalt für das Jahr 2021 auf knapp 117 Millionen Euro.

Die Haushaltsplanungen der Gematik für das Jahr 2021 seien insbesondere durch die vom PDSG vorgegebene Weiterentwicklung der Telematikinfrastruktur (TI) und ihrer Anwendungen geprägt. Weiter geht aus dem Entwurf zur Verordnung hervor, dass erste digitale Angebote wie zum Beispiel der Medikationsplan bereits Einzug in den Behandlungsalltag gefunden haben. Weitere Angebote, wie die elektronische Patientenakte (ePA), würden folgen und die Versorgung für alle Beteiligten erleichtern.

Der Gesetzgeber habe der Gesellschaft für Telematik mit dem PDSG eine Vielzahl neuer Aufgaben zugewiesen, um die Dynamik des notwendigen Digitalisierungsprozesses in der Versorgung deutlich zu erhöhen. Im Fokus stehe dabei insbesondere die elektronische Patientenakte als Kernelement der digitalen medizinischen Anwendungen, die in mehreren Ausbaustufen für alle Versicherten ab dem 1. Januar 2021 zur Verfügung stehen soll. Daneben seien weitere innovative digitale medizinische Anwendungen wie das E-Rezept und der digitale Überweisungsschein sowie die Kommunikation im Medizinwesen (KIM) vorgesehen, so der Entwurf.

Sicherheit und störungsfreier Betrieb der Telematikinfrastruktur

Weiter heißt es in dem Verordnungsentwurf des BMG, dass für die Übermittlung des E-Rezepts über mobile Endgeräte die Gematik als anerkannte neutrale Stelle eine entsprechende barrierefreie App zu entwickeln und zur Verfügung zu stellen habe. Darüber hinaus habe sie die vorgesehene Anbindung von weiteren Leistungserbringern an die TI sowie – mit Blick auf die durch die Einführung von medizinischen Anwendungen gewachsene Abhängigkeit von der Sicherheit der TI – die Umsetzung erforderlicher Maßnahmen zur Stärkung der Sicherheit und des störungsfreien Betriebs der TI zu gewährleisten.

„Nach alledem ergibt sich für die Gesellschaft für Telematik, zusätzlich zu den vorhandenen Liquiditätsreserven, ein Kapitalbedarf von rund 101,630 Millionen Euro“, heißt es im Entwurf der Verordnung. Bei einer Mitgliederzahl der Gesetzlichen Krankenversicherung von 57.138.020 (Stichtag: 1. Juli 2020) ergebe sich danach ein zur Finanzierung der Gematik durch den GKV-Spitzenverband theoretisch zu zahlender Betrag in Höhe von gerundet 1,78 Euro je Mitglied.

Da der von der GKV zu zahlende Betrag in Höhe von 1,00 Euro je Mitglied  bereits in § 316 Absatz 1 Satz 1 des SGB V festgelegt sei, beschränke sich die Verordnung auf die Erhebung des zusätzlich benötigten Betrags in Höhe von 0,78 Euro je Versichertem.


Robert Hoffmann, Redakteur DAZ.online
redaktion@daz.online


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