Unerlaubte Arzneimittelherstellung

Bewährungs- und Geldstrafen für Apotheker

Stuttgart - 10.12.2020, 09:15 Uhr

Nicht in der Rezeptur oder (wie auf dem Bild) der Offizin hat ein in Günzburg angeklagter Apotheker unerlaubt Arzneimittel hergestellt, sondern im Keller seines Privathauses – unter hygienisch untragbaren Zuständen. (c / Foto: WavebreakMediaMicro / stock.adobe.com)

Nicht in der Rezeptur oder (wie auf dem Bild) der Offizin hat ein in Günzburg angeklagter Apotheker unerlaubt Arzneimittel hergestellt, sondern im Keller seines Privathauses – unter hygienisch untragbaren Zuständen. (c / Foto: WavebreakMediaMicro / stock.adobe.com)


Geständnis nach Verfahrensabsprache am ersten Prozesstag

Schon im September 2019 stand außerdem der Vorwurf im Raum, dass die Tatverdächtigen die bedenklichen Produkte nicht nur über ihre drei Apotheken, sondern auch über den Online-Handel vertrieben haben. Aus dem aktuellen BR-Bericht geht nun hervor, dass der Apotheker und sein Schwager selbst hergestellte Arzneimittel sogar an eine holländische Firma verkauft und dann nach Deutschland reimportiert und hier gelagert haben sollen. Eine Erlaubnis dafür habe nicht vorgelegen.

Mehr zum Thema

Als Nahrungsergänzungsmittel deklariert

Landratsamt warnt vor Defekturen aus schwäbischer Apotheke

Staub, Schmutz und beißender Geruch

St. Martins-Apotheke: Eilantrag abgelehnt

St. Martins-Apotheke in Jettingen-Scheppach

Bedenkliche NEM: Apotheker verliert Betriebserlaubnis endgültig

Doch schon am Mittwochmittag berichtete dann die „Augsburger Allgemeine“, dass der Prozess nach einem „Deal“ schnell geendet sei. Der Grund: Die Verhandlung am Amtsgericht Günzburg habe mit einem sogenannten Rechtsgespräch begonnen, „in dem Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung ausloteten, unter welchen Umständen die Angeklagten ein Geständnis ablegen würden“. Der dann geschlossene „Deal“ habe eine aufwendige Beweisaufnahme mit zahlreichen Zeugen überflüssig gemacht, denn der Apotheker und sein Schwager hätten gestanden, dass sie ohne Genehmigung Arzneimittel hergestellt und verkauft haben. 

Gegen die Ehefrau wurde das Verfahren jedoch eingestellt. Allerdings räumten sie und ihr Mann ein, zu Unrecht einen Doktortitel geführt zu haben. Zum Urteil hieß es schließlich: „Das Gericht verhängte gegen den Apotheker eine Bewährungsstrafe von einem Jahr, sein Schwager erhielt neun Monate. Die Ehefrau muss eine Geldstrafe in Höhe von insgesamt 18.000 Euro zahlen.“



Diana Moll, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (dm)
redaktion@daz.online


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


Diesen Artikel teilen:


0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.