Ergebnisse der DAZ.online-Umfrage

Warum Apotheken punktuell die „kostenlose“ Maskenabgabe verweigern

Stuttgart - 22.12.2020, 07:00 Uhr

Fast 50 Prozent der Fälle, in denen Kund:innen zurückgewiesen wurden, waren laut der aktuellen DAZ.online-Umfrage darauf zurückzuführen, dass die Kund:innen nicht die Kriterien für die kostenlose Masken-Abgabe erfüllten. (Foto: imago images / Lichtgut) 

Fast 50 Prozent der Fälle, in denen Kund:innen zurückgewiesen wurden, waren laut der aktuellen DAZ.online-Umfrage darauf zurückzuführen, dass die Kund:innen nicht die Kriterien für die kostenlose Masken-Abgabe erfüllten. (Foto: imago images / Lichtgut) 


Es geht „nur“ um drei FFP2-Masken, die berechtigte Personenkreise kostenfrei bis zum 6. Januar 2021 von Apotheken ausgehändigt bekommen sollen. Doch die Ausgabe dieser jeweils drei Masken hat es in sich – das zeigen die zahlreichen Kommentare unserer Leser:innen, aber auch die Ergebnisse der DAZ.online-Umfragen. Eine dabei wiederkehrende Erkenntnis ist im Rahmen der Corona-Krise keine neue: Einheitliche „Spielregeln“ hätten Kund:innen und Apotheker:innen viel Ärger ersparen können.

Aus einer aktuellen DAZ.online-Umfrage geht hervor, dass bei der Abgabe „kostenloser“ FFP2-Masken nur knappe 20 Prozent der Apotheken bislang keine Patient:innen zurückweisen mussten. Diese Frage war immer wieder öffentlich diskutiert worden, weil einerseits befürchtet wurde, manche Kund:innen könnten das kostenlose Masken-Angebot ausnutzen und eine Art Apotheken-Hopping betreiben – schon in einer vorausgegangenen Umfrage hatten von 1.342 Umfrage-Teilnehmer:innen 68 Prozent angegeben, in der Apotheke Maßnahmen gegen Mehrfachabgaben zur ergreifen. Auf der anderen Seite wurden immer wieder Stimmen laut, manche Apotheken könnten den pauschal an die Apotheken ausgezahlten Masken-Lohn einfach „einstreichen“, ohne sich bei der Masken-Ausgabe zu engagieren.

Aus einer weiteren vorausgegangen DAZ.online-Umfrage ging allerdings auch hervor, dass am ersten Ausgabe-Tag der „kostenlosen“ Masken noch 30 Prozent der Apotheken auf ihre Lieferungen warteten. Währenddessen gaben bereits 51 Prozent an, nochmal Masken nachbestellen und alle Kund:innen versorgen zu wollen – selbst wenn sie dabei nichts verdienen sollten.

Aufgrund solcher inkohärenten Bilder in den Medien und Erfahrungen in der Praxis, hat DAZ.online sich mit weiteren Fragen an seine Leser:innen gewandt. Wie viele Kund:innen wurden von Apotheken nun tatsächlich schon zurückgewiesen und wie erklären die Apotheken in solchen Fällen ihr Handeln?

Mehr zum Thema

Aus welchen Gründen auch immer – von 911 Teilnehmer:innen gaben aktuell 69 Prozent an, dass sie einen Bruchteil ihrer Kund:innen bei der „kostenlosen“ Masken-Abgabe in ihrer Apotheke schon abweisen mussten. 11 Prozent gaben sogar an, schon mehr als die Hälfte der Kund:innen abgewiesen zu haben. Knappe 20 Prozent wiesen niemanden zurück (s.o.).

„Keine Stammkunden“ – von 20 Prozent zurückgewiesen

Fast 50 Prozent der Fälle (von 986 Umfrageteilnehmer:innen), in denen Kund:innen zurückgewiesen wurden, waren laut der aktuellen DAZ.online-Umfrage schließlich darauf zurückzuführen, dass die Kund:innen, nicht die Kriterien für die kostenlose Masken-Abgabe erfüllten. 20 Prozent gaben als Grund zudem an, dass es sich nicht um Stammkund:innen gehandelt habe. 

Gute 12 Prozent hatten der Umfrage zufolge ihren Kund:innen erklärt, die Abgabe sei begrenzt, um die Versorgung aller Risikopatient:innen zu sichern. 9 Prozent hatten es dagegen tatsächlich mit Kund:innen zu tun, die schon mehrfach da gewesen waren. Gute 4 Prozent erklärten, dass die Apotheke Verluste mache, wenn sie weitere „kostenlose“ Masken abgebe, während 5 Prozent noch andere Gründe anführten, mit denen sie die Kund:innen zurückwiesen („Sonstiges“).

Eine Apothekerin schickte eine Schilderung ihrer aktuellen „Masken-Situation“ schriftlich an DAZ.online – diese erscheint, angesichts der Umfrage-Ergebnisse, gut als Beispiel zu dienen: „Unsere Maskenlieferung ließ auf sich warten: Wir hatten am Dienstag noch keine Ware zur Verfügung, denn aufgrund des großen Paketaufkommens vor Weihnachten traf die Lieferung verzögert ein. Wir haben zu 90 Prozent Stammkunden und deshalb eine Liste für die Reservierungen angefertigt. Alter und Erkrankungen sind uns i.d.R. bekannt, nur die Namen (keine Adressen) evtl. noch die Telefonnummer werden vermerkt, sowie die Menge der zustehenden Masken. Einige Patienten wurden dann von uns angerufen, damit sie nicht mehrfach nachfragen und sich nicht mehrfach vor der Türe anstellen müssen. Bei der Abgabe wird der Empfang vom Patienten gegengezeichnet, natürlich unter Einhaltung der Datenschutzregelungen. Auf diese Weise wollen wir deutlich machen, dass die Abgabe „kontrolliert“  verläuft, was immer dies im Zusammenhang mit dieser Aktion bedeuten soll – uns mehrfache Anforderungen also nicht entgehen können. So manche Apotheken nutzen die Chance sofort die Patienten an sich zu binden, indem sie Gutscheine verteilen und den Patienten damit suggerieren, dass diese sich nun verpflichten, die Masken ab Januar genau in diesen Apotheken zu holen. Sonst droht ihnen die ewige Maskenverdammnis. Wie weit dies überhaupt zulässig ist – ich weiß es nicht.“

Die Ergebnisse im Balkendiagramm

Die Apotheken haben mit der kostenlosen Masken-Ausgabe jedenfalls keine einfache Aufgabe übernommen, so viel steht fest. So wurde unter anderem erst am Freitag bekannt, dass sie im Rahmen der Ausgabe ins Visier des Bundesdatenschützers geraten seien. Wie auf Seite 1 geschildert erfassen manche Apotheken zum Beispiel auf Listen die Namen der Abholenden, um zu verhindern, dass sich manche in verschiedenen Betrieben mehr Masken erschleichen als ihnen zustehen. Laut einem Newsletter der Apothekerkammer Berlin droht Apotheken, die bei der Abgabe der kostenlosen Schutzmasken personenbezogene Daten erheben, nun jedoch möglicherweise ein Bußgeld.

Mehr zum Thema

„Der Kammer ist bewusst, dass die Apotheken vor dem Dilemma stehen, dass die Umsetzung der Maskenschutzverordnung vom solidarischen Verhalten aller Beteiligten abhängt, dieses aber leider nicht immer gegeben ist“, schrieb die AK Berlin in ihrem Newsletter. „Die vom Bundesgesundheitsministerium erlassene Corona-Schutzmasken-Verordnung basiert auf dem Vertrauen in die Berechtigten, dass diese im Dezember nur einmal drei Masken abholen. Die Realität sieht in vielen Fällen leider anders aus. Die nachvollziehbare Idee, dem durch ‚Spielregeln‘ zu begegnen ist aber der falsche Weg und führt zu Konflikten mit Behörden und hat möglicherweise sogar Sanktionen zur Folge.“

Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben – unabhängig davon ob sie in der GKV versichert sind oder nicht – Anspruch auf Schutzmasken, wenn

  1. sie das 60. Lebensjahr vollendet haben oder
  2. bei ihnen eine der folgenden Erkrankungen oder einer der folgenden Risikofaktoren vorliegt:
  • chronisch obstruktive Lungenerkrankung oder Asthma bronchiale,
  • chronische Herzinsuffizienz, 
  • chronische Niereninsuffizienz Stadium ≥ 4, 
  • Demenz oder Schlaganfall, 
  • Diabetes mellitus Typ 2, 
  • aktive, fortschreitende oder metastasierte Krebserkrankung oder stattfindende Chemo- oder Radiotherapie, welche die Immunabwehr beeinträchtigen kann, 
  • stattgefundene Organ- oder Stammzellentransplantation, 
  • Trisomie 21, 
  • Risikoschwangerschaft. 


Diana Moll, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (dm)
redaktion@daz.online


Diesen Artikel teilen:


Das könnte Sie auch interessieren

DAZ.online-Umfrage zu Corona-Schutzmasken

Kontrollieren Sie die Maskenabgabe in der Apotheke?

Nach Kritik des Bundesdatenschutzbeauftragten

ABDA: Masken-Formular ist datenschutzkonform

FFP2-Schutzmasken aus der Apotheke

DAK startet mit Coupon-Versand

Die letzte Woche

Mein liebes Tagebuch

Apotheken verteilen ehrenamtlich FFP2-Masken

Gratismasken in Bremen nach kurzer Zeit vergriffen

14 Kommentare

der offensichtlich vorgeschobenen Argumentation ...

von Helmuth Schumacher am 04.01.2021 um 7:38 Uhr

... „es wäre ja ansonsten nicht zu überprüfen, ob damit Missbrauch / unzulässiger Mehrfachbezug einhergeht“ ist entschieden zu widersprechen. Das BMG hatte diese Problematik sehr wohl erkannt und deshalb unter Berücksichtigung der dringenden Gefahrenlage ausdrücklich kommuniziert, es stehe der einzelnen Apotheke nicht zu, es könne nicht ihre Aufgabe sein, in diese Richtung zu kontrollieren.

Es ist ein Unding, wenn um Verständnis geworben wird für solche Apotheken, die sich unter die Maskenausgabeverweigerer einreihen, wobei die sich sicher nicht mit Verbots- / Gebotsirrtum des StGB herauswinden können. Sie unterlaufen bewusst Anordnung eines Bundesministeriums.

Zur kostenfreien Maskenausgabe an berechtigten Bezieher sind einzig die vom Ministerium vorgegebenen Kriterien zur Abgabe zu überprüfen. Eigene zusätzliche Kriterien aus dem Hut zaubern und anzuwenden erinnert eher an Blockwartmentalität, etwas das wir nie wieder in diesem Land erleben wollten.

Aufgrund der bekannten CoViD-19 Lage mit drohender Katastrophe — ich verweise u.a. auf die „Triage“ — besteht mit höchster Priorität öffentliches Interesse an der vom Ministerium angeordneten Durchführung. Solche Apothekenbetreiber konterkarieren geradezu die staatlichen Bemühungen zur Gefahrenabwehr. Aller Orten wird von notwendiger Solidarität in diesen Gefahrenzeiten geredet — die Apothekergilde vom Stamme "Maskenausgabeverweigerer" verweigert standhaft, sich daran zu beteiligen. Gegenüber einem hochgradig gefährdeten Personenkreis darf schon an bewusst unterlassene Hilfeleistung gedacht werden.

Es wird offensichtlich in voller Absicht gegen eine klar definierte staatliche Anordnung zur Abwehr drohender Gefahr opponiert, aus welchen subjektiven Gründen auch immer. Selbst ein studierter Pharmazeut, dann Apotheker mit Approbation kann die Notwendigkeit bei Sars-CoV-2 genügend verstehen — so viel an Verstand sollten zwei Staatsexamen gebracht haben —, um umfassend zu erkennen, hier besteht kein Spielraum für Opponieren aus niederen Beweggründen, z.B. Auflehnung gegen EuGH-Urteil, gegen in Folge abgewiesenes Rx-Versandverbot, oder für einen Protest auf Kosten der betroffenen Bürger wegen der überstürzten, hilflos unzureichenden Vorbereitung / Anordnung durch das BMG.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Masken

von Ulrike Benz am 01.01.2021 um 15:28 Uhr

Sitze im Neujahrsnotdienst und reflektiere die vergangenen Wochen, die für mich die schlimmsten in meiner Apothekerlaufbahn waren. Ja, wir hatten anfangs auch wenig Masken, haben aber dann versucht, eine gütliche Lösung zu finden, nämlich Ehepaaren 3 Masken zu geben und sie zu bitten, nach(!) Weihnachten wiederzukommen. Viele Kunden begrüßten diese Vorgehensweise. Es gab aber auch einige, von denen wir übelst beschimpft wurden, was auch mit persönlichen Anfeindungen endete. Das Telefon hatten wir beiseite gelegt und die Ärzte in der Nachbarschaft darüber informiert, dass wir über unsere Geheimnummer erreichbar sind. Anders konnten wir in diesen Tagen nicht arbeiten! Die Menschenansammlungen vor der Apotheke kamen einem Weihnachtsmarkt gleich, es hat nur noch der Glühweinstand gefehlt. Und jeder Kunde konnte von mindestens 5 Apotheken erzählen, die besser bevorratet sind als wir. Natürlich ohne Abstand und natürlich im längeren Gepräch....man hat sich ja schon ewig nicht mehr gesehen. Wenn Jugendliche in der derzeitigen Situation solch einen Zirkus veranstalten würden, den Aufschrei will ich hören.
Außerdem ist die ganze Aktion absolut ungerecht womöglich vielleicht sogar nicht Verfassungskonform. Warum bekommt jemand nur auf Grund seines Alters oder irgendwelcher Erkrankungen, deren Ursprung auch lebensstilabhängig sein kann, einen finanziellen Vorteil von ca. 45€ ( für 15 Masken) vom Staat und alle anderen müssen ihre Masken selbst kaufen.
Leid tun mir immer noch unsere Stammkunden, die einfach nur Rezepte einlösen oder ein Medikament kaufen wollten. Die konnten wir in der Zeit leider nicht in der gewohnten Weise bedienen und beraten und auch mal ein persönliches Gespräch führen.
Dank sagen möchte ich der Kollegin Martina Unger aus Höxter für ihren Leserbrief, den ich absolut unterstützen kann.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

unberücksichtigte Personenkreise

von Nobody am 25.12.2020 um 13:39 Uhr

Bei der FFP2-Masken-Aktion mit der Gießkanne des Bundesgesundheitsministeriums wurden Personenkreise vergessenen (oder bewusst ausgelassen).

Zum Beispiel ich bin Hartz IV Bezieher (gemäß Kapitel 3 des SGB VII) mit signifikant höherem Risiko für eine problematisch verlaufende Covid-19-Infektion, jedoch ohne Anspruch auf FFP2-Masken aus dieser Aktion, darüber hinaus erhielt ich während der Pandemie keinen Cent für Mehraufwand.

Alter 58 2/3 Jahre, Autismus-Spektrum-Störung Asperger-Syndrom, einige auf der Liste des BMI nicht aufgeführte Risikofaktoren und weitgehend unbekannter gesundheitlicher Zustand, da seit über 5 Jahren ohne Hausarzt.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Maskenausgabe

von Margit Güssfeldt am 25.12.2020 um 10:30 Uhr

Bin in mehrfacher Hinsicht berechtigt, Masken zu holen(Alter, Erkrankung). Habe es aufgegeben, stelle mich nicht im Einkaufszentrum 45min. an, das reicht, um sich anzustecken. Andere Apotheken hatten keine mehr. Soll ich jetzt etwa rumfahren, um welche für mich und Mutter zu bekommen? Habe selbst rechtzeitig im Internet sichere Masken bestellt. Kostet mich allerdings 6,50 pro Maske.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Maskenverweigerer der anderen Art

von Michael Büscher am 22.12.2020 um 14:51 Uhr

Auch in unserem Umkreis scheint es Apotheken zu geben, die keine oder nur wenige Masken ausgeben. Ich persönlich habe dafür kein Verständnis.
Ja, sicher war das eine unkoordinierte Hauruckaktion, die so nicht hätte sein müssen. Es war eigentlich Zeit genug, um das vorzubereiten. Soviel Kritik muss sein.
Trotzdem kann es nicht sein, dass sich Kollegen dem entziehen - aus welchen Gründen auch immer. Ihren Anteil bekommen Sie ja auf jeden Fall. Ich würde sogar sagen, es schädigt unseren Berufsstand als ganzes.
Ich kann nur hoffen, dass sich die Kunden ihre eigenen Gedanken machen.

PS: Liebe DAZ-Redaktion, lasst doch bitte das Gendergedöns bleiben. Ich bevorzuge flüssig lesbare Texte. Vielen Dank.

» Auf diesen Kommentar antworten | 3 Antworten

AW: Zeit genug?

von Thomas Eper am 22.12.2020 um 15:49 Uhr

In 4 Tagen (incl. Sa+So!) sollten 19.000 Apotheken 80 Millionen Masken aus dem Boden stampfen!
Das konnte nicht gut gehen.
Das halte ich eher für "knapp" als für "Zeit genug".

Aber vielleicht ist es ja auch deshalb keine 5 Tage Aktion sondern bis 6 Januar befristet.



AW: .... Zeit genug...

von Michael Büscher am 22.12.2020 um 16:58 Uhr

Lieber Thomas Eper, ich meinte die Politik mit "Zeit genug". Den ganzen Sommer über war Zeit sich vorzubereiten für die absehbare Welle im Herbst, aber nichts ist passiert. Die Zeit Masken in der Menge und zumal auf zunächst schwankendem Boden, was die Absichten der Poitik anbetraf, war in der Tat sehr knapp. Eine Woche nach dem Strart der Ausgabe, finde ich, haben Kollegen, die nichts ausgeben allerdings keine Ausreden mehr.

AW: Maskenverweigerer der anderen Art

von Ursula Weilbächer am 22.12.2020 um 22:58 Uhr

Ich habe nur zwei Masken für mich bekommen, weil ich den Personalausweis
von meinem Mann nicht dabei hatte. Als ich einen Tag später mit dem Ausweis von meinem Mann kam, hieße es, es gibt keine Masken mehr. Andere Apotheken in unserem Ort haben pro Kunden drei Masken verteilt, was ich nach telefonischem Nachfragen erfahren habe. Wir sind beide über 60 und haben Lunge Vorerkrankungen, jetzt haben wir jeder reine Maske vielen Dank.

Keine Aufklärung!

von Thomas Eper am 22.12.2020 um 12:57 Uhr

Vorhin hat mich ein Kunde gefragt, ob er denn in jeder Apotheke 3 Masken haben kann? War ernst gemeint!

Es ist halt nicht immer die egoistische Gier und Dummheit der Menschen, sondern auch Mangel an Aufklärung seitens dem Erfinder dieser schwachsinnigen "Umsonst-Aktion".

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Kund:innen und Genderwahn

von Uwe Dietze am 22.12.2020 um 12:08 Uhr

Liebe DAZ, in den vergangenen Jahrhunderten seit dem Edikt von Salerno haben gab es keine Kund:innen in unseren Apotheken, auch keine Patient:innen. Bitte verzichtet doch auf die unaussprechbare Genderitis. Oder benennt Euch um in
Deutsche Apotheker:zeitung wenn‘s unbedingt sein muß..
Uwe Dietze (Apotheker ohne:)

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: Kund:innen und Genderwahn

von Timur J am 22.12.2020 um 13:42 Uhr

Sehr geehrte Kollege Dietze,
In so Zeiten wie diesen ist Sprache wichtiger denn je. Und worin wir als Gesellschaft in den letzten Jahren besser werden ist integrative Sprache.
Die von der DAZ genutzten Form entspricht diesem neuen Standard.
Es ist schon erstaunlich, dass Ihr Beitrag somit gar nichts zum passenden Diskurs beiträgt.

Zur Thematik selbst:
Ich weiß nicht woher die Informationen kommen dass sich Kollegen im großen Stil schlicht weg weigern würden Masken abzugeben um dann die Pauschale "einzusacken".
Sicher wird es einige schwarze Schafe geben, aber ein Generalverdacht zu hegen schadet nicht die Zusammenarbeit in dieser Pandemie, sondern vermittelt auch ein zwielichtiges Bild auf unseren Berufsstand.

Maskenausgabe

von Conny am 22.12.2020 um 7:13 Uhr

Es war naiv. Kostenlose Masken sind wie Freibier. Manche Menschen bekommen nicht genug. Und manche Apotheken ? Unglaublich wie Sie das Geld einsacken ohne Masken abzugeben.

» Auf diesen Kommentar antworten | 2 Antworten

AW: Maskenausgabe

von Rudi Renn am 22.12.2020 um 8:15 Uhr

Dabei wäre es so einfach, hier stehts doch:

ZITAT:
"Die vom Bundesgesundheitsministerium erlassene Corona-Schutzmasken-Verordnung basiert auf dem Vertrauen in die Berechtigten, dass diese im Dezember nur einmal drei Masken abholen. Die Realität sieht in vielen Fällen leider anders aus. Die nachvollziehbare Idee, dem durch ‚Spielregeln‘ zu begegnen ist aber der falsche Weg und führt zu Konflikten mit Behörden und hat möglicherweise sogar Sanktionen zur Folge.“

Wieso misstrauen die Apotheken den Kunden? Oder wollen sie mit eingesparten 10 Millionen Masken den Staat retten?

AW: Maskenausgabe

von Kevin Chiang am 22.12.2020 um 11:22 Uhr

Das Misstrauen allen Kunden auszusprechen wäre ja fatal. Leider ist es wie bei allen Maßnahmen, dass es auf diese 1% der schwarzen Schafe ankommt.
Als kurze Beispiele:
- Die Notwendigkeit die Datenschutzerklärung sich schriftlich unterschreiben zu lassen, auch wenn es gesetzlich mündlich ginge
- Die Empfangsbestätigung bei Hilfsmitteln
- Die Empfangsbestätigung bei Paketen
- Die laut Schutzmaskenverordnung im Januar und Februar notwendigen Empfangsbestätigungen durch Apotheke und Patient
u.v.m

Könnte man auf alles Verzichten, wenn das Vertrauen reichen würde. Leider sieht die Realität anders aus.

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.