Atranol, Chloratranol und Methylheptincarbonat

Weitere Allergien auslösende Duftstoffe in Spielzeugen verboten

Berlin - 29.12.2020, 07:00 Uhr

Die Duftstoffe Atranol, Chloratranol und Methylheptincarbonat dürfen nicht mehr in Kinderspielzeug enthalten sein. (Foto: Sauerlandpics / stock.adobe.com) 

Die Duftstoffe Atranol, Chloratranol und Methylheptincarbonat dürfen nicht mehr in Kinderspielzeug enthalten sein. (Foto: Sauerlandpics / stock.adobe.com) 


Die Europäische Kommission hat die Liste der verbotenen Duftstoffe in Spielzeug und Spielzeugmaterial um drei Stoffe erweitert. Außerdem erhebt sie eine Kennzeichnungspflicht für 61 weitere allergene Duftstoffe. Die Regelungen müssen von den Mitgliedsstaaten innerhalb der nächsten 18 Monate umgesetzt werden.

Die Duftstoffe Atranol, Chloratranol und Methylheptincarbonat sind im Dezember von der Europäischen Kommission für die Verwendung in Spielzeug und Spielzeugmaterialien verboten worden. Atranol und Chloratranol sind Substanzen, die in Eichenmoos vorkommen. Zuvor, im August dieses Jahres, wurden diese Stoffe bereits in Kosmetika verboten, da Wissenschaftler eine teils besonders starke Reizung der Haut nachweisen konnten. Die beratende Sachverständigengruppe für die Sicherheit von Spielzeug der EU griff dies auf und argumentierte in einem Schreiben, dass ein allergener Stoff, der ein Risiko in kosmetischen Mitteln darstelle, auch in Spielzeug ein Risiko darstellen könne. Ebenfalls wurde der synthetische Duftstoff Methylheptincarbonat in Spielzeug und Spielzeugmaterialien verboten. Der Duftstoff galt lange als eher harmlos, hat aber laut Ökotest in jüngerer Zeit eine hohe Sensibilisierungsquote gezeigt und wird daher inzwischen als starkes Allergen eingestuft. „Die Gesundheit und Sicherheit unserer Bürger haben für uns Priorität. Indem wir sicherstellen, dass in der EU vermarktetes Spielzeug den Sicherheitsanforderungen für allergene Duftstoffe entspricht, tragen wir dazu bei, dass Kinder in Europa sicher aufwachsen“, sagte EU-Binnenkommissar Thierry Breton laut Pressemitteilung dazu.

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Die EU-Kommission hat für die Verbote die Spielzeugrichtlinie geändert. Zusätzlich sehen die neuen Regeln vor, dass 61 weitere allergene Duftstoffe in Spielzeug, wenn sie mehr als 100 mg/kg enthalten, auf dem Spielzeug, auf einem aufgeklebten Etikett, auf der Verpackung oder einem Beipackzettel gekennzeichnet werden müssen. Die Kennzeichnungsvorschriften und -verbote müssen, nachdem sie im EU-Amtsblatt veröffentlicht wurden, 18 Monate später in allen Mitgliedstaaten umgesetzt werden.


Mareike Spielhofen, Autorin, DAZ.online
daz-online@deutscher-apotheker-verlag.de


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