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Maskenausgabe in den Apotheken
„Ein Kontrollmechanismus wäre hilfreich gewesen“
Die kostenlose Abgabe von FFP2-Masken führt auch in Sachsen zu einem Ansturm auf die Apotheken. Verbraucherschützerin Heike Teubner betont im Gespräch mit DAZ.online die hervorragende Leistung der Offizinen im Freistaat – denn abgesehen von Einzelfällen läuft die Maskenausgabe weitgehend rund. Von der Politik hätte sie sich jedoch ein Verfahren gewünscht, das erlaubt, zu kontrollieren, wer bereits seine Gratismasken erhalten hat. Denn auch aus Verbrauchersicht sei es nicht wünschenswert, dass Betrüger sich mehrfach Masken erschleichen.
Die Verteilung von FFP2-Masken hält das Apothekenpersonal deutschlandweit auf Trab. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte die Betriebe mit seiner Corona-Schutzmasken-Verordnung spürbar überrumpelt – Anlaufschwierigkeiten waren daher auch in Sachsen aufgetreten. „In den ersten Tagen mussten die Apotheken durch die sehr kurzfristige Verordnung der Regierung einige Hürden überwinden. Wir wissen von einigen Schwierigkeiten“, sagte der Vizepräsident der Sächsischen Landesapothekerkammer, Göran Donner, in Dresden der dpa.
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Einige Risikopatienten hätten zum Beispiel weniger als die drei Masken bekommen, die ihnen zustehen. Auch sei es vor einigen Apotheken zu langen Warteschlangen gekommen. Laut Donner kann die Landesapothekenkammer dann tätig werden, wenn einzelne Apotheken die vorgeschriebene Maskenabgabe ablehnen. „Aus der Verordnung des Bundesministeriums ergibt sich eine klare Lieferpflicht. Sollten wir Hinweise bekommen, dass sich eine Apotheke der Maskenabgabe verweigert, wäre das eine berufsrechtliche Verletzung.“
Doch mittlerweile haben sich die Apotheken offenbar auf ihre neue Aufgabe eingestellt. „Inzwischen läuft die Aktion gut. Die meisten Kollegen dürften genügend Vorrat haben und nun den Ablauf kennen“, schätzt Donner die Lage ein. Seit dem 15. Dezember können Risikopatient:innen und Bürger:innen, die älter als 60 Jahre alt sind, in den Apotheken drei Schutzmasken kostenlos abholen. Zeit haben sie laut Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums bis zum 6. Januar 2021. Danach sollen Coupons der Krankenkassen die Verteilung regeln.
1 Kommentar
Betrug?
von Helmuth Schumacher am 04.01.2021 um 13:58 Uhr
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