Fragen an die Zahnärztin
DAZ.online: Wie kann man in der Apotheke echten Schmerz am Zahn/Nerv von Schmerzen am Zahnfleisch unterscheiden?
Dr. med. dent. Mona Fuchs: Schmerzen am Zahn beziehungsweise am Zahnnerv und Schmerzen am Zahnfleisch sind sich oft sehr ähnlich. Einen ersten Hinweis darauf, um welche Form es sich handeln könnte, ist der Zeitpunkt der Schmerzen. Bei extrem starken Schmerzen vor allem gegen Abend und in der Nacht kann man am ehesten von „echten“ Zahnschmerzen bzw. Schmerzen am Zahnnerv ausgehen. Schmerzen am Zahnfleisch treten hingegen öfter beim Essen auf, zum Beispiel wenn harte Nahrung zerkleinert wird, oder auch beim Zähneputzen. Durch aktives Nachfragen können Apotheker so erste Aufschlüsse darüber bekommen, um welche Art von Zahnschmerzen es sich handeln könnte.
Mit welchem Schmerzmittel kann man das Wochenende am besten überbrücken oder sollte man das überhaupt tun?
Ein geeignetes Schmerzmittel zum Überbrücken bis zum Zahnarztbesuch sollte neben einer ausreichend analgetischen auch eine antiphlogistische Wirkung haben. Ibuprofen an erster Stelle, aber auch Diclofenac sind hierfür durch ihre Eigenschaften am besten geeignet. Starke Zahnschmerzen, bei denen davon auszugehen ist, dass sie vom Zahn selbst bzw. vom Zahnnerv ausgehen, sollten aber nur wenige Stunden in der Selbstmedikation behandelt bzw. überbrückt werden. Sobald es dem Patienten möglich ist, sollte er auch am Wochenende den zahnärztlichen Notdienst aufsuchen, um ein ernstzunehmendes Geschehen, z. B. einen Abszess, auszuschließen. Ein Zahnabszess ist eine Erkrankung, bei der sich eine Eiteransammlung (Abszess) in den Zähnen, im Zahnfleisch oder im Knochen, der die Zähne fixiert (der Kiefer), bildet. Diese muss umgehend behandelt werden. Unterstützend zu einer analgetischen Erstversorgung kann auch die Anwendung von Kälte vor allem bei starken Schwellungen, aber auch zur Schmerzlinderung empfohlen werden. Von Wärmeanwendung wird abgeraten. Apotheker sollten die Patienten darauf hinweisen, dass Cool-Packs oder Eisbeutel keinen direkten Hautkontakt haben dürfen (Gefahr von Erfrierungen).
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